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Hallo ihr Lieben,
nachdem die RV es geschafft hat auch im letzten Monat meines AlG I Bezugs (Rehafall) keine Entscheidung bzgl. einer Umschulung zu treffen und ich deshalb ab September völlig ohne EK bin, stelle ich gerade den Antrag auf ALG II .
In der Auflistung der beizubringenden Bescheinigungen steht auch "Schulbescheinigung ab 15 Jahre". "Ab 15 Jahre" hat die SB , bei der ich den Antrag abgeben wollte, durchgestrichen. Also soll ich für ein Kind, das die Schulpflicht, geschweige denn Berufsschulpflicht, noch lange nicht erfüllt hat und auch nicht arbeiten dürfte, eine Schulbescheinigung vorlegen.
Muss ich das?
Wir leben in einer Kleinstadt, ich bin im Schulvorstand und ich finde nicht dass jeder da wissen muss dass wir in finanziellen Schwierigkeiten sind.
Die Themen hier im Forum beziehen sich alle auf mindestens 15 jährige Kinder, sollte ich was übersehen haben entschuldigt bitte.
LG
nachdem die RV es geschafft hat auch im letzten Monat meines AlG I Bezugs (Rehafall) keine Entscheidung bzgl. einer Umschulung zu treffen und ich deshalb ab September völlig ohne EK bin, stelle ich gerade den Antrag auf ALG II .
In der Auflistung der beizubringenden Bescheinigungen steht auch "Schulbescheinigung ab 15 Jahre". "Ab 15 Jahre" hat die SB , bei der ich den Antrag abgeben wollte, durchgestrichen. Also soll ich für ein Kind, das die Schulpflicht, geschweige denn Berufsschulpflicht, noch lange nicht erfüllt hat und auch nicht arbeiten dürfte, eine Schulbescheinigung vorlegen.
Muss ich das?
Wir leben in einer Kleinstadt, ich bin im Schulvorstand und ich finde nicht dass jeder da wissen muss dass wir in finanziellen Schwierigkeiten sind.
Die Themen hier im Forum beziehen sich alle auf mindestens 15 jährige Kinder, sollte ich was übersehen haben entschuldigt bitte.
LG