wassolldasdenn
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 23 Dezember 2013
- Beiträge
- 4
- Bewertungen
- 0
Hallo zusammen,
1.) ich erhielt letzte Woche die "endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs" (ALG II) verbunden mit der Aufforderung zur Erstattung von Leistungen.
Leistungsbezugszeitraum: 01.06. - 30.11.2011 (seit 01.12.2011 kein ALG2-Bezug mehr)
vorläufige Bewilligungsbescheide: 30.05.+31.08.2011
Abgabe meiner abschließenden Angaben EKS: 26.01.2012 (Eingang Arge: 30.01.2012)
Mit Abgabe dieser Abschließenden Angaben hatte ich bzgl. der Fahrtkosten eine Frage gestellt und um Klärung gebeten (siehe unten).
Seitdem habe ich nichts mehr von der Arge gehört und bin davon ausgegangen, dass alles i.O. sei und die Frage sich zu meinen Gunsten geklärt hätte. Nun erhalte ich fast 2 Jahre später die Rückzahlungsaufforderung (ca. 500€).
Meine Fragen:
Gilt in diesem Fall die oft diskutierte "1-Jahresfrist"?
Wie lautet die Argumentationskette?
Hatte jemand damit Erfolg, ohne gleich klagen zu müssen?
2.) Fahrtkosten
Ich war damals nebenberuflich als Freiberufler unterwegs.
Da ich knapp unter 50% berufliche Fahrten hatte, wird mir nur die 10 Cent Pauschale zuerkannt (500€) obgleich ich mit Belegen und Fahrtenbuch 400€ mehr nachweisen kann. Faktisch habe ich das Geld also an der Tankstelle gelassen und soll es nun, wegen zu geringer beruflicher Kfz-Nutzung, nochmals ans Jobcenter zahlen. Und das auch noch 23 Monate später.
Formal wohl richtig, oder?
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.
Herzliche Grüße
Jens
1.) ich erhielt letzte Woche die "endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs" (ALG II) verbunden mit der Aufforderung zur Erstattung von Leistungen.
Leistungsbezugszeitraum: 01.06. - 30.11.2011 (seit 01.12.2011 kein ALG2-Bezug mehr)
vorläufige Bewilligungsbescheide: 30.05.+31.08.2011
Abgabe meiner abschließenden Angaben EKS: 26.01.2012 (Eingang Arge: 30.01.2012)
Mit Abgabe dieser Abschließenden Angaben hatte ich bzgl. der Fahrtkosten eine Frage gestellt und um Klärung gebeten (siehe unten).
Seitdem habe ich nichts mehr von der Arge gehört und bin davon ausgegangen, dass alles i.O. sei und die Frage sich zu meinen Gunsten geklärt hätte. Nun erhalte ich fast 2 Jahre später die Rückzahlungsaufforderung (ca. 500€).
Meine Fragen:
Gilt in diesem Fall die oft diskutierte "1-Jahresfrist"?
Wie lautet die Argumentationskette?
Hatte jemand damit Erfolg, ohne gleich klagen zu müssen?
2.) Fahrtkosten
Ich war damals nebenberuflich als Freiberufler unterwegs.
Da ich knapp unter 50% berufliche Fahrten hatte, wird mir nur die 10 Cent Pauschale zuerkannt (500€) obgleich ich mit Belegen und Fahrtenbuch 400€ mehr nachweisen kann. Faktisch habe ich das Geld also an der Tankstelle gelassen und soll es nun, wegen zu geringer beruflicher Kfz-Nutzung, nochmals ans Jobcenter zahlen. Und das auch noch 23 Monate später.
Formal wohl richtig, oder?
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe.
Herzliche Grüße
Jens