hi ihr lieben,
ich bin geplättet.
hatte per 14.12.12. anhörungsbogen zugeschickt bekommen (bezug von krankengeld in 2012). diesen beantwortet und darin darauf aufmerksam gemacht bzw. angemerkt, dass ich mitwirkte und diesen bezug bereits im märz 2012 anzeigte.
nu heute post: erstattung v. leistgn. bei endgültiger festsetzung d. leistungsanspruchs
zwei sätze regen mich auf:
- bei dieser entscheidung habe ich von meinem ermessen gebrauch gemacht und die persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse gebührend berücksichtigt.
(jaja, denkste)
- es wurden weder im leistungsverfahren entscheidungsrelevante gründe vorgetragen noch ergeben sich nach aktenlage anhaltspunkte, die gegen eine aufrechnung sprechen würden.
heißt: ab 01.02.13 behält JC die raten für die erstattung in höhe von jeweils 38,20 euro ein. restrate sind 31,80 euro.
im grund ist es ja richtig, dass man das erstatten muss.
nur darf das JC das so festlegen=? woher will die dame wissen, wie meine wirtschaftlichen verhältnisse sind?
dann hängt noch ein änderungsbescheid an. ich dachte erst, im ersten schockmoment, die kürzen nun total ab 01.01.13 bis 31.03.13 (da kommt auch meine tochter wieder drin vor). na gut, nach nochmaliger drauf-durchsicht betrifft es genau diesen zeitraum für das jahr 2012. puhhhhh
kann ich gegen die 38,20 euro noch was machen? zum bsp. sozialgericht (einstweilige anordung?), um die ratensumme zu senken oder so?
zum anwalt werd ich wohl auch wieder hintraben. das prüfen lassen.
mönsch
lg F.
ich bin geplättet.

hatte per 14.12.12. anhörungsbogen zugeschickt bekommen (bezug von krankengeld in 2012). diesen beantwortet und darin darauf aufmerksam gemacht bzw. angemerkt, dass ich mitwirkte und diesen bezug bereits im märz 2012 anzeigte.
nu heute post: erstattung v. leistgn. bei endgültiger festsetzung d. leistungsanspruchs
zwei sätze regen mich auf:
- bei dieser entscheidung habe ich von meinem ermessen gebrauch gemacht und die persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse gebührend berücksichtigt.
(jaja, denkste)
- es wurden weder im leistungsverfahren entscheidungsrelevante gründe vorgetragen noch ergeben sich nach aktenlage anhaltspunkte, die gegen eine aufrechnung sprechen würden.
heißt: ab 01.02.13 behält JC die raten für die erstattung in höhe von jeweils 38,20 euro ein. restrate sind 31,80 euro.
im grund ist es ja richtig, dass man das erstatten muss.
nur darf das JC das so festlegen=? woher will die dame wissen, wie meine wirtschaftlichen verhältnisse sind?
dann hängt noch ein änderungsbescheid an. ich dachte erst, im ersten schockmoment, die kürzen nun total ab 01.01.13 bis 31.03.13 (da kommt auch meine tochter wieder drin vor). na gut, nach nochmaliger drauf-durchsicht betrifft es genau diesen zeitraum für das jahr 2012. puhhhhh
kann ich gegen die 38,20 euro noch was machen? zum bsp. sozialgericht (einstweilige anordung?), um die ratensumme zu senken oder so?
zum anwalt werd ich wohl auch wieder hintraben. das prüfen lassen.
mönsch
lg F.