Erstattung eigene Kosten nach Untätigkeitsklage

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CaptKork

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Habe das JC wegen Untätigkeit vor dem SG verklagt.

Nachdem die Abschrift der Klage nun wohl beim JC angekommen ist, wurde selbstverständlich endlich ein Abhilfebescheid erstellt in dem meinem Widerspruch vollumfänglich zugestimmt wurde.

Somit ist die Klage ja nun in der Sache erledigt, stellt sich die Frage wie das mit der Erstattung der eigenen kosten abläuft.

am Ende bewegen sich sich die irgendwo zwischen 2 und 3 € für 2 Briefmarken und bissl Papier und Tinte. Natürlich habe ich für dafür keine belege da die Marken schon vorher angeschafft waren und das Papier und Tinte ja auch.

Kann ich hier eine pauschale ansetzen oder wie verhält man sich da am besten?
 
E

ExUser 2606

Gast
Also ich hab dann immer einfach eine Liste gemacht x Standardbriefe, x Maxibriefe usw. Was das Porto darüer kostet, ist allgemein bekannt und es hat nie jemand bestritten, die Briefe erhalten zu haben.

Fuer die Druckknöpfen gibt es im Internet Listen, was eine Seite je Druckertyp kostet. Auch da hat bei mir nie jemand die Seitenzahl angezweifelt.
 

romeo1222

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Ich habe auch immer nur eine Liste angefertig, was erstattet werden soll. Briefmarken aufgelistet, Umschlag 0,20€ und pro gedruckte / kopierte Seite 0,15€ angesetzt.

Wurde auch immer erstattet.
 

CaptKork

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Danke für die Hinweise werde es so versuchen, hat schonmal jemand versucht seine eigene Arbeitszeit erstattet zu bekommen.

Denn pro Brief ca. 1h Erstattung (zum Mindestlohnsatz) finde ich schon als angemessen, die andere Frage ist natürlich wenn man sowas durchbekäme würde das sicherlich das JC wieder als "Einkommen" anrechnen :D
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Nachdem die Abschrift der Klage nun wohl beim JC angekommen ist, wurde selbstverständlich endlich ein Abhilfebescheid erstellt in dem meinem Widerspruch vollumfänglich zugestimmt wurde.

Somit ist die Klage ja nun in der Sache erledigt, stellt sich die Frage wie das mit der Erstattung der eigenen kosten abläuft.
Dem SG mitteilen dass die Klage erledigt ist und um eine Entscheidung nach § 193 SGG bitten.
Hast du diese, dem JC die Auflistung der Kosten zukommen lassen. Arbeitszeit dabei aber weglassen, das kriegst du nicht durch.
 
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