Erstantrag ALG2, Rückzahlung Semestergebühren Vermögen / Einkommen

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Renyi

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Hallo!

Ich habe Anfang April mein Studium beendet und letzte Woche einen Antrag auf ALG 2 gestellt.
Dummerweise habe ich mich wohl nicht ausreichend informiert. Erst im Nachhinein habe ich festgestellt, dass jeglicher Eingang an Geld im Sinne des "Zufluss-Prinzips" als Einkommen gerechnet wird.
Da ich nur wenige Tage im neuen Semester eingeschrieben war, werde ich einen großen Teil zurückbekommen. Ich habe diese Gebühren nicht als Vermögen bezeichnet. Die genaue Summe ist mir auch gar nicht bekannt. Unabhängig davon, wie viel es wird, bleibe ich damit unter dem Schonvermögen.

Nach BVerwG , Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98. und SG Karlsruhe, Urteil vom 16. August 2011, S 13 AS 1617/10

ist dies nur ein Vermögensausgleich (alles andere wäre ja auch schwachsinnig - dass nicht alles Sinn ergibt bei der Gesetzgebung habe ich jedoch auch schon festgestellt)

Noch habe ich keinen Bescheid erhalten. Die Zahlung der Rückmeldegebühren sind erkenntlich auf den eingereichten Kontoauszügen.

Wäre es ratsam noch ggf. per Fax dieses Versäumnis zu ergänzen? Es ist zwar klar ersichtlich, dass diese Zahlung von mir stammt, aber ich habe zB in Fällen von Mietkautionen gesehen, dass das JC das hier als Einkommen sieht, wenn man es vorher nicht meldet.

Vielen Dank für eure Hilfe .
 
E

ExitUser

Gast
zB in Fällen von Mietkautionen gesehen, dass das JC das hier als Einkommen sieht, wenn man es vorher nicht meldet.


Hallo!
In welchen Fällen hast du was genau gesehen? Die Bewertung von Einkommen oder Vermögen hat mit der (unterlassenen) Meldung nichts zu tun.

Du hast den Kontoauszug eingereicht, damit ist der Behörde das Einkommen oder Vermögen bekannt.

Gruß
 

Renyi

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Hallo Ulenspegel,

so wie es aussieht sind nach Forenregeln externe Links erlaubt.

Zur Mietkaution zB hier:

https://www.juraforum.de/forum/t/erhaltene-kaution-wird-als-einkommen-verrechnet.618582/

Heißt es denn, solange das Vermögen klar ersichtlich ist, ist man im Reinen auch wenn man es "verschweigt"?

Wäre es dennoch nicht besser es vorher zu melden? Ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung des Antrags noch nicht vollständig durch ist, und wenn es diesen Monat oder nächsten zurückgezahlt wird, werden die es sicher im Sinne von Zufluss als Einkommen rechnen. (Wird dann der Verweis auf den Kontoauszug genügen?)

Freundliche Grüße
 
E

ExitUser

Gast
M.E. würde es auch reichen, wenn du es nach Zufluss meldest, mit dem Hinweis, dass es sich nicht um anrechenbares Einkommen handelt.

Grundsätzlich muss man alles melden, aber wer meldet denn bitte Mietkautionen als Vermögen? Ich denke man kann davon ausgehen, dass fast jeder Mieter eine Kaution hinterlegt hat.

Die Argumentation im Juraforum kann ich nicht nachvollziehen. Sie wird dort auch nicht begründet. M. W. ist das eine Vermögensumwandlung von nicht anrechenbarem Vermögen zu Spar- oder Barvermögen. Es müsste dann beim Folgeantrag als solches angegeben werden, soweit nicht bereits auf den Kopf gehauen. Der Zufluss müsste natürlich zeitnah gemeldet werden.
 
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