Erstantrag ALG2, Ü25, wohnhaft bei Eltern. JC will Eltern anzeigen, Selbstständigkeit kündigen und mehr Unsinn

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Azulana

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Hallo ihr Lieben,

Ich weiß nicht Recht wo ich anfangen soll.
Zur Vorgeschichte: Ich bin am 31.10.17 aus meiner eigenen Wohnung, die für das JC in meinem damaligen Wohnort sowieso zu hoch gewesen wäre, ausgezogen, bzw. geflohen, weil ich einen Stalker hatte. Ich hatte auch kein ALG2 beantragt, da ich bis zum 30.09.17 noch Student war. Mein Studium habe ich abgeschlossen und wohnte dann einen Monat lang bei Freunden und von meinen Ersparnissen, bis ich im November dann zu meinen Eltern zog.

Ende November meldete ich meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern (anderes Bundesland) dann schließlich an und beantragte ALG2. Meine KV für den Oktober muss ich selbst bezahlen, das steht noch aus (ich habe aktuell einfach absolut kein Geld).
Mein Ziel war es, da ich in einem anderen Bundesland noch ein Kleingewerbe angemeldet habe, wenigstens die Kosten für die KV bezahlt zu bekommen.

Aktuell verdiene ich mit meiner Selbstständigkeit gar nichts, da ich ja auch nicht vor Ort bin.

Ich gab sämtliche Anträge an das Amt ab, darunter eben KdU (wo ich nichts eintrug, da ich mietfrei bei meinen Eltern wohne), VM, EK und EKS , alles mit 0 Euro, zusätzlich meldete ich mein Auto um, gab meine Gewerbeanmeldung, meine Paypal Auszüge und meine Kontoauszüge von den letzten 6 (!) Monaten ab, sowie meine Einkommenssteuererklärung der letzten beiden Jahre und des aktuellen Jahres bis Oktober.
Ich ging also mit einem riesen Batzen Unterlagen zum Amt.

Derweil bekamen meine Eltern Post vom JC . Sie sollen all ihr Vermögen und ihr Einkommen dem JC mitteilen, sonst droht Bußgeld von 2000 bis 5000 Euro. Meine Eltern WOLLEN das nicht. Mein Vater ist Rentner, meine Mutter erwerbslos, beide haben noch NIE einen Antrag beim Amt gestellt.
Sie wollen diese Angaben nicht machen, aus Prinzip und weil die Gefahr besteht, dass das Vermögen (Ersparnisse für die Rente) angerechnet wird und es dann heißt, dass sie mich finanziell unterstützen können. Unwichtig für das Amt ist ja, dass sie bereits meine beiden Großmütter finanziell und die eine auch mit einem Haus unterstützen.

Ich bin 28 Jahre alt und möchte nicht von meinen Eltern abhängig sein und ihnen nicht länger auf der Tasche liegen. Sie haben ja bereits mein Studium mitfinanziert.

Zusätzlich dazu, dass ich absolut kein Einkommen und kein Vermögen habe, habe ich knapp 30.000 Euro Kreditschulden (Studienkredit), was das Amt auch nicht interessiert, wo ich jeden Monat knapp 50 Euro Zinsen zahle.

Mein Konto ist im minus und wird mir wohl auch bald gesperrt.

Heute morgen bekam ich einen Anruf von meinem SB im Amt. Er sagte mir, dass meine Eltern in der Pflicht stehen, diese Angaben zu machen und sonst eben 2 bis 5 tausend Euro bezahlen müssen.

Außerdem muss ich mein Gewerbe in dem anderen Bundesland abmelden, da es nicht sein kann, dass ich das als Hilfebedürftige Person habe.

Ich kann damit leben, mein Gewerbe abzumelden. Ich kann auch damit leben, kein Geld zu erhalten, wenn meine Eltern ihnen zu viel verdienen/zu viel Vermögen haben. Aber was ist mit der KV? Müssen die meine Eltern auch bezahlen für mich?

Das Problem ist, dass meine Eltern diese Angaben nicht machen möchten (was ich verstehe, aus Prinzip einfach, es geht das Amt einfach nichts an) und dass ich kein Geld für meine KV habe (auch sonst nichts, aber das bin ich ja als Student gewohnt gewesen).

Ich habe nun also die Möglichkeit, laut dem SB , meinen Antrag zurück zu ziehen, meine KV selber zu zahlen.

Meine Eltern würden diese Angaben wohl machen, wenn sicher gestellt wäre, dass ich ein wenig Geld und die KV vom Amt bekomme, aber wie kann ich das nachprüfen, bzw. rausfinden?

Ich wühle mich bereits seit Stunden durchs Netz, aber finde schwammige Antworten.

Auf meine Aussage hin, dass meine Eltern ja nicht in der Anzeigepflicht stehen und ich das nachgelesen hätte, meinte der SB , dass sie das sehr wohl müssen und einzelne gerichtliche Entscheidungen keinen Einfluss haben, so wie, dass mich meine Eltern, wenn sie genug verdienen, unterstützen müssen, und ob ich 60 Jahre alt bin und meine Eltern im Pflegeheim wohnen, es spiele keine Rolle, sie müssten alles offen legen, da ich mit ihnen mietfrei unter einem Dach wohne.
Ich hätte mir eine eigene Wohnung (die ich nicht kriegen werde, ich suche bereits seit zwei Monaten) nehmen sollen, sagte der SB noch, dann wäre das alles kein Problem.

Ich bin verzweifelt und weiß nicht weiter. Entschuldigt bitte den langen Text.

Liebe Grüße,
Azulana
 
Inzwischen sind einige Tage vergangen, was hat man denn nun im Sozialgericht zu dem Fall gesagt?

Dein Problem ist, dass du das JC als unfehlbar einstufst - wenn man dort etwas sagt, muss es ja schließlich stimmen, deren Wort muss schließlich Gesetz sein - daher warst du auch nicht beim Gericht und hast auch die Ratschläge hier nicht befolgt.
Das Jobcenter hat eine Meinung. Von dieser Meinung wird es nicht abrücken, auch wenn du noch zehnmal dort "Bitte, bitte" sagst.

Du hast nun exakt zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Du nimmst deine Rechte wahr, gehst morgen zum Sozialgericht und beantragst, das JC zur Bewilligung der Leistungen zu verpflichten.

Möglichkeit 2: Du wiederholst weiterhin stur "Ja aber wir müssen.... Ja aber das JC sagt doch...." - in Folge wirst du keine Leistungen erhalten, nicht heute, nicht morgen und nicht in sechs Monaten. Nebenbei überlegst du dir, wie du beim nächsten Antrag auf die Frage antwortest, wovon du gelebt hast, denn scheinbar gehts auch ohne Leistungen.

Sry wenn ich ein bissl direkt antworte, aber wenn man sich das so durchliest, brauchst du einfach mal jemanden, der dich ein wenig wachrüttelt. Lass das JC reden, lass sie fordern, vermuten und am Rad drehen - für dich ist nicht interessant, was sie wollen, sondern was ihnen zusteht.
 
Schau dir mal diesen Thread an und das worauf er verweist:

Mietvertrag mit Verwandten/WG mit Verwandten - Widerspruch erfolgreich

Als Erstes würde ich mich erkundigen, welche Miete in eurer Stadt oder im Landkreis angemessen sind.

Sofern deine Eltern eine Mietwohnung haben, würde ich daraufhin die Kosten (Miete + Nebenkosten + Heizkosten) durch 3 teilen und prüfen, ob ein dritter Teil (dein Anteil) der Gesamtkosten unter den angemessenen Kosten liegt. Dann schließt ihr einen Untermietvertrag (kann niemand deinen Eltern verbieten, sie müssen dies dem Wohnungseigentümer nur mitteilen!) für ab dem nächsten Ersten.

Sofern deine Eltern eine Eigentumswohnung/eigenes Haus haben, würde ich mit ihnen eine für deine Räumlichkeiten angemessene Miete vereinbaren und darüber einen Mietvertrag abschliessen, zum nächsten Ersten.

Als nächstes würde ich die Anlage HG widerrufen ("Ich habe dies aus einem Mißverständnis heraus so ausgefüllt, das ist aber falsch. Ich lebe mit meinen Eltern nur in einer WG .") und für ab dem nächsten Ersten auf eine Änderung der KdU hinweisen. Gib eine neue Anlage KdU ab, in der deine Mietkosten ab dem nächsten Ersten aufgelistet sind, und lege eine Kopie des Mietvertrags bei. Du kannst alles schwärzen was unerheblich ist.

Des Weiteren lasse deine Eltern eine Erklärung unterschreiben, in der sie klarstellen, daß sie dich in deiner Lebenshaltung nicht unterstützen, daß sie dich lediglich bis nächsten Ultimo (damit meine ich immer das passende Datum, also z.B. "bis zum 28.02.2018" und für den nächsten Ersten "ab dem 01.03.2018") kostenfrei bei sich wohnen lassen, aber daß du künftig wirst Miete zahlen müssen, und zwar ab 1. März.

Es muß zudem klar sein, daß du bei Nichtzahlung der Miete, Schulden machst. Sollten deine Eltern sie also stunden, dann sollten sie absolut so verfahren, wie es normale Vermieter tun würden. Dazu bekommst du hier sicher noch einige Kommentare.

Dann schnappst du dir all diese Unterlagen und gibst sie nachweislich beim JC ab. Nachweislich bedeutet, daß du am besten einen Satz Kopien von allem machst, und vom JC -Empfangsbereich Eingangsstempel auf diesen Kopien anforderst.

Alternativ kannst du diese Sachen einmal faxen, aber bitte so, daß du nicht nur einen normalen Statusbericht bekommst, sondern ein "qualifiziertes Fax" (= der Text ist in klein auf dem Statusbericht zu sehen), und parallel dazu auch nochmal als Einschreiben mit Rückschein. Lass dir für die verauslagten Kosten Belege geben, dann kriegst du das Geld später eventuell wieder.

Ich persönlich würde ja nicht nur diese Kopien, sondern den kompletten Antrag (du hast hoffentlich eine Kopie?) nochmal kopiert als "Altantrag" mit beilegen, damit sich niemand herauswinden kann, da würde noch was fehlen.

GENERELL: immer auf schriftliche Aussagen und Antworten bestehen, immer die Rechtsgrundlagen einfordern und ggfs hier prüfen lassen!

Wenn du den eingangs erwähnten Thread und dessen Vorgeschichte durchliest, findest du jede Menge Argumente, die deinem SB den Wind aus den Segeln nehmen sollten. Er lügt dich ganz einfach an. Das hat Methode. Ich weiß, man glaubt das als rechtschaffener Bürger nicht, vor allem wenn man noch nie mit dem JC zu tun hatte. Aber so, und nicht anders, läuft der Hase.

Zuguterletzt, deine Eltern müssen dem JC rein garnichts sagen. Sie werden zwar nächstes Jahr die Mieteinnahme dem Finanzamt mitteilen müssen, aber das ist es auch schon. Du bist deine eigene BG , du lebst nicht mit deinen Eltern in Haushaltsgemeinschaft, du wirst nicht unterstützt, deine Eltern sind lediglich deine Vermieter. Basta. Wenn das JC irgendwas von deinen Eltern will, dann sollen sie deinen Eltern selbst schreiben und das rechtlich begründen.
 
und vor allem mach endlich das, was Helga40 schreibt (#14 und #24), sie sitzt immerhin in der widerspruchsstelle eines JC , weiss also 100%ig, von was sie schreibt...
 
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