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Hallo,
ich habe da jemanden wo die Familienkasse (Kindergeld) mal wieder ohnmächtig geworden ist.
Sie zahlen schlicht das Kindergeld nicht mehr aus und wollen prüfen.
(haben angeblich Infos nicht bekommen die sie aber rechtssicher belegbar erhalten haben)
Nun, es ist so wie es ist.
Nun fällt derjenige durch die ausbleibenen Zahlungen in Hartz IV .
Hat das Jobcenter einen Ersatzanspruch gegen die Familienkasse,
oder geht das nach dem Zuflußprinzip, das heißt wenn das Kindergeld nachgezahlt wird kann es auf den laufenden Leistungsbezug angerechnet werden.
ich habe da jemanden wo die Familienkasse (Kindergeld) mal wieder ohnmächtig geworden ist.
Sie zahlen schlicht das Kindergeld nicht mehr aus und wollen prüfen.
(haben angeblich Infos nicht bekommen die sie aber rechtssicher belegbar erhalten haben)
Nun, es ist so wie es ist.
Nun fällt derjenige durch die ausbleibenen Zahlungen in Hartz IV .
Hat das Jobcenter einen Ersatzanspruch gegen die Familienkasse,
oder geht das nach dem Zuflußprinzip, das heißt wenn das Kindergeld nachgezahlt wird kann es auf den laufenden Leistungsbezug angerechnet werden.