Kannich sonicht sagen. Du hast leider nicht alle meine Fragen beantwortet..
Weil es mir für meine Fragestellung nicht relevant erschien, wie alt mein Kind ist und auf wessen Konto das Wohngeld fließt.
Was hat die Zurückhaltung des Differenzbetrages, bzw. ein überhöhter Erstattungsanspruch seitens des JC an die Wohngeldbehörde mit dem Alter des Kindes und des Kontos zu tun?
DAS hätte ich nie zugelassen...du wußtest doch, daß Kind nicht in die BG gehört...
Klar wusste ich das, die SB aber wusste nicht, dass es sowas gibt und ich hätte riskiert nach dem Umzug ohne Leistungen da zu stehen.
Ich möchte mich jetzt aber auch ungerne für diese Vorgehensweise rechtfertigen müssen, noch weniger möchte ich Vorwürfe lesen über Dinge die nun mal so gelaufen sind und die mir ganz akut nicht bei meinem jetzigen Anliegen weiterhelfen, sondern lediglich eine Nebendiskussion über Vergangenes, nicht mehr Umkehrbares, aber bereits Geregeltes eröffnen.
Ist das so ok?
Wenn du mir nicht weiterhelfen kannst, ist das ok für mich - ich möchte mich aber nicht in Nebendiskussionen verlieren.
Meine Fragestellung ist - denke ich - deutlich formuliert und nur darum geht es:
Jobcenter fordert 805 Euro per Erstattungsanspruch von Wohngeldstelle, hat im besagtem Zeitraum aber nur 312 Euro Leistungen an Kind bezahlt.
Der Erstattungsanspruch hätte somit sich lediglich auf diese 312 Euro belaufen dürfen und die Wohngeldstelle hätte den Rest mir auszahlen müssen.
Wie ist die Rechtslage?
Darf ein Jobcenter mehr Geld sich von einer anderen Behörde erstatten lassen, als es selbst an Leistungen gezahlt hat?
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, sofern die Vorgehensweise des JC hier nicht rechtens ist und die Auszahlung des Differenzbetrages verweigert wird?