(k)einEinzelfall
Elo-User*in
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Hallo,
vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen:
Musste kürzlich notfallmäßig ins Klinikum. Wegen der akuten Beschwerden konnte ich alleine nicht mehr mit Zug und Bus dort hinfahren. Statt dessen wurde ich privat zum Klinikum gefahren. Vom Arzt wurde Notwendigkeit einer Begleitperson auf dem Fahrtkostenerstattungsantrag bescheinigt.
Meine Begleitung blieb bei mir, bis ich auf Station ein Bett zugewiesen bekam (was einige Stunden gedauert hatte) und ging auch mit zu den ersten Untersuchungen. Währenddessen mussten Parkgebühren bezahlt werden, da kein kostenloses Parken am Klinikum möglich.
Die Fahrtkosten selbst wurden in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen; die Übernahme der Parkgebühren wurde jedoch abgelehnt. Muss die Krankenkasse tatsächlich keine unvermeidbaren Parkgebühren erstatten?
Danke schonmal!
vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen:
Musste kürzlich notfallmäßig ins Klinikum. Wegen der akuten Beschwerden konnte ich alleine nicht mehr mit Zug und Bus dort hinfahren. Statt dessen wurde ich privat zum Klinikum gefahren. Vom Arzt wurde Notwendigkeit einer Begleitperson auf dem Fahrtkostenerstattungsantrag bescheinigt.
Meine Begleitung blieb bei mir, bis ich auf Station ein Bett zugewiesen bekam (was einige Stunden gedauert hatte) und ging auch mit zu den ersten Untersuchungen. Währenddessen mussten Parkgebühren bezahlt werden, da kein kostenloses Parken am Klinikum möglich.
Die Fahrtkosten selbst wurden in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen; die Übernahme der Parkgebühren wurde jedoch abgelehnt. Muss die Krankenkasse tatsächlich keine unvermeidbaren Parkgebühren erstatten?
Danke schonmal!