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Hallo zusammen,
wie oben ersichtlich geht es um den Erstantrag einer Ü25 Antragstellerin. Diese lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Partner, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Seitens des Jobcenters werden nun Unterlagen angefordert, bei denen sich beide nicht sicher sind inwieweit sie rechtmäßig angefordert werden dürfen bzw, relevant für die Bewilligung von Leistungen sind.
1. Mietbescheinigung
Es wurden bereits Mietvertrag sowie Nebenkostenabrechnung eingereicht und darauf verwiesen, dass dieses ersatzweise für die Mietbescheinigung eingereicht wurden. Dennoch besteht das JC darauf.
2. Lebensläufe bzw. Arbeitsvertrag
Meine Laieneinschätzung geht davon aus, dass beides nicht für die Antragstellung relevant ist. Zumal der Lebenspartner seine letzten Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge eingereicht hat.
3. Steuerbescheide der letzten vier Jahre aller Personen.
Siehe Punkt 2.
4. Personalausweise aller Personen
Reicht da nicht eine Kopie der Meldebescheinigung?
5. Krankenversicherungskarte bzw, Mitgliedbescheinigung.
Sind diese zwingend auch v. Partner einzufordern?
6. BaföG-Bescheid d. Antragstellerin.
Antragstellerin bezog bis dato BaföG, hat zur Antragstellung jedoch kein Einkommen mehr, was auch aus den Kontoauszügen hervorgeht.
7. Stellungnahme
Das Jobcenter fordert Nachweise über ein nicht vorhandenes Kfz. da seitens des Partners die Fahrtkostenpauschale geltend gemacht wird bzw. aus den Kontoauszügen Tankzahlungen abzuleiten sind.
Nun ist es so, dass die Person regelmäßig Zugriff auf das Fahrzeug eines Freundes hat, da sie sich noch kein eigenes leisten kann, das Kfz dafür natürlich betankt und die Steuer zahlt, um sich für diese Großzügigkeit erkenntlich zu zeigen. Würde man dieses so erklären, wäre es m. M. n. auch nachvollziehbar, aber besteht überhaupt eine Notwendigkeit hierfür?
Es scheint mir insgesamt so als gäbe es in Optionskommunen keinerlei Hemmungen alles einzufordern, ob nun rechtlich gedeckt oder nicht.
Vielen Dank im Vorfeld für die Hilfe und freundliche Grüße
Marcus
wie oben ersichtlich geht es um den Erstantrag einer Ü25 Antragstellerin. Diese lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Partner, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Seitens des Jobcenters werden nun Unterlagen angefordert, bei denen sich beide nicht sicher sind inwieweit sie rechtmäßig angefordert werden dürfen bzw, relevant für die Bewilligung von Leistungen sind.
1. Mietbescheinigung
Es wurden bereits Mietvertrag sowie Nebenkostenabrechnung eingereicht und darauf verwiesen, dass dieses ersatzweise für die Mietbescheinigung eingereicht wurden. Dennoch besteht das JC darauf.
2. Lebensläufe bzw. Arbeitsvertrag
Meine Laieneinschätzung geht davon aus, dass beides nicht für die Antragstellung relevant ist. Zumal der Lebenspartner seine letzten Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge eingereicht hat.
3. Steuerbescheide der letzten vier Jahre aller Personen.
Siehe Punkt 2.
4. Personalausweise aller Personen
Reicht da nicht eine Kopie der Meldebescheinigung?
5. Krankenversicherungskarte bzw, Mitgliedbescheinigung.
Sind diese zwingend auch v. Partner einzufordern?
6. BaföG-Bescheid d. Antragstellerin.
Antragstellerin bezog bis dato BaföG, hat zur Antragstellung jedoch kein Einkommen mehr, was auch aus den Kontoauszügen hervorgeht.
7. Stellungnahme
Das Jobcenter fordert Nachweise über ein nicht vorhandenes Kfz. da seitens des Partners die Fahrtkostenpauschale geltend gemacht wird bzw. aus den Kontoauszügen Tankzahlungen abzuleiten sind.
Nun ist es so, dass die Person regelmäßig Zugriff auf das Fahrzeug eines Freundes hat, da sie sich noch kein eigenes leisten kann, das Kfz dafür natürlich betankt und die Steuer zahlt, um sich für diese Großzügigkeit erkenntlich zu zeigen. Würde man dieses so erklären, wäre es m. M. n. auch nachvollziehbar, aber besteht überhaupt eine Notwendigkeit hierfür?
Es scheint mir insgesamt so als gäbe es in Optionskommunen keinerlei Hemmungen alles einzufordern, ob nun rechtlich gedeckt oder nicht.
Vielen Dank im Vorfeld für die Hilfe und freundliche Grüße
Marcus