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Geht gleich los. Ich beziehe seit dem 1.1.2018 ALGII . Der gutgeschriebene Betrag (80 €) aus den Betriebskosten (2017), den ich mit der (vorgezogenen) Mietüberweisung für Januar 2018 am 29.12.2017 abgezogen habe, wird mir jetzt vom JC vom ALGII für Januar 2018 weniger gezahlt.
Hintergrund: Für Januar 2018 habe ich die Miete am 29.12.17 überwiesen. Im Dezember war ich kein ALGII -Bezieher. Gilt hier nicht das Prinzip: In welchem Monat ist Betrag zu- bzw. abgeflossen? Dieser Betrag wurde mir doch für den Dezember gutgeschrieben und mit der Miete am 29.12. verrechnet.
Oder liegt hier ein Denkfehler meinerseits vor?
Hintergrund: Für Januar 2018 habe ich die Miete am 29.12.17 überwiesen. Im Dezember war ich kein ALGII -Bezieher. Gilt hier nicht das Prinzip: In welchem Monat ist Betrag zu- bzw. abgeflossen? Dieser Betrag wurde mir doch für den Dezember gutgeschrieben und mit der Miete am 29.12. verrechnet.
Oder liegt hier ein Denkfehler meinerseits vor?