Hallo Zusammen,
mein 2. Thread hier und heute... Bin ganz neu in dem Thema (und im Forum), bisher noch nie mit der AfA und ALG I zu tun gehabt... Bin schon lange krank, und jetzt wegen Aussteuerung bei der AfA angekommen. Falls es hier einen Vorstellungsbereich gibt, bitte mitteilen.. Werde ich dann nachholen.
Also, wie im anderen Thread schon erwähnt, habe ich heute erst meinen ALG-Bescheid erhalten... --> und ebenfalls heute eine erste Einladung meiner zuständigen Arbeitsvermittlerin / Reha-Team, die mit mir "das Ergebnis meiner ärztlichen Untersuchung besprechen will", und bei Nichterscheinen schon mit Sperrfristen droht.
Das ist in 4 Tagen angesetzt, also recht kurzfristig..
Ich kann dort nicht mit dem Auto hin, weil ich keins habe und auch keins fahren kann, mit Bus & Bahn geht krankheitsbedingt auch nicht, ich komme zu Fuß & mit Rollator nicht mal bis zur Bushaltestelle um die Ecke (ca. 200 Meter).
Die normalen regelmäßigen Besorgungen und Notwendigkeiten (Einkaufen, Arzt, Physio, Friseur, eigentlich alles) - dafür habe ich einen guten Bekannten, der mich überall hin fährt und begleitet, wenn er Zeit hat.
Zu dem Termin am Montag kann er leider nicht, also müsste ich mit dem Taxi dorthin fahren, was pro Strecke ca. 15 Euro sind.
In dem Einladungsschreiben steht der tolle Satz: "Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden..."
Ich habe einen GdB von 70, mit Merkzeichen G und B
Dazu noch Pflegegrad 2
Und ich bin zwingend auf den Rollator angewiesen, ich kann nicht mal 1 Meter geradeauslaufen im Moment, ohne hinzufallen.
Aber nirgendwo steht, wo und wie ich diese Reisekostenerstattung beantragen kann oder muss (vorher / nachher ?)
Muss ich die Taxikosten tatsächlich selber tragen?
Viele Grüße, Kris
PS: Natürlich hat man bei Pflegegrad 2 ein monatliches Budget für sowas (Alltagshilfe, Begleitung, usw.) - aber sämtliche Pflegedienste im weiteren Umkreis von mir haben für sowas schlichtweg keine Zeit, keine Kapazitäten oder brauchen 3-4 Wochen Vor-Planzeit.
mein 2. Thread hier und heute... Bin ganz neu in dem Thema (und im Forum), bisher noch nie mit der AfA und ALG I zu tun gehabt... Bin schon lange krank, und jetzt wegen Aussteuerung bei der AfA angekommen. Falls es hier einen Vorstellungsbereich gibt, bitte mitteilen.. Werde ich dann nachholen.
Also, wie im anderen Thread schon erwähnt, habe ich heute erst meinen ALG-Bescheid erhalten... --> und ebenfalls heute eine erste Einladung meiner zuständigen Arbeitsvermittlerin / Reha-Team, die mit mir "das Ergebnis meiner ärztlichen Untersuchung besprechen will", und bei Nichterscheinen schon mit Sperrfristen droht.
Das ist in 4 Tagen angesetzt, also recht kurzfristig..
Ich kann dort nicht mit dem Auto hin, weil ich keins habe und auch keins fahren kann, mit Bus & Bahn geht krankheitsbedingt auch nicht, ich komme zu Fuß & mit Rollator nicht mal bis zur Bushaltestelle um die Ecke (ca. 200 Meter).
Die normalen regelmäßigen Besorgungen und Notwendigkeiten (Einkaufen, Arzt, Physio, Friseur, eigentlich alles) - dafür habe ich einen guten Bekannten, der mich überall hin fährt und begleitet, wenn er Zeit hat.
Zu dem Termin am Montag kann er leider nicht, also müsste ich mit dem Taxi dorthin fahren, was pro Strecke ca. 15 Euro sind.
In dem Einladungsschreiben steht der tolle Satz: "Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden..."
Ich habe einen GdB von 70, mit Merkzeichen G und B
Dazu noch Pflegegrad 2
Und ich bin zwingend auf den Rollator angewiesen, ich kann nicht mal 1 Meter geradeauslaufen im Moment, ohne hinzufallen.
Aber nirgendwo steht, wo und wie ich diese Reisekostenerstattung beantragen kann oder muss (vorher / nachher ?)
Muss ich die Taxikosten tatsächlich selber tragen?
Viele Grüße, Kris
PS: Natürlich hat man bei Pflegegrad 2 ein monatliches Budget für sowas (Alltagshilfe, Begleitung, usw.) - aber sämtliche Pflegedienste im weiteren Umkreis von mir haben für sowas schlichtweg keine Zeit, keine Kapazitäten oder brauchen 3-4 Wochen Vor-Planzeit.