Erreichbarkeit in SGB II und III

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Die Idee fände ich auch gut, allerdings sollte dieses durch separaten Träger mit eigener Verantwortung geschehen und nicht als Bestandteil dieses Forums.
 
Die Gerichte versuchen mit allen Mitteln eine Überprüfung der EAO durch das Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Zur Zeit unterstütze ich eine Betroffene dabei, eine Zulassung der Beschwerde gegen ein Urteil des LSG Rheinland-Pfalz zu erreichen.

Hier ein Auszug aus der Beschwerde, die vielleicht auch anderen Betroffenen nützlich sein kann

"In dem vorliegenden Verfahren geht es um die Ortsabwesenheit der Klägerin während eines für eine notwendige Änderung von Dokumenten erforderlichen Auslandsaufenthalt. Die Klägerin hatte den Leistungsträger, die Jobcenter XXXXX, vor Reiseantritt über ihre Ortsabwesenheit informiert. Sie war nachweislich während des gesamten Aufenthaltes in XXXXXX für die Jobcenter erreichbar.
Die Jobcenter stellte Zahlungen mit der Begründung ein, dass eine Erreichbarkeit nicht ausreichend sei. Die Klägerin müsse sich auch ständig im ortsnahen Bereich aufhalten. Dies ergebe sich aus der von der Bundesagentur erlassenen EAO .
Die Klägerin vertritt jedoch die Auffassung dass eine Anordnung der Ortsanwesenheit einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit darstellt. Dieser ist schon deshalb unangemessen, weil die EAO lediglich die Regelungen der Erreichbarkeit bestimmen soll. Eine ständige Erreichbarkeit ist jedoch auch ohne die freiheitsbeschränkende Regelung der Ortsabwesenheit möglich. Insofern sind hier auch die vom LSG Mainz angeführten Urteile des aus dem Jahre 2000 und 2001 nicht relevant, da durch die zwischenzeitliche Entwicklung der Kommunikationstechnik völlig andere Voraussetzungen für eine Erreichbarkeit gegeben sind. Über E-Mail Adressen oder über Mobilfunktelefone ist im Jahre 2009 fast jeder Mensch zu jedem Zeitpunkt an fast jedem Ort der Welt zu erreichen. Dies ist bei einer Neubewertung der Abwägung einer Frage der Zulässigkeit der zwangsweisen verordneten Ortsanwesenheit, wie sie in der EAO erfolgt, zu berücksichtigen.
Besonders ist hier auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das Grundgesetz einen Eingriff in die persönliche Freiheit nur auf Grund eines Gesetzes vorsieht. Eine Anordnung der Arbeitsagentur stellt jedoch kein Gesetz dar.
Wie stark die EAO unnötigerweise in das Persönlichkeitsrecht eingreift, macht die Anfrage des LSG Rheinland-Pfalz in dem Verfahren L 3 AS 543/09 B ER deutlich. Dort heißt es u.a.
Bitte tragen Sie substantiiert und unter Vorlage von Nachweisen vor, von wann bis wann Sie sich in XXXXXXX aufgehalten haben und aus welchem Grund ihre Ortsabwesenheit erst am 28.09.2009 beendet wurde. Bitte legen sie Abschriften der entsprechenden Reiseunterlagen (Flugtickets, Visa etc.) vor, aus denen sich der genaue Reiseverlauf ergibt. Ebenso werden Unterlagen gefordert, dass eine Verlängerung des Passes nur in XXXXXX möglich ist, der Pass soll vorgelegt werden, eine Bestätigung der Botschaft wird verlangt – dies alles obwohl die Jobcenter XXXXXXX niemals bestritten hat, dass die Klägerin ständig für sie erreichbar war. Alle Schreiben der Jobcenter XXXXX wurden der Klägerin direkt nach Eingang per Fax bzw. E-Mail durch ihren Ehemann zugesandt.
Der Status von Betroffenen wird durch die EAO der Bundesagentur gleichgesetzt mit dem eines Straftatverdächtigen, der sich nur in einem bestimmten Gebiet aufhalten darf. Nachweise werden verlangt, die sonst nur notwendig sind um ein Verdachtsmoment einer schweren Straftat abzuwenden. Die Jobcenter hat m.E keinen Anspruch auf ein umfassendes und lückenloses Bewegungsprotokoll von Leistungsempfängern. Sie hat das Recht und die Pflicht Betroffene zeitnah über vorhandene Stellen zu informieren. Die Betroffenen haben die Pflicht für diese Informationen erreichbar zu sein. Sie dürfen dabei aber nicht, oder nicht mehr als unbedingt notwendig, in ihrem Grundrecht auf persönliche Freiheit beschnitten werden. Dies geschieht allerdings durch die EAO in ihrer derzeit gültigen und aus unserer Sicht verfassungswidrigen Form.
Da diese Frage von allgemeinem Interesse ist, und bei einer verfassungskonformen Anordnung der EAO der vorliegende Rechtsstreit sowie ähnliche zu erwartende Streitigkeiten überhaupt nicht entstanden wäre, beantrage ich die Beschwerde beim Bundessozialgericht zuzulassen. Letztlich geht es auch darum, die Rechtsstaatlichkeit entsprechend der Verfassung Artikel 1 und 2 wieder herzustellen."

Ich hoffe mit dieser Beschwerde zumindest die Zulassung für ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht zu erreichen um einen Schritt im Kampf gegen die Diskriminierung von Hartz IV Betroffenen zu erreichen
Weihnachtliche Grüße aus Wiesbaden
Dietmar Brach
Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz
 
Hallo Dietmar,

klasse Aktion finde ich. Demnach gibt es also doch noch kein höchstrichterliches Urteil zum EAO (?).
Ich halte sie ja auch für verfassungswidrig, aber ich wusste nicht, welche Instanzen darüber schon befunden haben.

Ich denke es ist eine unzumutbare Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, sich praktisch ständig im Orts- und zeitnahen Bereich aufzuhalten, zumal ja ein Bündel von Sanktionsmaßnahmen vorhanden ist, wenn man tatsächlich seine Termine u.ä. nicht wahrnimmt.

Die ganze Regelung ist unangemessen schikanös und nicht zeitgemäß, wie Du ja schon richtig ausgeführt hast.

Viel Glück wünscht

der Rüdiger


PS. Es geht auch um ALG 1- Empfänger und um arbeitslos Gemeldete ohne Leistungsbezug
 
userHamm,

wenn ich urlaub mache, sag ich natürlich bescheid. allerdings unterstellt mir dann mein AG keinen betrugsversuch oder versucht mich um meinen lohn zu prellen. und wenn die berentete mutter in einer BG in kur fährt geht das den SB auch nichts an! dieser ganze mist dient doch lediglich dazu, künstlich "tatbestände" zu konstruieren um sanktionen durchzusetzen. es ist schlich und einfach verfassungswidrig, wann kapiert der rest (welche noch kein alg2 genossen haben:icon_twisted:) mal das?

liebe grüße von barbara
 
@UserHamm

Es geht hier doch nicht um die Frage, ob Sanktionen berechtigt oder nicht berechtigt sind, wenn jemand einen Termin nicht wahrnimmt.
Da lass ich mich mal hilfsweise auf Deine Argumentation ein, dass es auf die Gründe ankommt, warum das nicht der Fall war.

Ich will auch nicht diskutieren, welche Art von Terminen es gibt, zu denen man erscheinen muss. Ich hatte z.B. vor einigen Wochen einen Gruppentermin wahrzunehmen, bei dem den Teilnehmern nichts, aber auch wirklich NICHTS erläutert wurde, was diese nicht schon längst wussten, weil es sich um arbeitssuchende Personen handelte, die bereits Monate, teilweise Jahre, aus dem Leistungsbezug heraus waren und nicht darüber Aufkärung bedürfen, dass man Stellenangebote in Job-Datei der Agentur oder in Tageszeitungen finden kann. Es war eine ausgesprochene Alibi-Veranstaltung, die offenbar den Zweck hatte ... ja was für einen Zweck eigentlich? Ich konnte ihn nicht erkennen.

Ein Beispiel, was ich bezüglich der OAV meine:
Stell Dir vor, Du hast Deine notwendigen Bewerbungen aufgrund Deiner EGV bereits abschickt. Stell Dir weiter vor, in der Samstagszeitung waren keine Stellenanzeigen, auf die Du Dich bewerben könntest. Du bist Dir also sicher, für den Augenblick alles getan zu haben, um Deine Bedürftigkeit zu verringern.
Jetzt hast Du einen Termin bei der Jobcenter in einer Woche, sagen wir, am Freitag, zu dem Du selbstverständlich erscheinen wirst.

Ausserdem bist Du in der komfortablen Situtation, dass es einen netten Menschen gibt, der Deine Post annimmt und dich informieren wird, falls eine wichtige Botschaft ankommt, z.B. ein Brief, in dem Du zu einem Vorstellungsgespräch gebeten wirst. In diesem Fall würdest Du sofort angerufen um Dir die Möglichkeit zu geben, sofort darauf zu reagieren.

Aber Du möchtest an zwei Tagen vor dem Termin bei der Jobcenter Deinen Onkel besuchen, der Geburstag hat und 200km von Dir entfernt wohnt.

Welche Rechtfertigung gibt es dafür, dass Du Dir dieses genehmigen lassen musst, damit Du nicht sanktioniert werden kannst?
Wohlgemerkt, wenn der Termin nicht eingehalten wird, ist das eine andere Sache.

Ausserdem ist Dein Argument mit dem Arbeitgeber nicht schlüssig. Ein Arbeitsloser hat keinen Arbeitgeber. Wenn also, wie geschildert, alles Mögliche bereits getan wurde, was spricht dafür, dass man sich dann nur im kleinen Umkreis um seine Wohnung aufhalten dürfen sollte?

fragt

der Rüdiger
 
hallo,

ich hatte schon vor ein paar tagen ein Thema unter ALG II reingesetzt.
Ich glaube es heist ALGII und Europarecht.

Ich bin auch dabei die EAO durchzuklagen.

Aber und das wird noch völlig unterschätzt das europäische Recht bricht Bundesrecht.

Es gibt vereinbarungen schon seit mindestens 1,5 jahren zwischen der BA und den Krankenkassen wie mit leuten zu verfahren ist die Leistungen nach dem SGB II beziehen (ALGII ) aber im EU Ausland arbeiten !!!!!!

Ein Grenzgänger (EWG VO 1408/71) ist jemand der im EU Ausland arbeitet und täglich/wöchentlich wieder zu seiner Wohnung im Inland zurückkehrt.

Das verträgt sich ja wohl überhauptnicht mit der EAO .

Klaus
 
Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass die Erreichbarkeitsanordnung seit dem Erstellen des Aufsatzes mehrere Male geändert wurde, zuletzt im Sommer 2008 (meines Wissens). Ihr diskutiert also über eine Auslegung von etwas, was so nicht mehr existiert.

Die vergangene Rechtssprechung ist folgender Ansicht

Zum ALG1 ist die Auffassung des Gerichts folgende:
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 13. Juli 2006 SozR4-4300
§ 122 Nr. 5; Urteil vom 20. Juni 2001 BSGE 88, 172, 176; siehe auch Niesel, SGB III,
§ 119, Rnrn. 74 ff. m.w.N.) entspricht ein Arbeitsloser diesen Anforderungen an die Erreichbarkeit, wenn er sich einmal werktäglich in seiner Wohnung aufhielt, um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen. Auch wenn der Arbeitslose über eine Mittelsperson erreicht werden kann, liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Arbeitslosigkeit bzw. Erreichbarkeit nicht vor (BSG vom 9. Februar 2006 SGb 2006, 307). Entscheidend für die Verfügbarkeit ist, dass der Arbeitslose sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in Bezug auf seinen Aufenthaltsort grundsätzlich jederzeit in der Lage ist, einen potentiellen neuen Arbeitgeber aufzusuchen, einen Vorstellungs- oder Beratungstermin wahrzunehmen, an einer Maßnahme zur Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen oder einem sonstigen Vorschlag des Arbeitsamts Folge zu leisten (RegE-AFRG
S. 176). Dies ist bezüglich der dreiwöchigen OrtsAbwesenheit des Klägers aufgrund seiner Reise in die Türkei nicht der Fall gewesen. Seine demgegenüber vorgebrachten Einwendungen, dass er vom Eingang entsprechender Schreiben der Beklagten telefonisch sofort hätte unterrichtet werden können und er unverzüglich zu seinem Wohnort zurückgereist wäre, sind unbegründet. Denn damit war die Erreichbarkeit im o.g. Sinne eben nicht gewährleistet. Es reicht auch nicht aus, dass ein Versicherter auf andere Weise Vorkehrungen getroffen hat, dass die an die bisherige Anschrift gerichtete Post erreicht wird; insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich Postnachsendeaufträge mit den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten ohne Zeitverlust abwickeln lassen (BSG vom 29. April 1992, DBIR 3928a, SGB X, § 48 RAr 4/91; BSG vom 20. Juni 2001, a.a.O.).

Zum ALG2 gibts folgende Entscheidung und Begründung:
L 11 AS 23/09 NZB · LSG FSB · Beschluss vom 03.03.2009 ·=
 
Ich verstehe euch nicht, die so simpel gestrickt sind, leider auch hier im Forum vertreten, dem Ämtchen irgendwelche überflüssigen Info´s zu geben. Die haben von mir nen Briefkasten im Hochhaus und das reicht. Die wissen noch nicht mal wenn sie wieder ihre Sozialkontrollis hinjagen, wo ich eigentlich genau wohne. Wenn ich weg bin dann geht das niemand was an, egal wie lange und wie weit weg. Da hilft ein gutes soziales Netzwerk und ein ordentlicher Arzt notfalls...Ich habe in 5 Jahren Harzi sein noch nie irgendwas angemeldet. Wer bei mir im Getto nicht hingehört und schnüffelt, der kriegt schnell probs:biggrin:. Also noch mal keine Infos an den Feind.
 
Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit
zur Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen
Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können
(Erreichbarkeits-Anordnung − EAO )
Vom 23. Oktober 1997
(Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1997 S. 1685,

:icon_kinn:

Aus dem Link von Vagabund...das soll von 2008 sein?
 
Also das Urteil des BSG bezieht sich auf einen Leistungsempfänger der Arbeitslos gemeldet war !

Dieser muß für eine Vermittlung zur Verfügung stehen.

Die EAO wird aber auch auf Kleinkinder, Jugendliche, Alleinerziehende in der Elternzeit , arbeitnehmer und Selbständige angewand.

So und all diese fallen nicht unter das Kriterium eines Arbeitslosen oder?

Klopft ihr hier euch alle gegenseitig auf die Schultern und überbietet euch damit warum die EAO doch gelten soll ?

Macht euch doch mal Gedanken wieso Arbeitnehmer und Selbständige im Ausland arbeiten können und weiterhin Leistungen beziehen können.
Laut EAO ist dies ausgeschlossen !!:icon_neutral::icon_neutral:

Also gibt es ein höherrangiges Recht das die EAO für diesen Personenkreis außer Kraft gesetzt hat.
Warum wird das nicht publiziert?

Ich glaube ihr wollt das einfach nur nicht wahrhaben.
 
Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass die Erreichbarkeitsanordnung seit dem Erstellen des Aufsatzes mehrere Male geändert wurde, zuletzt im Sommer 2008 (meines Wissens). Ihr diskutiert also über eine Auslegung von etwas, was so nicht mehr existiert.·=

Ich diskutiere eigentlich nicht über irgendwelche Auslegungen sondern darüber, dass die EAO nach meiner Meinung verfassungswidrig ist.
Deswegen habe ich großen Respekt vor denjenigen, die versuchen, dies überprüfen zu lassen.

Denn die EAO dient letzlich nur dazu, Sanktionen auch dann zu verhängen, wenn sich der Erwerbslose ansonsten "untadelig" gegenüber der Jobcenter/der Agentur verhalten hat, nämlich die (wenn auch fragwürdige) EGV einghalten hat und auch alle Termine wahrgenommen hat.

Dann ist nämlich eigentlich alles paletti und alles andere sind unzulässige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, in diesem Fall die Bestimmung des Aufenthaltsortes.

Im übrigen finde ich, dass sich die Damen und Herren Jobcenter/Agenturmitarbeiter bitte darum kümmern sollten, Stellen aufzutun und zu vermitteln, statt sich damit zu beschäftigen, ob jemand nach XY gefahren ist oder ob er regelmäßg seinen Briefkasten auf- und zugeklappt hat.

Dies alles ist eine politische Angelegenheit zur Erniedrigung großer Bevölkerungsteile. Fragt mal nach bei Herrn Koch, seines Zeichens Ministerpräsident von Hessen.
 
hallo liebes ELO Forum
habe schon viel gelesen und recht brauchbare Tipps hier gefunden gehabt in der Vergangenheit. Doch leider jetzt bräuchte ich dringende Hilfe und Ratschläge und Tipps mehr als den je.

Und Zwar geht es darum das mich Jemand völlig Wahrlos Anonym bei der Jobcenter Angeschwärzt hat, und die mit aller gEwalt versuchen bei mir in die Wohnung zu kommen und nicht einaml halt machen meine Schwester, freundin und Sämtliche Nachbarn zu Belästigen. Und mit anscheinend sowas wie Datenschutz, Rechte usw garnicht kennen und von sich weisen. Anbei kommt das ich sogar unter Falschen Tatsachen zum Arbeitsamt gelockt wurde und dann von einem sogenanten Ausendiensmitarbeiter und Psychologe wie er sich nennt Plötzlich Verhört werden sollte , un der dann meinte nach gute 10 min zu gehn weil er meinen Wortfluss und das schnelle reden nicht verstehn und verarbeiten kann zu gehn und an der stelle ab zu brechen.
der gute mann hielt es nicht ein mal für Nötig sich Vorzustellen erst als ich ihn nach 5 min nach seinem Namen fragte, das hat er auch nicht bei der Befragung meiner schwester (2x Persönlich vor Ort) und 3 Mal am Telofon nicht selbst als er meine Freundin anrief nicht einamal, aber gleich über mich gesprochen usw,(wo ist der Datenschutz) selbst mit meinem Schwager hat telefoniert, usw. und selbst bei dem Persönlichen ! Hausbesuch stand er Plötzlich einfach in der Wohnung.

Als ich beim Amt war wo Ich hin drauf eingeladen wurde angeblich über meinem Bewerberangebot und Situation zu Sprechen, bei meinem (ist sonst nicht meiner) Sachbearbeiter stand nach nicht mal 2 min der Herr in der tür und. als ich sagte das das Ich noch nicht mal eine einladund zu einer Stellung nahme bekommen habe mit dem was mir eigentlich zu last gelegt wird und mich an zu hören, hieß es nur das würde man ja jetzt hiermit tun. als ich den guten Hernn fragte was mir den zur last gelegt werde, erst darauf hin hollte er einen zettel raus und auf dem steht " es besteht Klärungsbedarf hinsichtlich einer Einstehens und Verwaltungsgemeinschaft mit..." ein vorgefertigtes standart schreiben der Namen der Person wusster er auch noch nicht mal Vollständig das da also Nur Manuela aus ... drinn stand.

der Herr wollte dann auch erneut in meine Wohnung an diesem Tag, habe ihn mehrfach zu verstehn gegeben das ich ihn nicht in meine Wohnung lassen würde weil ich auch Grundrechte habe und nicht dazu Verpflichtet bin ihn dohrt rein zu lassen. aber er ließ nicht locker der gute mann und mein sachbearbeiter versuchten permanent mich unter druch zu setzen, als ich diese Einladung bekommen habe, hatte ich mir im Vorfeld sowas schon gedacht, und mich bei euch im Forum deshalb etwas Schlau gemacht, und ausgedruckt zu dem Thema Ortsabwesenheit, und hausbesuch. das hat den beiden herren aber garnicht geschmeckt, und waren wohl auch sichtlich Irretiert davon das ich einen Zeugen dabei hatte, haben mich anscheinend föllig allein erwartet und und ohne Vorbereitung. dieses wurde mir andauernt vorgehalten warum ich das tun würde usw . war in diesem Moment nur froh das ich jemanden an meiner seite hatte und als Zeugen das ging sogar soweit das mein sachbearbeiter fas die nerven verlor und förmlich auf den tisch schlug. es spielen siuch hier dinge ab das glaubt man nicht, werde mittlereweile von denen behandelt wie ein schwerer Krimineller, angeblich sollte ich auch mehrfach obseviert wurden sein , ob es stimmt weiss ich nicht, sagte meine schwester das sie immer ein unbekanntes auto gesehn hat bei uns tagelang. Ich habe nie eine Anhörung bekommen sondern der gute hErr hat alle leute in der Nachbarschaft abgeklappert und über mich ausgefragt, dachte spätestens dann würde ich bescheid über diese dinge und den vorwurf bekommen, aber war nicht. als ich bei der Jobcenter anrief und meinen sachbearbeiter damals deswegen sprechen wollte was da los ist hieß es am tel nur man könne mich nicht durchstellen mehr usw, als ich sagte man könne mich unter einer handy nr, erreichen und das die Nr neu ist da ich mir deswegen extra eine besorgt hatte und das mich jemand zurückrufen sollte. es wurde gesagt das dieses im pc vermerckt ist und das der sachbearbeiter
sich dann melden würde. Nix war 14 tage lang hat doht niemand sich gemeldet und ich dachte da ist nix, bis ich halt gestern dohrt zu der einladung gekommen bin. selbst als ich sagte man hätte mich ja auch mal anrufen können usw hieß es nur man hätte es 14 tage lang versucht und meine angebliche neue Handy Nr wäre wohl alt oder falsch , als wir dich aber verglichen hatten stellt sich fest das die genau die gleiche ist die ich angegeben hatte und auch richtig ist, also gehe ich davon aus das niemand angerufen hatte oder esversucht hat. selbst bei meiner akten auskunft die ich verlangt hatte und mir zum teil ausgedruckt wurde ist weit und breit kein protokoll darüber das es jemand versucht hat geschweige den das es jemand vermerckt hatte das ich zurückgerufen werden sollte. statt dessen ruft der Ausendienst mitarbeiter jetzt wohl alle alten Nr von mir an die ich dohrt mal angegeben hatte und fragt die Leute ob sie mich kennen würden usw, und dabei hatte ich denen schon mal gesagt das es alte nr sind und nicht mehr aktuell. da ich selber gar keinen eigenen Telefon anschluß habe geschweige den einen Internet anschluß. als den guten Hernn das bei dem Verhört mitteilte und sagte er möchte nicht immer meine schwester usw belästigen und diese ihn das auch schon ihm sagte er möchte das bitte unterlassen stritt er alles ab das wäre er nicht gewesen. kommisch ist nur das er es genauso bei meiner freundin auch gemacht hat, zumal kommt es das er ihre Nr nirgendswo anders hebekommen konnte da es eine geheim Nr ist und nirgends regestirt ist oder hat weil sie 2 nr hat und diese Nrt halt nur ich kannte und ich diese mal angegeben ahtte falls was ist . und redete mit der auch wieder über mich obwohl ganz ehrlich gesagt meine freundin sich mit anderen Nachnamen gemeldet hatte( weil nach der Scheidung von ihrem ex vor gut 3 jahren) hatte sie immer danach solche anrufe bekommen wo immer aufgelegt wurde usw. und sich für solchen schritt entschieden und war auch seidem ruhe. und der herr von der Jobcenter rief dohrt an ohn Namen zu nennen usw usw. diese sache nit gestallten an das glaubt kein mensch, hatte mir schon überlegt damit zur presse zu gehn, komme mir vor als ich von der Stasi in der Mangel genommen würde, das ist ja längst noch nicht alles , aber das würde hier den Rahmen sprengen und ich nicht so ein guter schreiber bin fällt mir das schwer, zumal kommt das ich auch einwenig krank bin (verdacht auf Skoliose) . selbst als ich um sogenannten Urlaub fragte und das beantragen wollt e hieß es nur bräuchte ich nicht das wäre jetzt so vermerkt und wenn was ist einfach anrufen usw. also ich brauchte nix ausfüllen usw der wollte mir förmlich keinen geben. der hatte nur panik um seine Pause weil er andauernd auf die uhr schaute, als ich sogar sagte wissen sie was ich kann das alles nicht mehr und das mir mittlereweile alles egal ist und ich keine kraft mehr habe und das ich einfach alles unterschreibe use hieß auch nur ich bin nicht zuständig das geht mich nix an das müssen sie mit dem Aussendienst mitarbeiter klären usw. das hörte ich im laufe des des termins von 8:30 bis ca 11 Uhr ständig, aber der gute A.mitarbeiter war ja schon gut nach 10 min weg wie oben schon beschrieben. so das ich die ganze zeit nur mit dem Sachbearbeiter da saß aber wir über dieses Thema andaurnd redeten und er mir andauernd einreden wollte das ich besser das so machen sollte und so. ganz zum schluß wurde vielleicht 5 min lang wirklich über meine berufliche situation gesprochen, was mir auch eher nur als vorwand vor gekommen ist, selbst da sagte er es gebe keine arbeit für mich hatte sogar sich andauernt verlesen und sagte zeitarbeit brauche ich nicht machen und praktiker auch nicht usw usw aber genau deswegen wurde ich doch eigentlich eingeldaden wegen meiner beruflichen situation oder??? im grunde so nach dem motto bleiben sie mal zuhause da haben wir nix für sie und ist doch ok so. als ich auch noch fragte wo den mein Normaler sachbearbeiter ist hieß es nur "ich bin der stellvertreter und er könne das auch usw) weis nicht ob das damit zusammen liegt das ich vorher einen wiederspruch eingelegt hatte gegen eine sanktion und genau dieser mitarbeiter mir damals noch tipps gegeben hatte wie ich diesen wiederspruch durch bekomme, da ein brief nie angekommen istweswegen die sanktion zu stande gekommen ist, hatte ja auch geklappt und seidem geht das alles richtig los. hatte mehrfach darauf hingewiesen telefonisch das ich seid gut einem Jahr mittlereweile mehrfach garkeine EingliederungsV. mehr habe usw das seid dem Termin was mitlereweile jahr schon gut über ein Jahr her ist keiner die mühe gemacht hat mir jemand mit mir eine neue zu machen usw. genauso mit dem Bildungsgutschein der war abgelaufen und total falsch ausgestellt, nix ist da passiert hörte immer nur am tel ist alles nicht so schlimm nur tippfehler usw.

Und als ich mir meine aktenauskunft durchgelesen habe die ich sogar hier habe , steht dohrt im Protokoll das mir angeblich eine Neue EV zugesand wurde genau wie B.gutschein da ist nie was angekommen, das finde ich auch sehr seltsam wo ist den das alles geblieben ?? da steht öfters drinn zugeschickt aber habe diese dinge nie erhalten. das alles hier wird immer mehr zum Disaster selbst als ich von euch hier hilfreiche tipps zum guten gab ohne euch zu erwähnen wurde so getah als das alles falsch ist was ich an rechte und §§ vorgetragen habe und man versuchte mir sogar die worte im mund um zu drehen.
brauche wirklich hilfe weil ich denke das da mehr hintersteckt wie nur nicht Ortsanwesenheit uswsondern villeicht eine art rache eventuell da ich ja mehrfach auf diese dinge mit der ev usw hingewiesen habe und sogar den wiederspruch durch bekommen habe. das zieht sich alles wie ein roter faden, einmal im jahr haben die immer was neues mit mir. wie gesagt um alles hier zu schreiben könnte ich ein buch füllen, ich weiß nur wie es menschen gehen muss die wirklich am ende sind und keinen ausweg mehr sehen, das die auf gewisse gedanken kommen. selbst als ich sagte um rechtsbeistand würde ich mich bemühen hieß es nur nach dem Motto machen sie mal da kommt eh nix. Als ich den Außendienst Mitarbeiter frage wo man den erreichen könnte usw sagte er nur ihr anwalt weiss schon wo er mich dann ereichen kann, also bedeutet das wenn ich den gerne sprechen möchte usw ich keine chance habe???? geschweige den einen termin machen kann bei ihm im Amt.

muss da zu sagen im amt sagte ich das er nicht reinkommt bei mir und er trotzdem mir schriftlich vor ort an diesem termin mitteielte und auch mündlich das er doht trotzdem noch mal um14:00 uhr hinkomme. als meine schwester ihn sagte das ich nich da bin, und was er den schon wieder wollte und er doch auch meine Handy Nr hat und er mich doch heute gesehn hätte . weil ich meiner schwester das ja gesagt habe das der kommt um 14 uhr ich aber nich da bin und ich ihn schon heute im amt begegnet bin wuße sie also davon. und frgte ob wir den einen termin hätten da druckste er rum und sagte nicht direckt.Also bitte geht es noch erst sagte er im amt vor leuten das er da hinkommt und giebt es mir sogar schriftlich dehn termin, und ich weise ihn noch darauf hin das er nicht bei mir reinkommt, und dann sagt er noch nicht direckt kein termin zu meiner schwester was ist das dann???

der Herr lügt sich auch einen zu recht das giebt es nicht behauptet dinge die nicht stimmen zb was meine schwestergesagt hätte und als ich sie frgate hieß es nur spinnt der habe ich nie gesagt und schon garnicht so das geht vortlaufend so, selbst im Amt wollte er mir einreden das ich gestehn solle man hätte ja schon beweise von meiner schwester ihrer aussage un Protokolliert und ein einschreiben was sie für mich Quittiert hatte wären beweise usw.

meine schwester arbeitet selber bei der PRO Job und sagte sie hätte solche Leute noch nicht erlebt.wie bei der Stasi oder Gesta.. damals.
anscheinend kein rechtbewußt sein, man hat mir ja auch fast zu verstehn gegeben von meinem Stellvetreter an Sacharbeiter das ich fast keine rechte hätte usw zwar nicht wortwörtlich aber so durch die blume halt.

Habe bis heute kein anschreiben in der sache oder eine Ankündigung beim 1 mal des Hausbesuches bekommen, auch keine Anhörung under ein termin zu stellungnahme oder eine abschrift zum derzeitigen stand der ermittlungen, oder was mir vorgewurfen wird. halt nur die einladung zum Bewerberangebot wo er auftaucht ganze 10 min und dann einfach ging und beide mir sagten (Sach und Aussendienst Arbeiter) das das jetzt diese wäre. und mir gesgt wurde Anonym könne jeder wie er lust hat ohne Namen zu nennen usw jeden anschwärzen usw.

Selbst als ich sagte er müsse sich doch vorher ankündigen, und zb das diese ortsanwesenheit in meiner EV garnicht drin zu stehen hat da sie ja eh schon im SGB geschrieben steht hieß es nur ist alles Quatsch usw.

bitte bitte meldet euch und sagt mir was ich tun kann oder machen muss, weil so geht das ja alles nicht wie die sich das denken, ich habe doch auch rechte oder nicht?
und da der gute herr schon etwas älter ist und sein gehilfe (schätze mal kurz vor der rente) begeht der auch viele fehler weißt sich nicht aus oder nennt namen dichte mir kinder zb an die ich nicht habe, oder versucht leute bei der befragung durch falsche tatsachen irgendwas zu entlocken, Datenschutz ist wohl auch ein fremdwort für den usw usw. und als ich noch frage meinen sachbearbeiter was der erhofft in meine wohnung zu finden sagte er "er wolle schaun ob ich einen Kühlschrank habe" aha sagte ich daran kann man sehn ob ich Ortsanwesend bin oder nicht, sagte auch das ich einen habe aber das der kaputt ist. zumal kommt das ich und meine schwester im gleichen haus wohnen sie unten und ich oben praktisch fast so eine art WG und er meine schwester ihn als er da ja auch beim ersten mal einfach in der tüt stand gesagt und gezeigt hat das wir uns auch einen Herd zb teilen oder halt ab und an auch den Kühlschrank weil wir ja halt geschwister sind und das nicht so eng sehen und da wir ja schon mal zusammen gewohnt hatten und das damals auch so klappte.

muss ich mir das alles gefallen lassen.
 
hallo liebes ELO Forum
habe schon viel gelesen und recht brauchbare Tipps hier gefunden gehabt in der Vergangenheit. Doch leider jetzt bräuchte ich dringende Hilfe und Ratschläge und Tipps mehr als den je.
..... Bitte keine Vollzitate wenn möglich!

Sorry für die vielen schreibfehler, aber bin so aufgeregt und aufgewühlt deswegen das ich beim durchlesen selbst erschrocken habe.
 
1. Weiterhin keinen in die Wohnung lassen.

2. Telefonnummern und evtl. Emailadressen löschen lassen. Vordruck gibts unter Downloads.

3. Nur noch mit Beistand (nicht als Zeuge betiteln) zu Terminen. Dort daurauf bestehen, alles schriftlich zu klären.

4. Strafanzeige wegen Verletzung der Schweigepflicht und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Zeugen: Schwester, Schwager, Nachbarn.
 
danke dir, war ja da zum Termin hatte meine Freundin dabei gehabt, hat aber nicht ihren Namen genannt oder ich gesagt das es meine zeugin ist oder Beistand.

und das problem ist mit den Zeugen, die wollen bloß nix damit zu tun haben leider ist meine schwester was sowas angeht auch so.
Un der gute Herr hatte sogar die alten Tel Nr durchgerufen die ich mal angegeben hatte. hatte damals schon darum gebeten gehabt diese alten Nr zu löschen, soviel zum Datenschutz.

genauso wollte ich es nicht glauben das es alles Anonym geht mit den Anschwärzen usw, habe es heute mal selbst probiert und mit einem ausgedachten Namen probiert(will ja keinen das selbe antun , den mein motto ist leben und leben lassen) der Hammer ist das ging .da hat Niemand nach meinen Namen oder sonst irgendwas gefragt es hieß nur" ist ok wir leiten das den Mitarbeitern weiter usw". das ist doch der Hammer, wenn ich lust hätte oder mir jemand nicht passt kann ich das den ganzen tag machen oder wie oder am besten einer mich nicht mag , heute der und morgen der oder wie soll ich das verstehn.

habe mich hier ja schon etwas schlau gelesen (was die dohrt beim amt garnicht mochten) bloß irgendwann geht da nix mehr rein im kopf. jedenfalls ist die sache echt filmreif was die so treiben.

als ich nach einen Urlaubsscheinfragte hieß es auch nur ne brauche ich nicht, vermerke ich in den akten usw.
der hatte nur angst nicht rechtzeitig zu seiner pause zu kommen ,und der sogenannte Außendienstmitarbeiter und Psychologe hatte ja schon nach 10 min die Segel gestrichen mit der begründung "ich rede zu schnell, und er könne meinen Wortfluss nicht verstehn und ist gegangen"

habe bis jetzt auch noch nix von den bekommen weder schriftlich noch in sonst irgeneiner art. hieß ja auch "Verdacht" also gehe ich davon aus das er noch nach mittlereweile fast 4 wochen bald (solange läuft das schon bald alles) immer noch beweise sucht. will unbedingt in meine wohnung, sagte dann wäre das alles abgeschloßen das thema selbst der SB sagte das. das regelrecht ne falle als ich dohrt zum termin erschien bin. hatten nur nicht damit gerechnet das ich jemanden dabei hatte und mich schlau gemacht habe etwas, hat man richtig gemerkt bei denen.

selbst als ich sagte zum SB "wissen sie was wenn mir das alles zu viel wird dan unterschreibe ich ihnen das halt das ich schuldig bin und gut ist und ich habe endlich meine ruhe" selbst das wollte der nicht, sagte nur"dafür bin ich nicht zuständig" aber eine Nr oder wo ich den guten Herrn Außendienstmitarbeiter ereichen könnte wollte mir ja auch keiner geben selbst der Außen. nicht der meinte nur "wenn ihr rechtsbeistand mich erreichen will dann wird er das auch schon schaffen".

aber es kann doch nicht sein, das der überall rumklingelt, anruft und hat man nicht gesehn und mir sogar noch ne tochter ans dichten will mittlereweile. bin noch nicht mal verheiratet geschweige den habe irgendein kind.
trau mich ja schon garnicht mehr bei mir in die gegend weil die alle tuscheln usw über mich, als hätte ich jemanden umgebracht.

habe gelesen hier, weiß ja nicht ob das so stimmt, das er vorher meine genehmigung einholen müsste zwecks der nachbar befragung.

habe mittlereweile auch den verdacht, das es gar keiner anonym war, das ging nämlich erst alles los nachdem ich den wieder spruch gegen eine sanktion erfolgreich durchgebracht hatte, weil ein termin nie per post angekommen ist.
und seid dem geht es halt los. da werden briefe die in der akte im protokoll stehen an mich gesand die ich nie erhalten habe usw,das konnte ich ja erst jetzt lesen nachdem ich die akte durchgelesen habe, frage mich nur wo ist das alles zb. haben mich ein Jahr lang ohne EV rumlaufen lassen, und die ich hatte war auch mit falschen datum usw also für ein jahr was schon längst war. hatte da mehr mal angerufen gehabt un den das alles geschildert aber da ist nie was passiert oder haben sich gerührt gehabt.

frage mich auch was mit meinem Normalen sachbearbeiter passiert ist"weil habe jetzt den sein stellvertreter auf einmal" urlaub kann er nicht sein weil er erst welchen hatte, und ich ja auch fragte wo er den sei weil er ja für mich zuständig sei, hieß es nur ich bin der stellv. und ich darf das auch usw.

es hat auch nie mal einer selber versucht mich telefonisch auf meinem Handy zu erreichen, oder mir ne anhörung geschickt oder sonst was ,geschweiged en eine stellungname.

was wären denn jetzt die nächsten schritte von dem?
und was kann ich machen gegen diesen Herrn ?

oder muss ich mir das alles gefallen lassen und dulden.
 
So nun ist es Passiert

SO Nun ist es passiert! Heute ist der Bescheid von der Jobcenter gekommen das mir zum 01.Oktober die Leistungen eingestellt werden.
Mit der Begründung " da die Hilfsbedürftigkeit nicht Feststellbar wäre"

Wie Bitte? nur weil ich die Guten Herren nicht in meine Wohnung gelassen habe? und kommischer Weise was mir zu erst wie hier schon erwähnt wurdein den anderen Beiträgen kein wort mehr von. die gehn einfach davon aus das das alles so ist und fertig. Habe keine Anhörung oder Irgendwas gehabt in irgendeiner art gehabt geschweige den brief e in den was schriftliches von den steht usw. Das letzte war eine EInladung Laut brief "über Bewerberangebot bzw.Berufliche Situation zu Sprechen" wo ich ja da war und Plötzlich Mafia artig ein Heer des Außendienstes war und und anfing da mir was zu erzählen ohne Namen zu nennnen nur er sagte das er auch Psychologe sei auch des hauses weil er soviel feingefühl hätte. usw wo ich noch sagte das ich noch nicht mal eine anhörung zur aüßerung des sachverhaltes gehabt hätte , da sagte mein stelver.Sacharbeiter das es das jetzt halt wäre. usw und das ganze ca.5-10 min wo er dan aufeinmal apruppt abbrach der Außenmit. mit der begründung ich spreche zu schnell und er könne das nicht verarbeiten und aufnehmen,und abhaute mir aber ein vordruckzettel mit dem Text :

Sehr geehrte

Bezug nehmend auf ihre Beantragung der Leistungsgewährung nach dem SGB II wird am 07.09 um 14 uhr(war mit Kulli eingetragen) zur Feststellung der bedarfsbegründeten Leistungsvoraussetzungen ein Außendienstbesuch zur Klärung der leistungsrechtlichen Fragen bei ihnen beabsichtigt!

Es besteht Klärungsbedarf hinsichtlich einer Einstehns und Verantwortungsgemeinschaft mit ... da stand dann nur mit Kulli der Vorname ohne Nachname un der Ort der Person. gem.§7 Abs.3 SGB II.

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass weiterer Aufklärungsbedarf zur Bewilligung der von Ihnen beantragten Leistung der grundsicherung für Arbeitssuchende besteht.In diesem Zusammenhang weissen wir Sie darauf hin, dass die ARGEals leistungsbringende Behörde im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht gemäß §§ 20,21 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) einen Hausbesuch zur Feststellung der von Ihnen beantragten Leistungen vornehmen kann.Für Sie besteht jedoch keine Verpflichtung, den von uns gewünschten Hausbesuch zuzulassen.Sollten Sie jedoch den Zutritt zu Ihrer Wohnung teilweise oder vollständig verweigern, und somit die Aufklärung des Sachverhalts durch Ihr Verhalten erschwert oder unmöglich werden,können die Folgen der Unaufklärbarkeit der Hilfsbedürftigkeit nach dem SGB II zu ihren Lasten gehen.

mit freundlich...

ich sgte das ich ihn nicht reinlassen würde braucht nicht zu kommen mittags, wie gesagt passiete alles an diesem angeblichen Bewerbungs termin.
der gute herr war dann tatsächlich mit einem Kollegen da aber wie gesagt ich war nicht da und meine schwester die im gleichen haus wohnt hat ihn nicht reingelassen. als sie fragte ob er den ein Termin mit mir hätte sagte er glatt "ne nicht direkt" und wollte so nebenbei mir noch ein kind andichten usw bis meine sister sagte he wie bitte da wo sie hinzeigen das ist das zimmer von meinem sohn. mein bruder hat keine kinder wie si wissen sollten. und mein sohn wohnt auch noch nicht alleine den der ist 10 erst. dachte wohl automatisch weil ich ganz oben unter dem dach wohne sind die anderen stockwerke auch meine usw. dann ist der gute herr gefahren wieder.

ca. 3-4 tage später rief ein Herr der Jobcenter bei meiner Freundin an (wird der gleiche mann gewesen sein, hatte ihre Nummer mal angegeben aber auch gesagt das wieder gelöscht werden sollte weil ich jetzt eine andere Nr habe wo ich zu erreichen bin wenn was ist.)
mit Unbekannter Nummer zeigte das tel display meiner freundin an
und fragte sie ob sie M.. wäre die sagte einfach ne bin ich nicht habe den anschluß erst ca ein halbes jahr usw dwas natürlich nicht stimmte, aber sie war der meinung das am tel kann ja jeder sein. weil der heer nur sagte er wäre mitarbeiter der Jobcenter ,nannte aber auch hier nicht Namen oder sonst was. na ja und als sie nein sagte das sie nich Ma.. ist sagte er oder heißen sie Michaela.

da f rage ich mich doch echt wollen mir was anhängen aber kennen den Namen noch nichtmal von der angeblichen Person usw.was ist denn das??

Na ja und seid dem habe ich nix mehr bis heute von den gehört gehabt.weder tel ,brief, termin usw usw Nix einfach nix.

und der Hammer ist woder weg war sollte ich eine neue EV Unterschreiben weil ich ja schon gut über ein jahr ohne rumlief
als ich sagte nehme die mit zur sichtung,weil bei dem trouble wollte ich mir doch schon in ruhe durchlesen was da so drinn steht, was ich auch gemacht habe und er nix dagegen hatte und nur sagte dann schicken sie mir die zu tage . tja nun habe ich sie zurück geschickt und bekomme den brief das ich keine leistung mehr bekomme.

hier laufen dinge das ist echt nicht mehr normal. auch beim amt bei uns da bekommst noch nicht mal die tel oder gesagt wo ich mich dann an den außendienst mitarbeiter wenden kann, der sagte nur wenn ihr rechtsbeistand mich sprechen will dann wird er mich auch garantiert finden. und was ist wenn ich zb mich selber vertreten will oder möchte habe ja laut gesetz auch das recht dazu , dann muss ich in die röhre schaun oder wie??

der Sacharbeiter sagt immer diese Angelegenheit geht ihn nix an,da werden mir dinge angedichtet oder einfach anbitten um rückruf nicht gemacht und vermerkt. in meiner akte steht wären neue Bildungsgutschein und Ev nach mir geschickt wurden (steht im Ticker bei dennen) nur da ist nie was gekommen ein jahr lang nixwo ist das denn alles, kommisch da ich ja bestimmt 10 mal da angerufen habe das ich das bräuchte usw. na wenn sie mir das wohl geschickt hätten frage ich mich dann wäre doch bestimmt mal ein brief gekommen oder so warum ich die nicht zurück schicke oder??

da wurden mir Tipps gegen von einem Sacharbeiter wie ich eine sanktion aufhebemit dem wiederspruch das der so und so klingen muss die davor war vor dieser ganzen geschichte die ich ja auch durchgebracht habe . und der gleiche typ derkommt mir jetzt so mit der sache. und wo ich fragte wo mein eigentlicher sacharbeiter ist ,gab es nur die Antwort ich darf das auch bin der stellvertreter, aber kein wort wo mein Ürsprünglicher ist.

das ist bei weitem nicht die spitze nur das hier alles zu tippen würde seiten verschlingen.

was kann ich tun oder machen??? habt ihr einen rat oder tipp für mich???

habe mittlereweile schon 4 kg abgenommen, und kommt dazu das ich auch noch mit verdacht auf Skoliose zu kämpfen habe und immer zu den ärzten muss, nur wie kann ich das alles noch machen wenn ich demnächst noch nicht mal mehr versichert bin?? oder die Krankengymnastik??

danke schon mal im voraus für die ratschläge.
 
Genau die sollen Ämter ja nicht kennen, wofür schreiben wir das immer wieder. Mit Hartz IV kann man sich weder Handy noch E-Mail leisten. Es gilt ausschließlich die postalsiche Erreichbarkeit. Und das ist auch wirklich genügend und gut so.
Telefonnummern und E-Mails sind für Behörden eifach Tabu.


Guten Abend Herr Behrsing!

Aber was ist wenn JC meine mail-adresse und Handynr. haben? ich habe Löschungsantrag am 5.09. gestellt. Mal sehen ob mich jetzt keine ZAF mehr anruft oder die SB mir per sms eine Terminverschiebung weiterhin mitteilt? Auch habe ich heute bei einem Vorstellungsgespräch einer ZAF gesagt, meine Handy und E-mail-Adresse sind tabu! Kann das Sanktionen geben, oder muss ich mir demnächst anhören, ich unterlaufe die Chancen zur besseren Vermittlung, durch schnellere Erreichbarkeit?


gruss silvie0035
 
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Guten Abend Herr Behrsing!

Aber was ist wenn JC meine mail-adresse und Handynr. haben? ich habe Löschungsantrag am 5.09. gestellt. Mal sehen ob mich jetzt keine ZAF mehr anruft oder die SB mir per sms eine Terminverschiebung weiterhin mitteilt? Auch habe ich heute bei einem Vorstellungsgespräch einer ZAF gesagt, meine Handy und E-mail-Adresse sind tabu! Kann das Sanktionen geben, oder muss ich mir demnächst anhören, ich unterlaufe die Chancen zur besseren Vermittlung, durch schnellere Erreichbarkeit?


gruss silvie0035


Informieren dürfte dich das JC höchstens per Post, wegen einer Terminverschiebung, nachdem die Löschung wirksam geworden ist. Ich persönlich fahre lieber einmal umsonst dahin, bevor ich telefonisch oder via Mail terrorisiert werde.

Theoretisch dürfte es keine Sanktionen geben, da diese Angaben frewillig sind. Das nächste Mal aber vielleicht besser sagen, dass man kein Handy / Emailadresse (Internet) hat.
 
Guten Tag zusammen.In Sachen Erreichbarkeit des Jobcenter kann ich nur folgendes sagen.Ich muss nächste Woche Dienstag 13.09. zur Jobbörse.In dieser Einladung steht jedoch nichts von Fahrkostenerstattung.Nun versuche ich das hiesige Jobcenter schon 2 Tage lang telefonisch zu erreichen.Bei denen geht immer nur die Sprachbox an und das den ganzen Tag.Und in meinem Ort das Jobcenter telefonisch zu erreichen , genau das selbe Spiel.Dabei bin ich doch angewiesen auf die Rückerstattung der Kosten.
Ob die ALLE in Ohnmacht gefallen sind oder schon Winterschlaf machen, wer weiß ?

Gibts da ein Tipp von Euch ? Danke ,Gnomerega
 
Hallo gnomeregan und willkommen im Forum :icon_smile:

schreibe Dir bitte eine Grundregel im Umgang mit JC und co hinter die Ohren -oder meinetwegen auf einen Zettel und klebe den an den Badezimmerspiegel, Hauptsache, es geht Dir in Fleisch und Blut über :wink:- die da lautet:

Ich kommuniziere ausschließlich schriftlich mit dem JC !

Kostenpflichtige Telefonate sind sinnlos wie ein Kropf, denn im Zweifel, wie willst Du ein Telefonat nachweisen?
Wie willst Du darlegen, telefonisch etwas -hier Fahrkosten- beantragt zu haben?
Da der Antrag vor Fahrtantritt gestellt werden muß, mach Dich am Montag auf die Socken und gebe den Antrag nachweislich! selbst ab.
Sollte das mangels Kohle nicht möglich sein, jage das Ding morgen per Einschreiben raus + als e-mail oder Fax (niedrige bzw. keine Kosten) Doppelt genäht hält besser :wink:

fG
Christine
 
Mit Hartz IV kann man sich weder Handy noch E-Mail leisten. Es gilt ausschließlich die postalsiche Erreichbarkeit. Und das ist auch wirklich genügend und gut so.
Telefonnummern und E-Mails sind für Behörden eifach Tabu.
meine sb hat leider eine handy-nummer von mir. und heute habe ich eine email bekommen von groupon. also hab ich scheinbar mal ne email-adresse angegeben ich idiot. :icon_rolleyes:

nun würde ich gerne sowohl handy-nummer als auch email-adresse löschen lassen und frage mich, wie ich das formulieren soll/muss. gibt's hier irgendwo ein musterschreiben für sowat? hab auf die schnelle leider nix gefunden...

danke und gruss, flo

edit: wer lesen kann is klar im vorteil, hat sich dann wohl erledigt ;)
2. Telefonnummern und evtl. Emailadressen löschen lassen. Vordruck gibts unter Downloads.
 
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