Hallöchen meine Lieben Unterstützer... 
Hatte letztens (am 09.01.2018) ein Termin bei der Vermittlungstante. Diese ist neu für mich zuständig und war ''mein erstes mal mit Ihr'' ^^ Und nein, es war nicht sehr prickelnd ^^
Naja jedenfalls hat die neue SB gemeint das bei der letzten Vermittlungstante (alte SB ) die zuvor für mich zuständig war, eine EGV (per VA ) mit Datum vom: 03.02.2017 (sprich heute vor einem Jahr) gemacht wurde, ohne mich dazu in Kenntnis zu setzen, wurde mir nie vorgelegt, geschweige zu gesendet.
Auch ein Anhörungsschreiben kam mir nie zu Gesicht. (Aber das kann ich ja nicht beweisen.)
( Ich hatte bei der letzten Vermittlerin nur ein Termin vor nem Jahr mit dem Üblichen bla bla und bin wieder gegangen, ohne irgendwas in der Hand. Sie wusste mich aber einzuschätzen, da ich steht's selbstbewusst auftrete und konnte sich sich daher denken das ich den Kram sowieso nicht unterschreiben würde und hat stattdessen wahrscheinlich gleich nen VA gemacht, ohne das ich rum diskutieren konnte, worauf die kein Bock hatte, was in der Vergangenheit mit Ihr schon vorkam. ^^ )
Als die neue SB mir dies mitteilte, war ich natürlich erst mal negativ erstaunt und hab Ihr mit geteilt das ich davon nichts weiß und auch keine EGV mit mir besprochen wurde.
Sie druckte mir die EGV mit dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung mit Verwaltungsakt aus und gab die mir mit.
Soweit ich weiß fängt ja die Frist zum Widerspruch erst nach Bekanntgabe an.
Das ganze ist nun aber schon ein Jahr her und in der EGV mit VA steht: > gültig bis auf weiteres <
Ich weiß das EGV 's bzw. glaube auch VA 's mal nur auf ein halbes Jahr begrenzt waren und dann erneut geschlossen werden mussten. Dies hat sich wohl geändert 2017.
Frage:
Wie verhält sich nun meine Sachlage mit der Gültigkeit und überhaupt?
Macht es Sinn die EGV mit dem VA nun innerhalb der 4 Wochenfrist zu Widersprechen, wozu ja immer wieder geraten wird hier? ( Dazu erwähnt, da es in meiner Branche kaum stellen gibt, kam es auch hin und wieder mal vor das ich mich an die Monatlichen 2 Bewerbungen die in der EGV mit VA gefordert werden, nicht halten konnte und die mir vielleicht im nach hinein eine Sanktion verpassen könnten )
Die neue SB wollte noch meine Bewerbungsnachweise bzw. Bemühungen sehen, die ich nicht dabei hatte und gab mir deswegen 5 Wochen später einen neuen Termin am 20.01.2018, den Sie mir vor Ort gleich ausgedruckt mit gab.
Ich lege Ihr dann Zeitungsanzeigen mit Stellenangeboten vor, die ja meine Bemühungen nachweisen und ausreichen müssten oder? Denn die EGV mit dem VA gilt ja dann eigentlich nicht mit den geforderten Bewerbungen pro Monat, falls man widerspricht..?
Ich DANKE EUCH im Vorfeld
Hatte letztens (am 09.01.2018) ein Termin bei der Vermittlungstante. Diese ist neu für mich zuständig und war ''mein erstes mal mit Ihr'' ^^ Und nein, es war nicht sehr prickelnd ^^
Naja jedenfalls hat die neue SB gemeint das bei der letzten Vermittlungstante (alte SB ) die zuvor für mich zuständig war, eine EGV (per VA ) mit Datum vom: 03.02.2017 (sprich heute vor einem Jahr) gemacht wurde, ohne mich dazu in Kenntnis zu setzen, wurde mir nie vorgelegt, geschweige zu gesendet.
Auch ein Anhörungsschreiben kam mir nie zu Gesicht. (Aber das kann ich ja nicht beweisen.)
( Ich hatte bei der letzten Vermittlerin nur ein Termin vor nem Jahr mit dem Üblichen bla bla und bin wieder gegangen, ohne irgendwas in der Hand. Sie wusste mich aber einzuschätzen, da ich steht's selbstbewusst auftrete und konnte sich sich daher denken das ich den Kram sowieso nicht unterschreiben würde und hat stattdessen wahrscheinlich gleich nen VA gemacht, ohne das ich rum diskutieren konnte, worauf die kein Bock hatte, was in der Vergangenheit mit Ihr schon vorkam. ^^ )
Als die neue SB mir dies mitteilte, war ich natürlich erst mal negativ erstaunt und hab Ihr mit geteilt das ich davon nichts weiß und auch keine EGV mit mir besprochen wurde.
Sie druckte mir die EGV mit dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung mit Verwaltungsakt aus und gab die mir mit.
Soweit ich weiß fängt ja die Frist zum Widerspruch erst nach Bekanntgabe an.
Das ganze ist nun aber schon ein Jahr her und in der EGV mit VA steht: > gültig bis auf weiteres <
Ich weiß das EGV 's bzw. glaube auch VA 's mal nur auf ein halbes Jahr begrenzt waren und dann erneut geschlossen werden mussten. Dies hat sich wohl geändert 2017.
Frage:
Wie verhält sich nun meine Sachlage mit der Gültigkeit und überhaupt?
Macht es Sinn die EGV mit dem VA nun innerhalb der 4 Wochenfrist zu Widersprechen, wozu ja immer wieder geraten wird hier? ( Dazu erwähnt, da es in meiner Branche kaum stellen gibt, kam es auch hin und wieder mal vor das ich mich an die Monatlichen 2 Bewerbungen die in der EGV mit VA gefordert werden, nicht halten konnte und die mir vielleicht im nach hinein eine Sanktion verpassen könnten )
Die neue SB wollte noch meine Bewerbungsnachweise bzw. Bemühungen sehen, die ich nicht dabei hatte und gab mir deswegen 5 Wochen später einen neuen Termin am 20.01.2018, den Sie mir vor Ort gleich ausgedruckt mit gab.
Ich lege Ihr dann Zeitungsanzeigen mit Stellenangeboten vor, die ja meine Bemühungen nachweisen und ausreichen müssten oder? Denn die EGV mit dem VA gilt ja dann eigentlich nicht mit den geforderten Bewerbungen pro Monat, falls man widerspricht..?
Ich DANKE EUCH im Vorfeld