Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vor einem Jahr, jedoch nie erhalten

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Banani

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Hallöchen meine Lieben Unterstützer... :)

Hatte letztens (am 09.01.2018) ein Termin bei der Vermittlungstante. Diese ist neu für mich zuständig und war ''mein erstes mal mit Ihr'' ^^ Und nein, es war nicht sehr prickelnd ^^
Naja jedenfalls hat die neue SB gemeint das bei der letzten Vermittlungstante (alte SB ) die zuvor für mich zuständig war, eine EGV (per VA ) mit Datum vom: 03.02.2017 (sprich heute vor einem Jahr) gemacht wurde, ohne mich dazu in Kenntnis zu setzen, wurde mir nie vorgelegt, geschweige zu gesendet.
Auch ein Anhörungsschreiben kam mir nie zu Gesicht. (Aber das kann ich ja nicht beweisen.)
( Ich hatte bei der letzten Vermittlerin nur ein Termin vor nem Jahr mit dem Üblichen bla bla und bin wieder gegangen, ohne irgendwas in der Hand. Sie wusste mich aber einzuschätzen, da ich steht's selbstbewusst auftrete und konnte sich sich daher denken das ich den Kram sowieso nicht unterschreiben würde und hat stattdessen wahrscheinlich gleich nen VA gemacht, ohne das ich rum diskutieren konnte, worauf die kein Bock hatte, was in der Vergangenheit mit Ihr schon vorkam. ^^ )
Als die neue SB mir dies mitteilte, war ich natürlich erst mal negativ erstaunt und hab Ihr mit geteilt das ich davon nichts weiß und auch keine EGV mit mir besprochen wurde.
Sie druckte mir die EGV mit dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung mit Verwaltungsakt aus und gab die mir mit.

Soweit ich weiß fängt ja die Frist zum Widerspruch erst nach Bekanntgabe an.
Das ganze ist nun aber schon ein Jahr her und in der EGV mit VA steht: > gültig bis auf weiteres <
Ich weiß das EGV 's bzw. glaube auch VA 's mal nur auf ein halbes Jahr begrenzt waren und dann erneut geschlossen werden mussten. Dies hat sich wohl geändert 2017.

Frage:
Wie verhält sich nun meine Sachlage mit der Gültigkeit und überhaupt?
Macht es Sinn die EGV mit dem VA nun innerhalb der 4 Wochenfrist zu Widersprechen, wozu ja immer wieder geraten wird hier? ( Dazu erwähnt, da es in meiner Branche kaum stellen gibt, kam es auch hin und wieder mal vor das ich mich an die Monatlichen 2 Bewerbungen die in der EGV mit VA gefordert werden, nicht halten konnte und die mir vielleicht im nach hinein eine Sanktion verpassen könnten )
Die neue SB wollte noch meine Bewerbungsnachweise bzw. Bemühungen sehen, die ich nicht dabei hatte und gab mir deswegen 5 Wochen später einen neuen Termin am 20.01.2018, den Sie mir vor Ort gleich ausgedruckt mit gab.
Ich lege Ihr dann Zeitungsanzeigen mit Stellenangeboten vor, die ja meine Bemühungen nachweisen und ausreichen müssten oder? Denn die EGV mit dem VA gilt ja dann eigentlich nicht mit den geforderten Bewerbungen pro Monat, falls man widerspricht..?

Ich DANKE EUCH im Vorfeld :)
 

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Banani

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Hat keiner einen Rat auf meine Fragen?? :confused:
Überall stehen antworten, nur bei mir nicht^^ :icon_frown:
Müsste halt nur langsam wissen ob ich Widerspruch einlegen muss oder dieses ''bis auf weiteres'' eh nicht mehr gilt nach nen Jahr? :icon_rolleyes:
 

Curt The Cat

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[...]
Müsste halt nur langsam wissen ob ich Widerspruch einlegen muss [...]
Hm ... Du hattest knapp dreieinhalb Wochen Zeit seit dem Termin, Dein Problem hier zu schildern. Gestern kommste damit um die Ecke und nu' solls am Besten ganz fix gehen.

Also weißt Du ...?

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😉
 

Banani

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Also weißt Du ...?

😉

:icon_smile: jaa, ich weiß :icon_kratz: war ja eigentlich auch mehr ironisch gemeint und zu gleich nur eine kleine Erinnerung sein :smile: und sorry, falls es blöd rüber kam:sorry: also bitte die Krallen wieder einfahren lieber curt the cat :smile:

zum Thema:
Also ich habe mich inzwischen natürlich selbst mal einige Stunden hier und da belesen, aber so richtig schlau bin ich nicht daraus geworden.
Also theoretisch dürfte der EGV -VA nicht gelten aus zwei Gründen:
1. eine EGV wurde nie mit mir besprochen (das nach zu weisen wird schwer^^ das JC wird es aber behaupten, mit eigenständigen Vermerk es mir ausgehändigt zu haben)
und
2. die halbjährliche Überprüfung des VA 's, die nach dem Gesetz dann mit mir fortgeschrieben werden müsste, gibt es auch nicht. Somit hat ja dann dieses ''gültig bis auf weiteres'' keinen Bestand mehr wenn ich das richtig sehe und wie hier geschildert wird unter folgenden Link: #6, Satz 2.
EGV gültig auf weiteres

Desweiteren macht es sicherlich wenig Sinn gegen diese VA vorzugehen, da sich die Forderungen mir gegenüber wohl in Grenzen halten, denk ich, zumindest gegenüber zu anderen VA 's die ich hier so lese :icon_eek:

Auch in Anbetracht das die Richter das wohl leider noch unterschiedlich entscheiden und einen VA dieser Art völlig in ordnung finden, wie hier diskutiert:
EGV-VA bekommen. Bis auf Weiteres und keine Verhandlung.
obwohl es mit Urteil bei dem LSG Bayern, L 16 AS 291/17 B ER wohl anders lang geht und nach wie vor eine Frist von 6 Monaten gilt... echt anstrengend dieses hin und her...

Naja, jedenfalls wenn ihr weiter nichts tragisches mehr findet in dem EGV -VA dann werde ich es wohl einfach dabei belassen, in der Hoffnung das alles gut geht ^^
Und wer weiß, vielleicht bekomme ich ja beim nächsten Termin in 2 Wochen schon wieder einen anderen EGV -VA an die Brust genagelt :icon_rolleyes:
 
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