Ich habe Anfang Mai ALG II beantragt am 20ten kam der Bescheid über die Bewilligung.
28 Tage später wurde ein VA als Ersatz der EGV §15 Abs.3 Satz 3 SGBII erlassen.
Ich hatte nach der Bewillung des ALGII kein Termin mehr bei meinem SB.
Bei der Antragstellung war ich bei einer Vertretung mein SB war zwar da aber hatte keine Zeit.
Ich war in den letztzen 10 Monaten vor dem Mai in einer sozialversicherungspflichtigen vollzeit Beschäftigung.
Deshalb meiner Meinung nach auch nichts altes mehr zählt.
Wäre über Hilfe sehr dankbar.
28 Tage später wurde ein VA als Ersatz der EGV §15 Abs.3 Satz 3 SGBII erlassen.
Ich hatte nach der Bewillung des ALGII kein Termin mehr bei meinem SB.
Bei der Antragstellung war ich bei einer Vertretung mein SB war zwar da aber hatte keine Zeit.
Ich war in den letztzen 10 Monaten vor dem Mai in einer sozialversicherungspflichtigen vollzeit Beschäftigung.
Deshalb meiner Meinung nach auch nichts altes mehr zählt.
Wäre über Hilfe sehr dankbar.