Erstantrag - Umzug neue Stadt vorher?

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64ab

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Hallo!

Ich bin 26 und seit kurzem keine Studentin mehr (aus finanziellen Gründen nicht mehr tragbar). Nun muss ich mich natürlich arbeitslos melden. Aktuell lebe ich in einer 3er WG , wobei ich eigentlich ausziehen muss, da ich keinerlei Einkommen mehr habe, doch mein Mitbewohner lässt mich netterweise noch solange in dem Zimmer, bis er einen neuen Mitbewohner gefunden hat. Ich möchte jedoch die Stadt (und damit auch das Bundesland) wechseln. Laut dem Internet kann ich nicht ohne Zusage für einen Job oder andere triftige Gründe die Stadt wechseln, wenn ich schon Leistung beziehe.

Ich lebe in einer kleinen Stadt und habe als Studentin schon keinen Nebenjob bekommen und möchte daher in eine größere Stadt (oder in die Nähe einer größeren Stadt) um meine Chancen auf einen Job zu erhöhen - ist dies Grund genug?

Laut Beraterin (am Telefon) wäre es idealer mich in der Stadt, in die ich möchte, als wohnend zu melden und von dort aus Sozialhilfe zu beantragen, würde aber dann wohl gewisse andere Hilfen nicht bekommen (wie Erstausstattung). Ohne Einkommen bekomme ich aber keine Wohnung und ohne dortige Wohnung keine finanzielle Hilfe .

Ungern möchte ich meinen Umzug in die andere Stadt riskieren, indem ich hier meinen Antrag stelle und anschließend "gebunden" bin an diese Stadt. Aktuell sieht es mit den Ersparnissen auch ein wenig eng aus, weswegen ich leider nicht in die andere Stadt ziehen und eine kurze Zeit so überbrücken könnte. Ich muss mich das erste Mal damit beschäftigen und finde es so unglaublich kompliziert alles :/ Ich hoffe hier auf Hilfe von Erfahrenen!

Vielen lieben Dank!
 

Cha

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.. und finde es so unglaublich kompliziert alles ...


Ich pflücks etwas auseinander.

Es gibt verschiedene Träger:

Agentur für Arbeit:
Hilft dir bei der Jobsuche, zahlt Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) , wenn man lange genug Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.

Jobcenter:
Wenn du den Lebensunterhalt nicht mehr mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen, Partner, Eltern) bestreiten kannst, bekommst du vom Jobcenter Arbeitslosengeld II (Hartz IV ).
Das ist grob ein Regelbedarf von monatlich 409 Euro und die Miete.
Das Jobcenter übernimmt dann auch die Aufgaben der Agentur für Arbeit und hilft dir bei der Jobsuche.

Sozialamt:
Das Sozialamt zahlt Sozialhilfe. Das ist beinahe dasselbe wie Arbeitslosengeld II.
Sozialhilfe bekommen Personen über 65 und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr arbeiten können. Du gehörst nicht dazu.

Wohnung:
Eine Wohnung musst selbst finden, da helfen dir keine staatlichen Stellen.

Umzug:
Für einen Umzug braucht man wegen dem Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG ) keine Erlaubnis, weder vom Jobcenter noch von einer anderen staatlichen Stelle.

Hinweise:
Du wirst wohl jetzt und auch künftig mit dem Jobcenter zu tun haben.
Du kannst jetzt schon an dem jetzigen Wohnort Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Bei einem Umzug musst dich beim jetzigen Jobcenter abmelden.
Du kannst nach einem Umzug beim Jobcenter am neuen Wohnort die Leistungen wieder beantragen.
Wenn du eine Wohnung in der neuen Stadt gefunden hast, und du weiter Leistungen vom neuen Jobcenter haben willst, ist es sinnvoll, vor einer Unterschrift des Mietvertrages eine sog. Zusicherung zu den Mietkosten einzuholen.
Eine Zusicherung ist die verbindliche schriftliche Angabe, welche Leistungen für die Unterkunft nach einem Umzug vom neuen Jobcenter gezahlt werden.
Die besseren Chancen auf einen Arbeitsplatz sind weder für die Agentur für Arbeit noch für das Jobcenter ein wichtiger Grund für einen Umzug.

Viele Grüße

Cha
 
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Doppeloma

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Hallo 64ab, :welcome:

Ich bin 26 und seit kurzem keine Studentin mehr (aus finanziellen Gründen nicht mehr tragbar). Nun muss ich mich natürlich arbeitslos melden.

Auf ALGI wirst du wohl keinen Anspruch haben wenn du bisher studiert hast also kannst du dich ohnehin vorerst nur als "bedüftig und mittellos" beim zuständigen JC melden und dort Leistungen beantragen.

Kann aber sein, dass man trotzdem eine Bescheinigung von der AfA (Agentur für Arbeit) haben will, dass dort keine Ansprüche erworben wurden, denn das wäre Vorrangig vor ALGII .

Aktuell lebe ich in einer 3er WG , wobei ich eigentlich ausziehen muss, da ich keinerlei Einkommen mehr habe, doch mein Mitbewohner lässt mich netterweise noch solange in dem Zimmer, bis er einen neuen Mitbewohner gefunden hat.

Nur vom "wohnen dürfen" und keine Miete zahlen müssen, wird man ja nicht satt und ist man auch nicht Krankenversichert, daran scheinst du noch gar nicht gedacht zu haben. :icon_kinn:

Und je länger du auf den Antrag an das aktuell zuständige JC warten wirst, umso mehr Fragen wird man dazu stellen wovon du denn bisher gelebt hast, so ganz ohne Einkommen ... :idea:

Ich möchte jedoch die Stadt (und damit auch das Bundesland) wechseln. Laut dem Internet kann ich nicht ohne Zusage für einen Job oder andere triftige Gründe die Stadt wechseln, wenn ich schon Leistung beziehe.

Zumindest als Teil einer WG "muss" man überhaupt NICHT irgendwo wohnen bleiben, du hast ja Anspruch auf eine eigene (angemessene) Wohnung für dich alleine, das gilt dort wo du jetzt wohnst auch schon.

Ohne Leistungsbezug (möglichst bald) wirst du auch keine Unterstützung bekommen wenn du weiter weg eine Arbeit finden solltest um dort hin zu ziehen, das kostet ja in der Regel auch eine "Kleinigkeit" ...

Bundesweite Bewerbungen gehen (theoretisch) von überall aus ... die wird man ohnehin fordern, wenn du keine engen privaten Bindungen am aktuellen Wohnort hast.

Ich lebe in einer kleinen Stadt und habe als Studentin schon keinen Nebenjob bekommen und möchte daher in eine größere Stadt (oder in die Nähe einer größeren Stadt) um meine Chancen auf einen Job zu erhöhen - ist dies Grund genug?

Du brauchst keinen "Grund" um aus der WG in eine eigene Wohnung umzuziehen, das gilt nur für den Wechsel aus einer bereits vorhandenen eigenen Wohnung (die vom JC schon bezahlt wird), wenn man sich Umzug und die Zusatzkosten nicht selber leisten kann.

Laut Beraterin (am Telefon) wäre es idealer mich in der Stadt, in die ich möchte, als wohnend zu melden und von dort aus Sozialhilfe zu beantragen, würde aber dann wohl gewisse andere Hilfen nicht bekommen (wie Erstausstattung).

Merke dir DIREKT, dass man NIEMALS telefoniert, um zu erfahren ob man soziale Leistungen und Gelder bekommen könnte, das wird IMMER abgelehnt, da hat man NIE einen Anspruch ... :icon_evil:

Das ist zum Teil sogar nachvollziehbar, denn meist hat man (am Telefon) die falschen Argumente und ob überhaupt ein Anspruch (aus finanzieller Sicht) bestehen könnte, erfordert die Beantragung (auf den amtlichen Formularen) und die Vorlage vieler Nachweise zu diesem Antrag DIREKT beim aktuell zuständigen JobCenter.

Ohne Einkommen bekomme ich aber keine Wohnung und ohne dortige Wohnung keine finanzielle Hilfe .

Zunächst mal wäre also zu klären (nach offizieller Antragstellung) wie du bis zu einem eventuellen Umzug finanziell "überleben" kannst ...

Klar wäre es dem örtlichen JC wohl lieber, wenn sie sich damit gar nicht erst befassen müssen und du gleich wo anders deine Ansprüche prüfen lässt... :idea:

Eine (örtlich angemessene) Wohnung zu finden ist mit Hartz 4 allerdings auch nicht unbedingt leichter, aber immer noch besser als das ganz ohne Einkommen zu versuchen, welcher Vermieter soll denn da Interesse haben, mit dir einen Mietvertrag abzuschließen ???

Ungern möchte ich meinen Umzug in die andere Stadt riskieren, indem ich hier meinen Antrag stelle und anschließend "gebunden" bin an diese Stadt.

Wirklich hindern umzuziehen kann dich Niemand, gerade wenn du weiter weg Arbeit finden würdest, wäre das aktuelle JC verpflichtet dich dabei zu unterstützen, das wird man dir natürlich alles nicht freiwillig erzählen. :icon_evil:

Ich hoffe hier auf Hilfe von Erfahrenen!

Es ist tatsächlich alles sehr kompliziert aber du hast dich hier angemeldet, das war schon mal ein sehr kluger Schritt und wenn du dich hier intensiv informierst und deine Fragen stellst wenn dir was immer noch nicht klar geworden ist, dann bist du ganz gut gerüstet für eine (hoffendlich) erfolgreiche berufliche Zukunft, wo immer das dann mal sein wird.

MfG Doppeloma
 

Badener

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Die besseren Chancen auf einen Arbeitsplatz sind weder für die Agentur für Arbeit noch für das Jobcenter ein wichtiger Grund für einen Umzug.
Cha

Hallo,
na ja, mir wird regelmäßig nahegelegt doch Umzuziehen um bessere Chancen auf einen Job zu bekommen. Ich denke das könnte schon auch als Argument gelten.
LG
 

Doppeloma

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Hallo Badener,

na ja, mir wird regelmäßig nahegelegt doch Umzuziehen um bessere Chancen auf einen Job zu bekommen.

Na-Ja "nahelegen" kann man dir ja viel, so lange man dir das nicht schriftlich gibt und auch dann die Kosten dafür (zugesichert) übernehmen möchte, wäre ich aber vorsichtig solchen Aussagen besonders viel Glauben zu schenken.

Ich denke das könnte schon auch als Argument gelten.

Warum bietet dir denn Keiner die "Traumjobs" an, die es anderswo (angeblich) geben soll, die Vermittler sollten doch wissen wie der Arbeitsmarkt so bundesweit läuft, ich dachte immer das gehört auch zu deren Aufgaben. :bigsmile:

Ist wohl auch nur "Gelaber", damit man dir wieder beweisen kann wie "unflexibel" du doch bist, sonst könntest du längst wieder Arbeit haben "irgendwo im Nirgendwo" ... :sorry:

Die TE braucht keinen Grund dafür, wenn sie aktuell in einer WG wohnt (und schon von Obdachlosigkeit bedroht ist) kann sie jederzeit den Wunsch nach einer eigenen Wohnung äußern.

Wenn sie dann mal ganz wo anders Arbeit findet, muss sie eben die entsprechenden Anträge stellen und durchsetzen, wie es ihr schon beschrieben wurde.

MfG Doppeloma
 

64ab

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An meine Krankenversicherung habe ich wirklich nicht gedacht! Das muss ich definitiv schnell klären.

Man hört immer so viel Unterschiedliches, dass man einfach nicht weiss, was nun wirklich korrekt ist. Gerade was das Umziehen ohne zugesicherten Job betrifft.. Hatte online so einiges gelesen und das brachte mich fast zur Verzweiflung, da die Menschen so aussichtslos von ihrer Situation berichten.

Ich werde Montag einfach mal vorbeischauen und persönlich mit denen reden (Und den Antrag stellen). Bis ich in meiner "Wunschstadt" eine Wohnung gefunden habe, muss ich ja dennoch Krankenversicherungsbeiträge usw zahlen (Danke, für die Erinnerung!).

Das mit der "Zusicherung zu den Mietkosten" habe ich aber nicht verstanden. Wenn ich jetzt in meiner Stadt eine Antrag stelle, dann in Stadt XY eine Wohnung finde (der Vermieter auch einverstanden ist), bei wem muss ich dann was beantragen? Und die können das nicht ablehnen, wenn der Vermieter einverstanden ist?

(Hatte mit einer Bekannten geredet und ihr wurde der Umzug nicht genehmigt in eine andere Stadt, daher die Angst und Sorge.)

:sorry:
Habe das mit dem Zitieren nicht richtig hinbekommen..
 

Doppeloma

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Hallo 64ab,

An meine Krankenversicherung habe ich wirklich nicht gedacht! Das muss ich definitiv schnell klären.

Bis du einen Bescheid vom JC bekommen hast musst du die Beiträge (wahrscheinlich) selber zahlen, bis wann warst du denn über dein Studium noch versichert.

Es ist inzwischen Pflicht in D krankenversichert zu sein und wenn sonst Keiner zahlt musst du das selber tun, wo du das Geld dafür her bekommst interessiert Niemanden wirklich. :icon_evil:

Bereits das alleine sollte Grund genug sein schnellstens einen Antrag auf ALGII zu stellen, deine Umzugswünsche (in andere Städte) kannst du auch später noch weiter überdenken.

Man hört immer so viel Unterschiedliches, dass man einfach nicht weiss, was nun wirklich korrekt ist. Gerade was das Umziehen ohne zugesicherten Job betrifft..

Was wirklich korrekt ist steht im Gesetz dazu und da solltest du dich mal mit beschäftigen, dann weißt du auch was wirklich gilt und was nicht ... SGB II lesen ist angesagt.

Hatte online so einiges gelesen und das brachte mich fast zur Verzweiflung, da die Menschen so aussichtslos von ihrer Situation berichten.

Von ALGII (Hartz 4 ) längere Zeit existieren zu müssen ist ja auch kein wirkliches "Vergnügen", trotzdem kann man damit deutlich besser umgehen (lernen) wenn man sich kundig macht und seine Rechte kennt.

Ich werde Montag einfach mal vorbeischauen und persönlich mit denen reden (Und den Antrag stellen).

Das klingt ein wenig, als würdest du mal im Geschäft schauen wollen "wie teuer Butter gerade ist", mit den SB "redet" man nicht viel, da stellt man einen schriftlichen Antrag, der geprüft werden muss.

Das ist eine knallharte Sozialbehörde, da gilt NUR was man schriftlich in der Hand hat.
Mach dir zunächst wenigstens einen formlosen Antrag fertig (doppelte Ausführung) und lass dir das auf einer Kopie abstempeln, dass der Antrag damit schon mal gestellt wurde.

Ich fürchte du hast noch immer nicht verstanden wie "dünn" die Luft gerade für dich wird, besonders was deine KV betrifft ... der Antrag auf ALGII wirkt nur auf den 01.10. zurück für davor bekommst du kein Geld (und auch keine Krankenversicherung) mehr vom JC . :icon_evil:

Die Antragsformulare kannst du dir hier herunterladen ...

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946

Dann bekommst du schon mal eine Übersicht was du alles brauchst auch an Nachweisen ...

Anweisungen für bestimmte Abläufe gibt es da auch zum Nachlesen, die sind für die SB (Sachbearbeiter / Arbeitsvermittler) gedacht aber genau danach werden die dann handeln ...

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...l/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529#

Bis ich in meiner "Wunschstadt" eine Wohnung gefunden habe, muss ich ja dennoch Krankenversicherungsbeiträge usw zahlen (Danke, für die Erinnerung!).

Du musst erst mal Geld bekommen vom JC , damit du überhaupt weiter existieren kannst und deine KV bezahlt wird ...

Das mit der "Zusicherung zu den Mietkosten" habe ich aber nicht verstanden.

Was gibt es daran nicht zu verstehen, die Wohnung muss preislich in dem Rahmen sein, der am Ort als "angemessen" gilt, sonst wird die Miete nicht (voll) übernommen vom Amt.

Diesen Angemessenheits-Rahmen (für deinen aktuellen Wohnort) lass dir gleich schriftlich geben, wenn du Montag zum Amt (JobCenter) gehst.
Eine Wohnung die mehr kosten würde bezahlt das Amt NICHT, also darfst eine Wohnung die teurer wäre auch nicht anmieten, wenn du das Geld vom Amt dafür brauchst.

Ob du einen Vermieter findest (im erlaubten Preissegment) wird überall ein Glücksspiel sein, es möchten nicht viele Vermieter überhaupt Wohnungen an Hartz 4 - Empfänger vermieten.

Einen möglichen Mietvertrag MUSST du beim JC erst genehmigen lassen, damit du dann auch die Miete vom Amt sicher bekommen wirst, das wird in der Regel auch JEDER Vermieter so haben wollen.

Wenn ich jetzt in meiner Stadt eine Antrag stelle, dann in Stadt XY eine Wohnung finde (der Vermieter auch einverstanden ist), bei wem muss ich dann was beantragen?

Die Wohnung in einer anderen Stadt MUSS den dortigen "Angemessenheits-Kriterien" nach SGB II entsprechen, das musst du also am neuen Wohnort VORHER abklären und dann dort vom JC bestätigen lassen, dass man dir eine Wohnung zum Preis X auch wieder bezahlen wird.

Jedenfalls wenn dein zukünftiges Arbeits-Einkommen nicht ausreichen wird eine Wohnung komplett alleine zu bezahlen, so soll das ja eigentlich sein, wenn du eine Stelle gefunden hast, dass du kein Geld vom Amt mehr brauchst.

Und die können das nicht ablehnen, wenn der Vermieter einverstanden ist?

Die können das nicht ablehnen wenn der "Preis stimmt", ansonsten musst du den Rest aus deinem Regelsatz (aktuell 409 €) dazu legen, wenn du die Wohnung trotzdem anmieten willst weil der Vermieter einverstanden ist an dich zu vermieten.

(Hatte mit einer Bekannten geredet und ihr wurde der Umzug nicht genehmigt in eine andere Stadt, daher die Angst und Sorge.)

Das kann man so allgemein überhaupt nicht beurteilen, weil man die konkreten Umstände deiner Bekannten gar nicht kennt. :icon_evil:

Letztlich kann dich Niemand hindern zu wohnen wo du willst, aber du musst es dann eben auch alleine finanzieren können, im Bezug von Sozial-Leistungen gelten aber andere Regeln dafür.

Mit dem Nachweis (schriftlicher Vorvertrag / Einstellungszusage) zur Arbeitsaufnahme ab dem Tag X in einer weiter entfernten Stadt wird das (aktuelle) JC dir helfen MÜSSEN aus dem Vermittlungs-Budget gibt es Mittel dafür.

Notfalls sogar mit vorübergehender Übernahme von Kosten für eine Pension oder Ähnlichem, wenn du sonst die Arbeit dort nicht antreten kannst.

"Einfach so", weil du jetzt gerne umziehen möchtest, muss das JC allerdings nicht damit einverstanden sein...

Wenn du am neuen Wohnort andere Auskünfte bekommst (vom neuen JC ), eine "angemessene Wohnung" dort anmieten könntest ... dann kann dich aber auch keiner hindern trotzdem umzuziehen ...

Die beste Lösung wäre allerdings, du findest sehr schnell einen Arbeitsplatz wo du genug verdienen kannst, dir ALLE deine Wünsche ohne Amt erfüllen zu können ... :first:

MfG Doppeloma
 

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Hallo!

Ich bin 26 und seit kurzem keine Studentin mehr (aus finanziellen Gründen nicht mehr tragbar). Nun muss ich mich natürlich arbeitslos melden. Aktuell lebe ich in einer 3er WG , wobei ich eigentlich ausziehen muss, da ich keinerlei Einkommen mehr habe, doch mein Mitbewohner lässt mich netterweise noch solange in dem Zimmer, bis er einen neuen Mitbewohner gefunden hat.

Wenn du jetzt den ALGII -Antrag stellst, wäre doch die Bezahlung für das WG -Zimmer gesichert (vorausgesetzt, es gibt noch keine Zusage für einen Nachmieter). Dann könntest du aus dieser Situation heraus nach einer eigenen Wohnung suchen an einem anderen Ort. Es wird sicher nicht einfach, gleichzeitig einen Job zu finden, aber vllt. könntest du für die erste Zeit auch wieder ein Zimmer anmieten. Manchmal hat man auch Glück und der neue Arbeitgeber kann eine Übergangslösung anbieten, das war bei meinem Umzug nach Berlin tatsächlich so, das Unternehmen hatte eine kleine Wohnung, die ich für die ersten Monate beziehen konnte. Ich drücke dir die Daumen!

Also als ersten Schritt würde ich das mit dem WG -Zimmer klären und am Montag sofort zum JC fahren und den Antrag stellen. Die Krankenkasse kann mW eine Bescheinigung ausstellen, dass du weiterhin versichertes Mitglied bist, wenn die Leistungen vom JC bewilligt werden. Wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, könnte es sein, dass du ein Formular ausfüllen musst, falls es Unterhaltsverpflichtete gibt. Auf jeden Fall wird der Untermietvertrag benötigt bzw. Nachweise über die Höhe der Miete, die du für das Zimmer zahlst.

Wie Doppeloma bereits geschrieben hat, besteht die Möglichkeit, für einen Umzug in eine andere Stadt eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget zu bekommen, wenn du einen Job gefunden hast.
 

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Studentin war ich bis zum 30. September. Seit dem 1. Okt bin ich nicht mehr über das Studium versichert.

Ich werde dann heute schon einmal alles zusammenlegen, was ich schon da habe an Nachweisen :) Nicht schimpfen Doppeloma :sorry:

Das neue Semester fängt am Montag an hier, aber ich werde mal mit ihm reden. Das lässt sich bestimmt klären :)

Was die "neue Wohnung" in der "neuen Stadt" angeht, wollte ich schon dorthin ziehen, bevor ich einen Job sicher habe. Aaaaber ich kümmere mich erstmal um das JETZT (und alles andere kommt dann später.. )
 
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