Hallo zusammen
habe mal ne Frage:
habe im März einen Erstantrag auf ALG 2 gestellt aber noch keinen Bescheid bekommen.
Jetzt bin ich krank geworden und habe vom Arzt ne AU bis Anfang Mai.
Muss ich die Krankheit der Jobcenter melden, obwohl ich noch gar keinen Bescheid bekommen habe und erwachsen mir (uns) irgendwelche Nachteile daraus, zB Bearbeitsstillstand bzw. -verzögerung oder Krankengeld statt Geld von der Behörde ?
Ach ja , und die Kasse hat auch schon 2 mal nachgefragt, wie es jetzt mit uns weitergeht, muß ich mich (uns) jetzt schon notfalls für Mai freiwillig versichern lassen, weil wir ja noch keinen Bescheid bekommen haben und sind wir dann ab Mai schlimmstenfalls ohne Krankenversicherung ?
Vielen Dank für Eure Antworten bzw. links zu gleichen/ähnlichen Themen
Pulcher
habe mal ne Frage:
habe im März einen Erstantrag auf ALG 2 gestellt aber noch keinen Bescheid bekommen.
Jetzt bin ich krank geworden und habe vom Arzt ne AU bis Anfang Mai.
Muss ich die Krankheit der Jobcenter melden, obwohl ich noch gar keinen Bescheid bekommen habe und erwachsen mir (uns) irgendwelche Nachteile daraus, zB Bearbeitsstillstand bzw. -verzögerung oder Krankengeld statt Geld von der Behörde ?
Ach ja , und die Kasse hat auch schon 2 mal nachgefragt, wie es jetzt mit uns weitergeht, muß ich mich (uns) jetzt schon notfalls für Mai freiwillig versichern lassen, weil wir ja noch keinen Bescheid bekommen haben und sind wir dann ab Mai schlimmstenfalls ohne Krankenversicherung ?
Vielen Dank für Eure Antworten bzw. links zu gleichen/ähnlichen Themen
Pulcher