Hallo, bitte eventuell in die richtige Kategorie verschieben.
Folgende Sachverhalt:
Meine Schwester bezieht Krankengeld . Stockt auf mit ALG 2 . Krankengeld wird angerechnet und das ist richtig so. Die Frage ist ob die AOK darf ohne Zustimmung der Versicherter Person, Daten über Höhe von Krankegeld, Zeitraum an Jobcenter weitergeben? JC hat ein Anspruch auf das Geld und wir wären einverstanden sogar dass das Krankengeld die Krankenkasse direkt an JC überweist ( was grade auch passiert). Müsse nicht aber erst eine Entbindung der Schweigepflicht bzw müsste nicht die KK von der Versicherter Person sich ein Einverständnis holen die Daten und das Geld an JC zu schicken?
Und zweite frage: KK hat versucht für gewisse Zeitraum das Krankengeld zu verweigern da eine Kündigung angeblich selbstverschuldet war. Das weis die KK angeblich durch eine Meldung von dem Arbeitgeber. Als wir klar und logisch erklärt haben , dass das ein Schwachsinn ist und verlangt haben die Meldung zu sehen, hat sich die Referentin auf Datenschutz berufen und und die Meldung nicht gezeigt. Durfte sie das? Hat eine versicherte Person nich Anspruch ein Einsicht in die Unterlagen de4 kK stellen? Es geht eigentlich nur um eine Prüfung ob so eine Meldung tatsächlich gab. Übrigens nach zwei Tagen hat meine Schwester das Krankengeld für die Zeit aud dem Konto gehabt.
Bitte um Hilfe und Ideen, Erfahrungen, Gesetze und und und .
Danke
Folgende Sachverhalt:
Meine Schwester bezieht Krankengeld . Stockt auf mit ALG 2 . Krankengeld wird angerechnet und das ist richtig so. Die Frage ist ob die AOK darf ohne Zustimmung der Versicherter Person, Daten über Höhe von Krankegeld, Zeitraum an Jobcenter weitergeben? JC hat ein Anspruch auf das Geld und wir wären einverstanden sogar dass das Krankengeld die Krankenkasse direkt an JC überweist ( was grade auch passiert). Müsse nicht aber erst eine Entbindung der Schweigepflicht bzw müsste nicht die KK von der Versicherter Person sich ein Einverständnis holen die Daten und das Geld an JC zu schicken?
Und zweite frage: KK hat versucht für gewisse Zeitraum das Krankengeld zu verweigern da eine Kündigung angeblich selbstverschuldet war. Das weis die KK angeblich durch eine Meldung von dem Arbeitgeber. Als wir klar und logisch erklärt haben , dass das ein Schwachsinn ist und verlangt haben die Meldung zu sehen, hat sich die Referentin auf Datenschutz berufen und und die Meldung nicht gezeigt. Durfte sie das? Hat eine versicherte Person nich Anspruch ein Einsicht in die Unterlagen de4 kK stellen? Es geht eigentlich nur um eine Prüfung ob so eine Meldung tatsächlich gab. Übrigens nach zwei Tagen hat meine Schwester das Krankengeld für die Zeit aud dem Konto gehabt.
Bitte um Hilfe und Ideen, Erfahrungen, Gesetze und und und .
Danke