Hallo Forengemeinde!
Da mein ALG 1 abgelaufen ist, muss ich nun einen Erstantrag auf ALG 2 in einer BG stellen. Diesbezüglich war ich diese Woche im Jobcenter in der sogenannten Clearingstelle vorstellig. Dort wurden mir dann die Antragsformulare und eine Liste mit Nachweisen übergeben, die ich bei der Antragsabgabe vorzulegen habe.
Desweiteren wurden mir zur Unterschrift vorgelegt: EGV, die oben genannte Nachweisliste und das Hinweisblatt zur Ortsabwesenheit. Ich habe keines dieser Dokumente unterschrieben, mit dem Hinweis, diese erst prüfen zu wollen.
Die EGV, die Nachweisliste und das Blatt mit den Hinweisen zur Ortsabwesenheit soll ich kommende Woche bei der Antragsabgabe unterschrieben mitbringen.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. EGV wurde mit mir gemeinsam weder besprochen, noch erarbeitet. Auch hatte ich noch kein Gespräch mit irgendeinem SB oder FM.
EGV wurde nicht besprochen oder verhandelt keine Unterschrift und kein Bescheid keine EGV, sehe ich das so richtig?
Ich lade die EGV mal hoch und rahme die Stellen die mir so nicht schmecken ein. Vielleicht findet ja jemand noch andere nicht so schmackhafte Stellen.
Sollte ich versuchen die EGV zu verhandeln oder sollte ich es auf einen VA ankommen lassen, der eventuell angreifbar wäre?
2. Ich hatte bei der Antragsstellung eine Liste mit Nachweisen, die ich bei der Antragsabgabe mitbringen soll, vorgelegt bekommen. Die Kenntnisnahme hätte ich schriftlich bestätigen sollen.
Der Inhalt dieser Liste, das übliche wie Kontoauszüge und etc. wobei da wiederum nicht auf die Schwärzungsmöglichkeiten hingewiesen wurde. Außerdem der Ausbildungsvertrag von meinem minderjährigen Kind, das noch die Schule besucht und ab September eine betriebliche Ausbildung beginnt. Frage: Bin ich verpflichtet die Kenntnisnahme, der Liste zu unterschreiben und muss ich den Ausbildungsvertrag vorlegen?
Hinweisblatt über die Regeln der Ortsabwesenheit, den Erhalt werde ich wohl schriftlich bestätigen.
Für hilfreiche Ratschläge danke ich im Voraus!
Da mein ALG 1 abgelaufen ist, muss ich nun einen Erstantrag auf ALG 2 in einer BG stellen. Diesbezüglich war ich diese Woche im Jobcenter in der sogenannten Clearingstelle vorstellig. Dort wurden mir dann die Antragsformulare und eine Liste mit Nachweisen übergeben, die ich bei der Antragsabgabe vorzulegen habe.
Desweiteren wurden mir zur Unterschrift vorgelegt: EGV, die oben genannte Nachweisliste und das Hinweisblatt zur Ortsabwesenheit. Ich habe keines dieser Dokumente unterschrieben, mit dem Hinweis, diese erst prüfen zu wollen.
Die EGV, die Nachweisliste und das Blatt mit den Hinweisen zur Ortsabwesenheit soll ich kommende Woche bei der Antragsabgabe unterschrieben mitbringen.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. EGV wurde mit mir gemeinsam weder besprochen, noch erarbeitet. Auch hatte ich noch kein Gespräch mit irgendeinem SB oder FM.
EGV wurde nicht besprochen oder verhandelt keine Unterschrift und kein Bescheid keine EGV, sehe ich das so richtig?
Ich lade die EGV mal hoch und rahme die Stellen die mir so nicht schmecken ein. Vielleicht findet ja jemand noch andere nicht so schmackhafte Stellen.
Sollte ich versuchen die EGV zu verhandeln oder sollte ich es auf einen VA ankommen lassen, der eventuell angreifbar wäre?
2. Ich hatte bei der Antragsstellung eine Liste mit Nachweisen, die ich bei der Antragsabgabe mitbringen soll, vorgelegt bekommen. Die Kenntnisnahme hätte ich schriftlich bestätigen sollen.
Der Inhalt dieser Liste, das übliche wie Kontoauszüge und etc. wobei da wiederum nicht auf die Schwärzungsmöglichkeiten hingewiesen wurde. Außerdem der Ausbildungsvertrag von meinem minderjährigen Kind, das noch die Schule besucht und ab September eine betriebliche Ausbildung beginnt. Frage: Bin ich verpflichtet die Kenntnisnahme, der Liste zu unterschreiben und muss ich den Ausbildungsvertrag vorlegen?
Hinweisblatt über die Regeln der Ortsabwesenheit, den Erhalt werde ich wohl schriftlich bestätigen.
Für hilfreiche Ratschläge danke ich im Voraus!