Hallo,
wir sind eine Bedarfsgemeinschaft – 2 Personen – und zuständiger Grundsicherungsträger ist die MaßArbeit Osnabrück. Da wir hier meistens nur von Argen und Jobcenter lesen, haben wir noch Fragen, ob Optionskommunen anders entscheiden können. Von der MaßArbeit mussten wir uns schon öfters anhören, dass sie ermächtigt ist, alleine zu entscheiden. Hört sich dann immer so an, als wenn die MaßArbeit über allen Gesetzen steht. Beim letzten Antrag auf Weiterbewilligung von Alg II hatten wir im Amt mitbekommen, dass einer Frau ihren Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung verwehrt wurde und zu hören bekam, dass die monatlich gezahlten bzw. anerkannten Heizkosten bereits alles abdecken, sie könne aber mit ihrer Sachbearbeiterin über ein Darlehen sprechen, ansonsten müsse sie selber dafür aufkommen, darauf bekam die Frau einen Weinkrampf.
Ist eine Optionskommune anders gestellt oder befugt wie Argen oder Jobcenter, und kann daher eine Erstattung und Übernahme der Heizkostennachzahlung ablehnen?
Dem Fall vorausgesetzt, wenn die Maßarbeit nicht ablehnen darf, wird dann der volle Betrag anerkannt oder nur prozentual bzw. anteilig?
Muss auch der Leistungsträger die Nachzahlung der Nebenkosten vom Vermieter übernehmen, die in unserem Fall 31,47 Euro beträgt?
Wir hatten gestern den Bescheid über Nachzahlung für 2008 für Gas von 160,00 EURO im Briefkasten und sind vom monatlichen Abschlag von 80 auf 90 EURO hochgestuft worden. Für die bisherigen 80 Euro für Heizung, sind uns vom Amt 68,04 Euro anerkannt und bezahlt worden, 11,96 Euro wurden für Warmwasser abgezogen. Stromkosten werden ja nicht übernommen, aber wir haben eine Gastherme, die ja nicht von alleine läuft, sondern durch Strom und das gehört doch auch zu den Heizkosten. Kann man aufgrund der Gastherme einen anteiligen Prozentsatz von der Stromrechnung für Heizkosten geltend machen?
Noch eine andere Frage. In der Berechnung vom Amt für Kosten und Unterkunft steht Grundmiete + 100,-- Euro Nebenkosten = Netto Mietkosten. Wir haben aber nur 50,-- Euro Nebenkosten, die Kopie des Mietsvertrages liegt denen ja vor, eine Nebenkostenerhöhung in 2009 vom Vermieter erhalten wir nicht. Sollten wir die 100,-- Euro beanstanden oder haben die nur x 2 Personen genommen?
Über eure Antworten würden uns sehr freuen
wir sind eine Bedarfsgemeinschaft – 2 Personen – und zuständiger Grundsicherungsträger ist die MaßArbeit Osnabrück. Da wir hier meistens nur von Argen und Jobcenter lesen, haben wir noch Fragen, ob Optionskommunen anders entscheiden können. Von der MaßArbeit mussten wir uns schon öfters anhören, dass sie ermächtigt ist, alleine zu entscheiden. Hört sich dann immer so an, als wenn die MaßArbeit über allen Gesetzen steht. Beim letzten Antrag auf Weiterbewilligung von Alg II hatten wir im Amt mitbekommen, dass einer Frau ihren Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung verwehrt wurde und zu hören bekam, dass die monatlich gezahlten bzw. anerkannten Heizkosten bereits alles abdecken, sie könne aber mit ihrer Sachbearbeiterin über ein Darlehen sprechen, ansonsten müsse sie selber dafür aufkommen, darauf bekam die Frau einen Weinkrampf.
Ist eine Optionskommune anders gestellt oder befugt wie Argen oder Jobcenter, und kann daher eine Erstattung und Übernahme der Heizkostennachzahlung ablehnen?
Dem Fall vorausgesetzt, wenn die Maßarbeit nicht ablehnen darf, wird dann der volle Betrag anerkannt oder nur prozentual bzw. anteilig?
Muss auch der Leistungsträger die Nachzahlung der Nebenkosten vom Vermieter übernehmen, die in unserem Fall 31,47 Euro beträgt?
Wir hatten gestern den Bescheid über Nachzahlung für 2008 für Gas von 160,00 EURO im Briefkasten und sind vom monatlichen Abschlag von 80 auf 90 EURO hochgestuft worden. Für die bisherigen 80 Euro für Heizung, sind uns vom Amt 68,04 Euro anerkannt und bezahlt worden, 11,96 Euro wurden für Warmwasser abgezogen. Stromkosten werden ja nicht übernommen, aber wir haben eine Gastherme, die ja nicht von alleine läuft, sondern durch Strom und das gehört doch auch zu den Heizkosten. Kann man aufgrund der Gastherme einen anteiligen Prozentsatz von der Stromrechnung für Heizkosten geltend machen?
Noch eine andere Frage. In der Berechnung vom Amt für Kosten und Unterkunft steht Grundmiete + 100,-- Euro Nebenkosten = Netto Mietkosten. Wir haben aber nur 50,-- Euro Nebenkosten, die Kopie des Mietsvertrages liegt denen ja vor, eine Nebenkostenerhöhung in 2009 vom Vermieter erhalten wir nicht. Sollten wir die 100,-- Euro beanstanden oder haben die nur x 2 Personen genommen?
Über eure Antworten würden uns sehr freuen