Hallo!
Ich habe Anfang April mein Studium beendet und letzte Woche einen Antrag auf ALG 2 gestellt.
Dummerweise habe ich mich wohl nicht ausreichend informiert. Erst im Nachhinein habe ich festgestellt, dass jeglicher Eingang an Geld im Sinne des "Zufluss-Prinzips" als Einkommen gerechnet wird.
Da ich nur wenige Tage im neuen Semester eingeschrieben war, werde ich einen großen Teil zurückbekommen. Ich habe diese Gebühren nicht als Vermögen bezeichnet. Die genaue Summe ist mir auch gar nicht bekannt. Unabhängig davon, wie viel es wird, bleibe ich damit unter dem Schonvermögen.
Nach BVerwG , Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98. und SG Karlsruhe, Urteil vom 16. August 2011, S 13 AS 1617/10
ist dies nur ein Vermögensausgleich (alles andere wäre ja auch schwachsinnig - dass nicht alles Sinn ergibt bei der Gesetzgebung habe ich jedoch auch schon festgestellt)
Noch habe ich keinen Bescheid erhalten. Die Zahlung der Rückmeldegebühren sind erkenntlich auf den eingereichten Kontoauszügen.
Wäre es ratsam noch ggf. per Fax dieses Versäumnis zu ergänzen? Es ist zwar klar ersichtlich, dass diese Zahlung von mir stammt, aber ich habe zB in Fällen von Mietkautionen gesehen, dass das JC das hier als Einkommen sieht, wenn man es vorher nicht meldet.
Vielen Dank für eure Hilfe .
Ich habe Anfang April mein Studium beendet und letzte Woche einen Antrag auf ALG 2 gestellt.
Dummerweise habe ich mich wohl nicht ausreichend informiert. Erst im Nachhinein habe ich festgestellt, dass jeglicher Eingang an Geld im Sinne des "Zufluss-Prinzips" als Einkommen gerechnet wird.
Da ich nur wenige Tage im neuen Semester eingeschrieben war, werde ich einen großen Teil zurückbekommen. Ich habe diese Gebühren nicht als Vermögen bezeichnet. Die genaue Summe ist mir auch gar nicht bekannt. Unabhängig davon, wie viel es wird, bleibe ich damit unter dem Schonvermögen.
Nach BVerwG , Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98. und SG Karlsruhe, Urteil vom 16. August 2011, S 13 AS 1617/10
ist dies nur ein Vermögensausgleich (alles andere wäre ja auch schwachsinnig - dass nicht alles Sinn ergibt bei der Gesetzgebung habe ich jedoch auch schon festgestellt)
Noch habe ich keinen Bescheid erhalten. Die Zahlung der Rückmeldegebühren sind erkenntlich auf den eingereichten Kontoauszügen.
Wäre es ratsam noch ggf. per Fax dieses Versäumnis zu ergänzen? Es ist zwar klar ersichtlich, dass diese Zahlung von mir stammt, aber ich habe zB in Fällen von Mietkautionen gesehen, dass das JC das hier als Einkommen sieht, wenn man es vorher nicht meldet.
Vielen Dank für eure Hilfe .