Habe das JC wegen Untätigkeit vor dem SG verklagt.
Nachdem die Abschrift der Klage nun wohl beim JC angekommen ist, wurde selbstverständlich endlich ein Abhilfebescheid erstellt in dem meinem Widerspruch vollumfänglich zugestimmt wurde.
Somit ist die Klage ja nun in der Sache erledigt, stellt sich die Frage wie das mit der Erstattung der eigenen kosten abläuft.
am Ende bewegen sich sich die irgendwo zwischen 2 und 3 € für 2 Briefmarken und bissl Papier und Tinte. Natürlich habe ich für dafür keine belege da die Marken schon vorher angeschafft waren und das Papier und Tinte ja auch.
Kann ich hier eine pauschale ansetzen oder wie verhält man sich da am besten?
Nachdem die Abschrift der Klage nun wohl beim JC angekommen ist, wurde selbstverständlich endlich ein Abhilfebescheid erstellt in dem meinem Widerspruch vollumfänglich zugestimmt wurde.
Somit ist die Klage ja nun in der Sache erledigt, stellt sich die Frage wie das mit der Erstattung der eigenen kosten abläuft.
am Ende bewegen sich sich die irgendwo zwischen 2 und 3 € für 2 Briefmarken und bissl Papier und Tinte. Natürlich habe ich für dafür keine belege da die Marken schon vorher angeschafft waren und das Papier und Tinte ja auch.
Kann ich hier eine pauschale ansetzen oder wie verhält man sich da am besten?