Nimrodel
Elo-User*in
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Hallo,
nach rückwirkender Herrausnahme meines Kindes aus der BG hat das Jobcenter gegenüber der Wohngeldbehörde einen Erstattungsanspruch in voller Höhe für das Kinderwohngeld gestellt.
In besagtem Zeitraum hat das Jobcenter per Vorleistung aber lediglich nur einen Bruchteil davon an meinen Sohn ausgezahlt, behält jetzt aber nun den gesamten Erstattungsbetrag ein.
Gezahlt wurden vom JC 312 Euro Leistungen nach SGBII (für fünf Monate).
Wohngeld beträgt für denselben Zeitraum 805 Euro.
Und dieser Betrag ist in voller Höhe an das Jobcenter geflossen, somit hat das JC mehr Geld per Erstattungsanspruch eingefordert als es meinem Sohn an Leistungen gezahlt hat.
Nun gibt es Schwierigkeiten mit der Auszahlung des Differenzbetrages, der dem JC nicht zusteht, weil es ja nicht mehr einbehalten kann, als es gezahlt hat.
Die rückwirkende Herrausnahme ist nicht per Bescheid festgestellt worden.
Es wurde ab Wohngeldzufluss mein Bescheid ab dem Folgemonat geändert - rückwirkend geändert wurde nichts.
Lediglich der Erstattungsanspruch ging an die Wohngeldstelle seitens des JC, weil ich Wohngeld bereits im Juni für mein Kind beantragt hatte und das Antragsverfahren sich so in die Länge gezogen hat.
Wie verfahre ich jetzt am besten?
Darf ein Jobcenter mehr Geld einbehalten, bzw. per Erstattungsanspruch von einer anderen Behörde einfordern, als es tatsächlich an Leistung ausgezahlt hat?
nach rückwirkender Herrausnahme meines Kindes aus der BG hat das Jobcenter gegenüber der Wohngeldbehörde einen Erstattungsanspruch in voller Höhe für das Kinderwohngeld gestellt.
In besagtem Zeitraum hat das Jobcenter per Vorleistung aber lediglich nur einen Bruchteil davon an meinen Sohn ausgezahlt, behält jetzt aber nun den gesamten Erstattungsbetrag ein.
Gezahlt wurden vom JC 312 Euro Leistungen nach SGBII (für fünf Monate).
Wohngeld beträgt für denselben Zeitraum 805 Euro.
Und dieser Betrag ist in voller Höhe an das Jobcenter geflossen, somit hat das JC mehr Geld per Erstattungsanspruch eingefordert als es meinem Sohn an Leistungen gezahlt hat.
Nun gibt es Schwierigkeiten mit der Auszahlung des Differenzbetrages, der dem JC nicht zusteht, weil es ja nicht mehr einbehalten kann, als es gezahlt hat.
Die rückwirkende Herrausnahme ist nicht per Bescheid festgestellt worden.
Es wurde ab Wohngeldzufluss mein Bescheid ab dem Folgemonat geändert - rückwirkend geändert wurde nichts.
Lediglich der Erstattungsanspruch ging an die Wohngeldstelle seitens des JC, weil ich Wohngeld bereits im Juni für mein Kind beantragt hatte und das Antragsverfahren sich so in die Länge gezogen hat.
Wie verfahre ich jetzt am besten?
Darf ein Jobcenter mehr Geld einbehalten, bzw. per Erstattungsanspruch von einer anderen Behörde einfordern, als es tatsächlich an Leistung ausgezahlt hat?