Erstantrag ALG2, Ü25, wohnhaft bei Eltern. JC will Eltern anzeigen, Selbstständigkeit kündigen und mehr Unsinn

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Azulana

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Hallo ihr Lieben,

Ich weiß nicht Recht wo ich anfangen soll.
Zur Vorgeschichte: Ich bin am 31.10.17 aus meiner eigenen Wohnung, die für das JC in meinem damaligen Wohnort sowieso zu hoch gewesen wäre, ausgezogen, bzw. geflohen, weil ich einen Stalker hatte. Ich hatte auch kein ALG2 beantragt, da ich bis zum 30.09.17 noch Student war. Mein Studium habe ich abgeschlossen und wohnte dann einen Monat lang bei Freunden und von meinen Ersparnissen, bis ich im November dann zu meinen Eltern zog.

Ende November meldete ich meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern (anderes Bundesland) dann schließlich an und beantragte ALG2. Meine KV für den Oktober muss ich selbst bezahlen, das steht noch aus (ich habe aktuell einfach absolut kein Geld).
Mein Ziel war es, da ich in einem anderen Bundesland noch ein Kleingewerbe angemeldet habe, wenigstens die Kosten für die KV bezahlt zu bekommen.

Aktuell verdiene ich mit meiner Selbstständigkeit gar nichts, da ich ja auch nicht vor Ort bin.

Ich gab sämtliche Anträge an das Amt ab, darunter eben KdU (wo ich nichts eintrug, da ich mietfrei bei meinen Eltern wohne), VM, EK und EKS, alles mit 0 Euro, zusätzlich meldete ich mein Auto um, gab meine Gewerbeanmeldung, meine Paypal Auszüge und meine Kontoauszüge von den letzten 6 (!) Monaten ab, sowie meine Einkommenssteuererklärung der letzten beiden Jahre und des aktuellen Jahres bis Oktober.
Ich ging also mit einem riesen Batzen Unterlagen zum Amt.

Derweil bekamen meine Eltern Post vom JC. Sie sollen all ihr Vermögen und ihr Einkommen dem JC mitteilen, sonst droht Bußgeld von 2000 bis 5000 Euro. Meine Eltern WOLLEN das nicht. Mein Vater ist Rentner, meine Mutter erwerbslos, beide haben noch NIE einen Antrag beim Amt gestellt.
Sie wollen diese Angaben nicht machen, aus Prinzip und weil die Gefahr besteht, dass das Vermögen (Ersparnisse für die Rente) angerechnet wird und es dann heißt, dass sie mich finanziell unterstützen können. Unwichtig für das Amt ist ja, dass sie bereits meine beiden Großmütter finanziell und die eine auch mit einem Haus unterstützen.

Ich bin 28 Jahre alt und möchte nicht von meinen Eltern abhängig sein und ihnen nicht länger auf der Tasche liegen. Sie haben ja bereits mein Studium mitfinanziert.

Zusätzlich dazu, dass ich absolut kein Einkommen und kein Vermögen habe, habe ich knapp 30.000 Euro Kreditschulden (Studienkredit), was das Amt auch nicht interessiert, wo ich jeden Monat knapp 50 Euro Zinsen zahle.

Mein Konto ist im minus und wird mir wohl auch bald gesperrt.

Heute morgen bekam ich einen Anruf von meinem SB im Amt. Er sagte mir, dass meine Eltern in der Pflicht stehen, diese Angaben zu machen und sonst eben 2 bis 5 tausend Euro bezahlen müssen.

Außerdem muss ich mein Gewerbe in dem anderen Bundesland abmelden, da es nicht sein kann, dass ich das als Hilfebedürftige Person habe.

Ich kann damit leben, mein Gewerbe abzumelden. Ich kann auch damit leben, kein Geld zu erhalten, wenn meine Eltern ihnen zu viel verdienen/zu viel Vermögen haben. Aber was ist mit der KV? Müssen die meine Eltern auch bezahlen für mich?

Das Problem ist, dass meine Eltern diese Angaben nicht machen möchten (was ich verstehe, aus Prinzip einfach, es geht das Amt einfach nichts an) und dass ich kein Geld für meine KV habe (auch sonst nichts, aber das bin ich ja als Student gewohnt gewesen).

Ich habe nun also die Möglichkeit, laut dem SB, meinen Antrag zurück zu ziehen, meine KV selber zu zahlen.

Meine Eltern würden diese Angaben wohl machen, wenn sicher gestellt wäre, dass ich ein wenig Geld und die KV vom Amt bekomme, aber wie kann ich das nachprüfen, bzw. rausfinden?

Ich wühle mich bereits seit Stunden durchs Netz, aber finde schwammige Antworten.

Auf meine Aussage hin, dass meine Eltern ja nicht in der Anzeigepflicht stehen und ich das nachgelesen hätte, meinte der SB, dass sie das sehr wohl müssen und einzelne gerichtliche Entscheidungen keinen Einfluss haben, so wie, dass mich meine Eltern, wenn sie genug verdienen, unterstützen müssen, und ob ich 60 Jahre alt bin und meine Eltern im Pflegeheim wohnen, es spiele keine Rolle, sie müssten alles offen legen, da ich mit ihnen mietfrei unter einem Dach wohne.
Ich hätte mir eine eigene Wohnung (die ich nicht kriegen werde, ich suche bereits seit zwei Monaten) nehmen sollen, sagte der SB noch, dann wäre das alles kein Problem.

Ich bin verzweifelt und weiß nicht weiter. Entschuldigt bitte den langen Text.

Liebe Grüße,
Azulana
 
Hallo,
Heute morgen bekam ich einen Anruf von meinem SB im Amt. Er sagte mir, dass meine Eltern in der Pflicht stehen, diese Angaben zu machen und sonst eben 2 bis 5 tausend Euro bezahlen müssen.

Bitte ihn, dass er alles, was er sagt, auch schreibt und Dir zukommen lässt.

Gehe zum Sozialgericht und versuche es mit einem Eilantrag, es kann allerdings einige Wochen dauern, am Besten wäre, wenn jemand vom SG beim JC anruft. Nimm Kontoauszug und Aufforderung des JC an Deine Eltern mit, für eine Antragstellung braucht das SG für alle Unterlagen 2x Kopien.

Mit ALG II Bescheid kann mann auch Stundung für Studienkredit beantragen.
 

Was soll uch denn beim Sozialgericht beantragen? Ich hab ja noch keinen Bescheid - weder Ablehnung noch Zustimmung vom JC. Problem ist: Meine Eltern wollen ihre Daten/Kontoauszüge/Mietvertrag und alles dem JC nicht vorlegen. Das JC sagt aber, meine Eltern müssen das. Wenn sie das machen wird das JC sagen, dass meine Eltern für mich aufkommen müssen und ich hab am Ende nichts gewonnen.
 
Was soll uch denn beim Sozialgericht beantragen? Ich hab ja noch keinen Bescheid - weder Ablehnung noch Zustimmung vom JC.

Du schreibst ja

Derweil bekamen meine Eltern Post vom JC. Sie sollen all ihr Vermögen und ihr Einkommen dem JC mitteilen, sonst droht Bußgeld von 2000 bis 5000 Euro. Meine Eltern WOLLEN das nicht.

Das ist schon ein (schriftlicher) Beleg dafür,dass das JC im Unrecht ist, Du bist ja Ü25. Gut wäre, wenn Du auch Antragstellung nachweisen kannst.
 
Meine Eltern wollen keine Angaben an das JC mit ihrem Vermögen/Einkommen was auch immer machen.

Selbst WENN ich sie dazu überredet bekomme, wird das JC aller Wahrscheinlichkeit nach dann sagen, dass meine Eltern für mich zahlen müssen. Das wollen sie nicht, und ich auch nicht.

Ich bin ja Ü25 (28) und ich finde nicht, dass sie mich weiter unterstützen sollen und für mich ihre Ersparnisse der Rente hergeben sollen! Und auch dem JC nicht alles offenlegen müssen.

Die Frage ist eigentlich: Müssen meine Eltern tatsächlich alles offenlegen?

Du schreibst ja



Das ist schon ein (schriftlicher) Beleg dafür,dass das JC im Unrecht ist, Du bist ja Ü25. Gut wäre, wenn Du auch Antragstellung nachweisen kannst.

Das ist ja die Frage. Müssen meine Eltern das angeben oder nicht. Das JC hat da mehrere Paragraphen mitgeschickt, irgendwas mit Mitwirkung und Anzeigepflicht usw. Und der Typ am Telefon meinte, wenn meine Eltern das nicht angeben, dann werden die belangt und müssen ein Bußgeld von mindestens 2000 Euro zahlen.

Ich soll meinen Antrag zurück ziehen, hieß es dann.
 
Deine Eltern müssen schon Angaben machen, umgekehrt auch die kinder, wenn die Eltern bedürftig (z.b. durch Heimaufenthalt) werden.

Vielleicht hilft dir dieses weiter: HartzIV: Haushaltsgemeinschaft mit Eltern?

Woher weisst Du, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht?


Frage: Hast Du Anlage HG ausgefüllt? Wenn ja war das ein Fehler.
 
Frage: Hast Du Anlage HG ausgefüllt? Wenn ja war das ein Fehler.

Hallo,

Nein, habe ich nicht.
Ich habe lediglich auf den KdU Antrag geschrieben, dass ich mietfrei wohnen darf. Und das betrifft ja nur die Miete, hab denen auch gesagt, dass ich mich selbst versorge und es einzig und alleine um Miete plus NK geht.

Der Typ am Telefon meinte, dass nur dann keine HG besteht, wenn ich in ner Einliegerwohnung wohne und alleine Küche und Bad habe. Bad hab ich ein eigenes und ein Zimmer, Küche wird geteilt.


Anträge, die ich ausgefüllt habe:
Anlage EK, Anlage VM, Anlage KdU und Anlage EKS (wobei die entfällt, wenn ich mein Gewerbe abmelde - wo sie ja meinten, dass ich das nicht machen kann, weil es nicht sein kann, dass jemand der hilfsbedürftig ist, ein Gewerbe in einem anderen Bundesland hat, oder ein Gewerbe generell.

Wichtig für mich ist gerade am meisten: MÜSSEN meine Eltern die Angaben zu ihrem Vermögen, Einkommen etc machen? Sie werden das nicht machen und ich hab Angst, dass sie Bußgeld bezahlen müssen, wenn ich den Antrag nicht zurückziehe
 
Ob Du Gewerbe abmeldest oder nicht entscheidest Du alleine.

Bad hab ich ein eigenes und ein Zimmer, Küche wird geteilt.

Eine gemeinsame Nutzung einer Küche ist noch kein Indiz für eine HG. Und wenn Ihr hin- und wieder Deine Brötchen mit Butter Deiner Eltern schmiert und zusammen frünstuckt auch nicht.

Hauptsache, Du wirtschaftest alleine.

Du kannst noch versuchen, zum JC zu gehen,moglichst mit Begleitung und dort Abteilungsleiter,den Geschäftsführer oder den Herrn den Gott zu sprechen verlangen.
 
AW: Erstantrag ALG2, Ü25, wohnhaft bei Eltern. JC will Eltern anzeigen, Selbstständigkeit kündigen und mehr Unsinn

SS 7 SGB II Leistungsberechtigte

lies dir die punkte im zitat durch... trifft IRGENDWAS auf euch zu?

wenn nein, dann steht dir der regelsatz für alleinstehende zu, ohne das deine eltern auskünfte geben oder für dich aufkommen müssen.

da du alles schriftlich hast, vonwegen der auskünfte deiner eltern geh damit zum gericht und frage den dort, was du tun sollst um deine dir zustehenden leistungen zu bekommen und was du gegen die drohungen des SB unternehmen kannst.

oder druck dir das aus und halt das dem SB unter die nase... frag IHN, wo der punkt ist, der seine wünsche/drohungen unterstützt.

als Ü25 und allein wirtschaftend müssen deine eltern dich nicht versorgen, da kann das amt bereits froh sein, das die keine miete von dir wollen, welche das amt dann auch noch tragen müsste...
 
Ja, das verstehe ich alles. Was ich nicht verstehe ist, wieso meine Eltern Auskünfte geben müssen und sonst Strafe zahlen müssen, bzw OB sie das müssen.

In dem Brief an meine Eltern beruft sich das JC auf den § 60 SGB I, dass sie eben alles angeben müssen. Machen sie das nicht, müssen sie mehrere tausend Euro Bußgeld bezahlen. Außer eben, ich ziehe meinen Antrag zurück.

Und da finde ich eben nichts. Ich weiß ja, dass keine HG besteht und ich meine eigene BG bilde, aber das Problem ist das mit den Nachweisen und dem Bußgeld. Weil das will ich meinen Eltern nicht antun. Dann hab ich lieber kein Geld.
 
Der SB blufft.

Halte dich an das, was @doppelhexe und @Hartzeola geschrieben haben.
Du kannst dem JC noch zusätzlich (und erneut) mitteilen, dass du deine eigene BG bildest und auch auf die Unterlagen deiner Eltern keinen Zugriff hast.
Deine Eltern unterliegen im Übrigen keinen Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I, da sie überhaupt keine Leistungen vom Amt beziehen und somit auch keine Pflichten nach irgendeinem SGB auf sie zukommen.

Wenn das JC dir bzw euch eine HG unterstellt, dann möge es dieses bitte schön nachweisen oder dich als eigene BG ansehen und die entsprechenden Leistungen auszahlen.
Ggf. käme auch die Beantragung eines Vorschusses in Betracht, aber da mögen sich sachkundigere Nutzer zu äußern.
 
Das ist sicherlich ein Auskunftsersuchen nach § 60 SGB II, nicht SGB I. Im § 60 SGB II - hier wohl bezogen auf Absatz 1 - werden Dritte unter gewissen Umständen zur Auskunft verpflichtet, wenn sie an den Antragsteller/Leistungsbezieher Leistungen erbringen.

Das Auskunftsersuchen nach § 60 SGB II ist ein Verwaltungsakt, das heißt, es ist Widerspruch möglich. Deine Eltern sollen einfach schreiben, dass sie dich mietfrei wohnen lassen und im Übrigen nicht unterstützen und gegen das Auskunftsverlangen in Widerspruch gehen.
 
Kannst Du das mal bitte belegen?

hat er doch, im link....

wenn eine haushaltsgemeinschaft vorliegt, man also aus einem topf wirtschaftet...

das ist bei TE aber grade nicht gegeben, die eltern geben ihm obdach, versorgen muss er sich selbst... also müssen die eltern hier auch keine auskünfte geben.
 
Also, ich war heute erneut beim Amt. Mit meiner Mutter als Zeugen, was irgendwie ein Fehler war.

Jedenfalls ist es wohl so, dass meine Eltern die Angaben über ihr Einkommen und Vermögen machen MÜSSEN. Da sie dies aber nicht wollen, weil sie meinen, dass sie dann so oder so für mich aufkommen müssen. Es führt wohl kein Weg vorbei, dass meine Eltern die Angaben machen müssen, auch der Widerspruch half nichts.

Das mit dem Untermietvertrag wird auch nicht funktionieren, da die Vermieter meiner Eltern dem nicht zustimmen werden.

D.h. für mich also, dass ich nun ohne alles dastehe und kein Geld rein kommt, und ich nur weiter Schulden aufbaue. Die einzige Möglichkeit die ich noch hätte wäre, dass ich ne eigene Wohnung hätte. Ich werd aber ohne Einkommen keine bekommen.
 
Nein, das Problem ist, dass ich bei meinen Eltern mietfrei wohne und sie somit die Angaben machen müssen, sonst müssen sie Bußgeld bezahlen.

Und da sie die Angaben machen müssen und zu viel Vermögen haben (dass sie sich angespart haben, aber das interessiert das Amt nicht) MÜSSEN sie für mich bezahlen. Ich würde dann also einen Ablehnungsbescheid bekommen. Und da ist es besser, wenn ich meinen Antrag zurückziehe, da sie sonst Strafe zahlen müssen.

Leider habe ich doch die Anlage HG ausgefüllt und ein Kreuz da gemacht, dass ich kein Geld erhalte. Ich war mir sicher, dass ich das nicht gemacht hatte. Ich würde nur was kriegen, wenn ich nicht bei ihnen wohnen würde.
 
Entweder du verlangst vom SB, dass er die getätigten Aussagen schriftlich wiederholt oder du lässt es auf einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid.
Dann muss der SB spätestens vor Gericht die Hosen runterlassen und es wird sich zeigen, wie viel seine Drohungen wert sind.

Bist du dir sicher, dass DU die Anlage HG ausgefüllt hast? Ist da irgendwo deine Unterschrift drunter?
 
Er hat mir ja den § 60 SGB II vorgelegt, wo das auch mit dem Bußgeld steht.

Ja, da war meine Unterschrift drunter... Ich denke es ist verloren, werde mich wohl nun um ein Masterstudium bemühen...
 
...Es führt wohl kein Weg vorbei, dass meine Eltern die Angaben machen müssen, auch der Widerspruch half nichts....

Der Widerspruch wurde innerhalb von ein paar Minuten bearbeitet? Von der zuständigen Rechtsbehelfsstelle? Das wage ich doch zu bezweifeln.

Im Übrigen bezweifle ich, dass ein einfacher Mitarbeiter des JC oder gar ein nicht ganz einfacher SB überhaupt weiß, welche Mitwirkungspflichten er aus § 60 SGB II überhaupt generieren kann.

Deine Eltern sollen gegen das Auskunftsersuchen schriftlich Widerspruch erheben! Und hoffen, dass wenigstens in der Rechtsbehelfsstelle dort jemand sitzt, der Ahnung hat.
 
Der Mitwirkungsaragraph gilt für Deine Eltern gar nicht, weil sie keine Leistungen beziehen. Und Du hast keie Handhabe, sie zu zwingen, Angeben zu machen.

Und der Untermietvertrag st auch okay. Dich als Kind dürfen Deine Eltern jeder Zeit aufnehmen, so lange die Wohnung nicht überbelegt ist. Und ob Deine Eltern mkit Dir einen Untermietvertrag machen oder wie ihr das sonst untereinander regelt, ads geht den Vermieter nichts an. Von brauchen Deine Eltern da auch keine Zustimmung.
 
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