Hallo zusammen,
Ich hoffe, mir kann jemand bzgl. meiner Frage zum ALG1 helfen?
Ich bin derzeit 54 Jahre alt.
Am 30.09.2015 wurde mein Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag beendet. Wegen AU hat der Bezug des ALG1 erst am 15.08.2016 begonnen. Anspruchdauer 15 Monate.
Vom 16.01.2017 - 15.03.2017 habe ich eine befristete Teilzeitstelle angenommen. Danach habe ich wieder ALG1 bekommen. Am 01.12.2017 habe ich eine befristete Vollzeitstelle angenommen, die am 31.12.2018 ausläuft. Der Bescheid über das Ende der ALG Zahlung weist eine Restanspruchsdauer von 47 Tagen aus.
Zur Zeit befinde ich mich wegen akuter Rückenschmerzen in orthopädischer Behandlung, bin aber nicht krankgeschrieben. Mein Orthopäde hat mir bereits angekündigt, dass wohl eine Reha in Betracht zu ziehen ist.
Im Oktober habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet.
Wenn ich das richtig interpretiere habe ich einen erneuten Anspruch von 6 Monaten erworben? Inkl. der Restanspruchsdauer wären es dann 7,5 Monate? Kann meine kurzfristige Beschäftigung von 2 Monaten (16.01.-15.03.2017) da mit angerechnet werden?
Gerne möchte ich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit meine Therapie abgeschlossen haben und würde gerne im Januar in Reha gehen.
Wie gehe ich am besten vor? Vermutlich werde ich mich zum Ende meiner Beschäftigung hin, Ende Dezember, krank schreiben lassen? Meinen Resturlaub habe ich ab Mitte Dezember beantragt.
Schon mal Danke für eure konstruktiven Ratschläge.
Ich hoffe, mir kann jemand bzgl. meiner Frage zum ALG1 helfen?
Ich bin derzeit 54 Jahre alt.
Am 30.09.2015 wurde mein Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag beendet. Wegen AU hat der Bezug des ALG1 erst am 15.08.2016 begonnen. Anspruchdauer 15 Monate.
Vom 16.01.2017 - 15.03.2017 habe ich eine befristete Teilzeitstelle angenommen. Danach habe ich wieder ALG1 bekommen. Am 01.12.2017 habe ich eine befristete Vollzeitstelle angenommen, die am 31.12.2018 ausläuft. Der Bescheid über das Ende der ALG Zahlung weist eine Restanspruchsdauer von 47 Tagen aus.
Zur Zeit befinde ich mich wegen akuter Rückenschmerzen in orthopädischer Behandlung, bin aber nicht krankgeschrieben. Mein Orthopäde hat mir bereits angekündigt, dass wohl eine Reha in Betracht zu ziehen ist.
Im Oktober habe ich mich Arbeitssuchend gemeldet.
Wenn ich das richtig interpretiere habe ich einen erneuten Anspruch von 6 Monaten erworben? Inkl. der Restanspruchsdauer wären es dann 7,5 Monate? Kann meine kurzfristige Beschäftigung von 2 Monaten (16.01.-15.03.2017) da mit angerechnet werden?
Gerne möchte ich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit meine Therapie abgeschlossen haben und würde gerne im Januar in Reha gehen.
Wie gehe ich am besten vor? Vermutlich werde ich mich zum Ende meiner Beschäftigung hin, Ende Dezember, krank schreiben lassen? Meinen Resturlaub habe ich ab Mitte Dezember beantragt.
Schon mal Danke für eure konstruktiven Ratschläge.