Hallo,
im SGB XII ist es doch genau so, wie im SGB II, das Erstattungen von Nebenkosten im Bezug von Leistungen angerechnet werden, richtig?
Im vorliegenden Fall wurde damals noch keine Leistungen bezogen, die Miete wurde durch 2 geteilt.
Die 2. Person, der Lebensgefährte ist gestorben, meine Oma keine Erbin, somit kann das Sozialamt die Rückforderung nur aus dem Teil berechnen, den meine Oma an Miete bezahlt hat.
Ist das so richtig?
im SGB XII ist es doch genau so, wie im SGB II, das Erstattungen von Nebenkosten im Bezug von Leistungen angerechnet werden, richtig?
Im vorliegenden Fall wurde damals noch keine Leistungen bezogen, die Miete wurde durch 2 geteilt.
Die 2. Person, der Lebensgefährte ist gestorben, meine Oma keine Erbin, somit kann das Sozialamt die Rückforderung nur aus dem Teil berechnen, den meine Oma an Miete bezahlt hat.
Ist das so richtig?