Vera....ter
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Die Methode bei AA und Jobcenter beim SGB II ist: Erst zuzuschlagen (und das wohl meist ohne Beweise) und Sanktionen verhängen. Das ist doch einmalig in unserem Staat. Selbst (eventuelle Straftäter) Bürger, die einer Straftat angeklagt sind, müssen erst mal ein gerichtliches Verfahren bekommen, in denen zuerst mal deren Schuld oder Unschuld festgestellt wird, bevor jemand ggf. bestraft wird. Zu hoffen ist, daß diese Verfahren fair ablaufen ...
Da hat es ein Angeklagter tausend mal besser, als ein Arbeitsloser, denn sein AA / Jobcenter muß ihn nur eines Vergehens beschuldigen und darf das Geld sofort entsprechend kürzen.
Ist das schon mal irgendwo überprüft worden, ob dies mit unseren Gesetzen vereinbar ist ?
Sollte sich z. B. hinterher in einem SG – Verfahren herausstellen, daß die Sanktion nicht berechtigt war, dann wurden diesem Arbeitslosen ja zu Unrecht Gelder vorenthalten, die er jedoch dringend zu seinem Lebensunterhalt benötigt ....
Ist das nicht sehr fragwürdig ???
Da hat es ein Angeklagter tausend mal besser, als ein Arbeitsloser, denn sein AA / Jobcenter muß ihn nur eines Vergehens beschuldigen und darf das Geld sofort entsprechend kürzen.
Ist das schon mal irgendwo überprüft worden, ob dies mit unseren Gesetzen vereinbar ist ?
Sollte sich z. B. hinterher in einem SG – Verfahren herausstellen, daß die Sanktion nicht berechtigt war, dann wurden diesem Arbeitslosen ja zu Unrecht Gelder vorenthalten, die er jedoch dringend zu seinem Lebensunterhalt benötigt ....
Ist das nicht sehr fragwürdig ???