Erstantrag ALG 2 und Krankheit

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pulcher

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Hallo zusammen

habe mal ne Frage:

habe im März einen Erstantrag auf ALG 2 gestellt aber noch keinen Bescheid bekommen.
Jetzt bin ich krank geworden und habe vom Arzt ne AU bis Anfang Mai.
Muss ich die Krankheit der Jobcenter melden, obwohl ich noch gar keinen Bescheid bekommen habe und erwachsen mir (uns) irgendwelche Nachteile daraus, zB Bearbeitsstillstand bzw. -verzögerung oder Krankengeld statt Geld von der Behörde ?

Ach ja , und die Kasse hat auch schon 2 mal nachgefragt, wie es jetzt mit uns weitergeht, muß ich mich (uns) jetzt schon notfalls für Mai freiwillig versichern lassen, weil wir ja noch keinen Bescheid bekommen haben und sind wir dann ab Mai schlimmstenfalls ohne Krankenversicherung ?

Vielen Dank für Eure Antworten bzw. links zu gleichen/ähnlichen Themen

Pulcher
 
Wenn du keinen Krankengeldanspruch von der Krankenkasse hast, steht dir auch trotz Krankheitt ALG2 zu. Und natürlich muss du die Erkrankung der Jobcenter melden, du beziehst ja ALG2 ab Antragstellung.

Schon mal persönlich bei der Jobcenter nachgefragt, warum dein Antrag noch nicht bearbeitet wurde? Am besten persönlich mit Begleitung. Und gleich morgen, es eilt ja wohl bei dir.
 
Klar fragt die Krankenkasse. Denn es entstehen ja Kosten. Und nein, du musst und solltest dich nicht selbst versichern (von welchem Geld auch), sondern der Jobcenter Dampf machen.

Mario Nette
 
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