Erstantrag ALG 2,EGV Mitgenommen, könntet ihr mal drüber Kucken?

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Grysu

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Hab am Freitag ALG 2 beantragt und muss am Montag schon zur Maßnahme (3 Wochen Bewerbungstraining mit Anschließenden 3-wöchigen Praktikum.)
Häng mal die EGV mit an, vielleicht kann mal einer Drüber schauen.
 

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Schluri

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Hoffentlich hast du den Mist nicht unterschrieben.
Erst wenn du einen Bewilligungsbescheid über Leistungen in der Hand hältst, dürfte der SB vorsichtig mit, wegen einer EGV anklopfen.
Man muss eine EGV nicht unterschreiben.

Hast du noch Infoblätter zu dieser Maßnahme erhalten, eine Zuweisung?

Meiner Meinung und Erfahrung nach musst du Montag nirgend wohin.

Wie lange soll diese EGV Gültigkeit haben?
Das Datum hast du leider geschwärzt.

Es kann nicht Ziel sein, an einer sinnlos Maßnahme teilzunehmen.
Bewerberprofil wird, wenn dann anonym veröffentlicht.
Die Übernahme von angemessenen Kosten für schriftliche Bewerbungen, sollte man nach der Bewerbung beantragen können.

Wenn man diese Kosten vorher beantragt, bis die dann in Schwung kommen und diesen Antrag bewilligen, ist die angebotene Stelle vergeben.

Kostensterstattung von 3€ ist zu wenig, mindest 5€.
Nachgewiesene Fahrkosten. Wie soll ich etwas nachweisen, wenn es noch gar nicht statt gefunden hat?

Fahrkosten und Bewerbungskosten kann man erst nachweisen wenn man die Belege dafür in den Händen hält, z.B. Quittungen.

Ich kann nichts nachweisen, falls ein Arbeitgeber mich telefonisch eingeladen hat, falls ich meine Telefonnummer in der Bewerbung angegeben habe.
Bewerbe ich mich gleich telefonisch und der Arbeitgeber sagt, kommen sie vorbei.
Wie sollte ich das nachweisen?

Bis zum 05. jeden Monats, ist nicht rechtskonform.

Wer übernimmt meine Kosten für Kopien meiner Bewerbungsschreiben?
Der SB ist nen ganz Lustigen.
Wie viele Arbeitgeber schicken eine Eingangsbestätigung, Antwortschreiben?

Wenn ich einen VV erhalte, dann bewerbe ich mich spätestens am dritten Werktag und nicht am dritten Tag.

Der Abschnitt wegen Veränderungen anzeigen, ist nicht rechtskonform.

Was hat der Quatsch mit den Daten zu persönlichen und familiären Verhältnissen in einer EGV zu suchen? Nichts.

Teilnahme an Maßnahmen
Sollen es mehrere werden?

Angebot der Maßnahme ist zu unbestimmt.
Findet die Maßnahme täglich von (Uhrzeit) wann bis wann statt.
Warum sollte ausgerechnet diese Maßnahme dich in Arbeit bringen?
Das muss der SB schon mal erklären.

Ich muss keine Arbeitsangebote von dritten annehmen.

Da steht noch viel mehr Blödsinn geschrieben.
Hoffe auf Unterstützung von anderen Usern hier, mir wird das jetzt zu viel.
 

Grysu

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Hallo Schluri
Unterschrieben hab ich noch nichts.
Es heist zwar Angebot zu einer Maßnahme,aber die SB hat mich Austrücklich darauf Hingewissen,das ich da hingehen Muss!
Zu der Gültigkeit der EGV , steht unter P.8, Spätestens nach 6 Monaten.
Unterrichtszeiten
Montag-Mittwoch 8,00-16,00
Donnerstag 8,00-15,15
Freitag 8,00-12,00
Infobläter zür Maßnahme Angehängt
Grüße,Grysu
 

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Schluri

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Hallo Grysu,

schade, dass hier kein anderer User mehr Tips und Ratschläge gegeben hat.

Hier gibt es einige User die §§ und Beschlüsse zur Hand haben.

Es kann nicht sein, dass du noch gar kein Bewilligungsbescheid hast, aber schon an einer sinnlos Maßnahme teilnehmen sollst.

Wenn du dahin gehst, unterschreibe nichts an Ort und Stelle.
Papiere die man dir aushändigt, z.B. einen sogenannten Maßnahmevertrag, Hausordnung, Abtretung Fahrkosten, Datenschutz u.s.w., alles einstecken.
Wenn man dich fragt was das soll, du nimmst es mit um den Inhalt überprüfen zu lassen.
Man muss nichts an Ort und Stelle etwas unterschreiben.

In der EGV steht auf der ersten Seite steht gültig von - gültig bis. Das "bis" hast du geschwärzt.

Antrag auf Fahrgeld beim JC stellen.
 
E

ExitUser

Gast
Solange die EGV nicht unterschrieben wird bzw. ein sie ersetzender Verwaltungsakt kommt, mußt du nicht zu der Maßnahme. Im Übrigen liegt der Zuweisungsentscheidung kein schlüssiges Eingliederungskonzept zugrunde.

Auf keinen Fall solltest du etwas bei dem Maßnahmeträger unterschreiben, sondern alle Unterlagen zum Prüfen mitnehmen.

Siehe auch das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Februar 2017, Az: L 32 AS 1626/13:
„Dies deutet darauf hin, dass der Beklagte bei Abschluss der Eingliederungsvereinbarung der Auffassung gewesen ist, dass mit den beim Kläger vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten eine erfolgversprechende Bewerbung auf Arbeitsplätze nicht erfolgen kann, es also erst einer „Heranführung an den Arbeitsmarkt“ bedarf, die mittels der Maßnahme intensive Vermittlung erreicht werden soll. Unter dieser Annahme bleibt dann allerdings unverständlich, weswegen der Kläger nach der Eingliederungsvereinbarung mindestens drei monatliche Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu unternehmen hatte, denn solche Bewerbungsbemühungen konnten mit nur unzureichend bzw. nicht vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten von vornherein kaum oder nicht erfolgversprechend sein. Vom Kläger wurde insoweit etwas verlangt, was er erst nach Durchführung der angebotenen Maßnahme intensive Vermittlung zu leisten in der Lage wäre. Sollte demgegenüber der Beklagte der Ansicht gewesen sein, solche Bewerbungsbemühungen seien auch mit den beim Kläger seinerzeit (schon bzw. noch) vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten über Bewerbungen erfolgreich, erschlösse sich nicht, warum er dann an der angebotenen Maßnahme intensive Vermittlung hätte teilnehmen sollen. Ihm wäre für diesen Fall eine überflüssige Maßnahme angeboten worden, zu deren Teilnahme er folglich nicht hätte verpflichtet sein können.“
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Nicht an der Maßnahme teilnehmen.
Die EGV nicht befolgen.
Warten bis du einen Erstbewilligungsbescheid bekommst.
 

Erdo

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Deine Situation ist fast identisch zu meiner. Unterschied ist aber, dass bei mir schon der Leistungsbescheid vorlag.Vielleicht hilft es dir, Kommentare zu meiner Situation auf deine zu übertragen?

https://www.elo-forum.org/eingliede...ederungsvereinbarung-zuweisung-massnahme.html

Habe auch eine EGV +Angebot zur einer Maßnahme mit RFB direkt in der folgenden Woche bekommen.
Bin dann zum ersten Tag der Maßnahme gegangen, wo man mir aber einen Vertrag aufschwatzen wollte. Danach bin ich nicht mehr gegangen und habe um Stellungsnahme seitens Jobcenter gebeten. Ob ich alles "richtig" gemacht habe, kann ich nicht sagen. Meiner Meinung nach ist das Urteil von veritasdd sehr eindeutig, hatte mich aber nicht getraut, gar nicht zu erscheinen. Danach hatte es mir dann leider der Maßnahmeträger mehr oder weniger untersagt.
 

rebelwithoutacause

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Hoffentlich hast Du keine EGV voreilig unterschrieben. Hat der SB beim Jobcenter eigentlich zuvor mal den Versuch unternommen ein sog. Profiling ( Potenzialanalyse ) nach dem Sozialgesetzbuch II § 15, Absatz 1 mit Dir durchzuführen, um ein individuell auf Dich persönlich zugeschnittenes Eingleiderungskonzept bzw. strategie mit Dir zu erarbeiten. Diese Potenzialanalyse ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben, ansonsten ist der Abschluß einer einvernehmlichen EGV , die mit Dir auszuhandeln ist, garnicht zulässig. Wenn kein gesetzlich vorgeschriebenes Profiling stattgefunden hat, dann würde ich beim nächsten Gesprächstermin beim SB mal nachfragen warum nicht. Ins Blaue hinein nach dem Gießkannen-Prinzip Leistungsempfänger in irgendwelche Sinnlosmaßnahmen zu stopfen, mit dem Argument " Sie müssen diese Maßnahme machen!" ist schon mal nicht zulässig.
 
E

ExUser 2606

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Ich finde das ja immer wieder sehr interessant. Die kennen Dich noch gar nicht richtig, aber sie wissen schon genau, welche Massnahme für Dich passt und eine Eingliederungsstrazegie für eine EGV gibt es auch schon.:glaskugel:
 
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