Hallo liebe Forumsgemeinde,
leider werde ich jetzt, nach knapp einem Jahr Arbeitslosigkeit den Antrag auf ALG II stellen müssen.
Im vergangenen Jahr habe ich, in der positiven Erwartung einen Job zu finden, ein neues gebrauchtes Auto gekauft (es war nicht mehr wirtschaftlich, das alte reparieren zu lassen). Der damalige Kaufpreis lag weit über den 7.500 Euro, die für ein ALG II-Auto zulässig sind. Jetzt ist es aber so, dass ich das Auto privat finanziert habe und der Darlehensgeber lt. Vertrag Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung des Autos bleibt. Das Auto ist komplett auf mich eingetragen (FA, Vers). Wie wird das Jobcenter das werten? Muss das Auto weg?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
ursel
leider werde ich jetzt, nach knapp einem Jahr Arbeitslosigkeit den Antrag auf ALG II stellen müssen.
Im vergangenen Jahr habe ich, in der positiven Erwartung einen Job zu finden, ein neues gebrauchtes Auto gekauft (es war nicht mehr wirtschaftlich, das alte reparieren zu lassen). Der damalige Kaufpreis lag weit über den 7.500 Euro, die für ein ALG II-Auto zulässig sind. Jetzt ist es aber so, dass ich das Auto privat finanziert habe und der Darlehensgeber lt. Vertrag Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung des Autos bleibt. Das Auto ist komplett auf mich eingetragen (FA, Vers). Wie wird das Jobcenter das werten? Muss das Auto weg?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
ursel