Franz Pfaff
Elo-User*in
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- 10 September 2010
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Hallo Euch allen,
ich könnte nochmals dringend Hilfe gebrauchen, da ich aktuell ein "kleines" Problem habe.
Einen Teil der Vorgeschichte gibt's auch in meinem Thema:
https://www.elo-forum.org/kdu-miete...ngszahlung-auszug-wohnung-angerechnet-jc.html
Die Situation in Stichworten:
- die Wohnungsbaugesellschaft will "mein" Haus und die umliegenden abreißen um Platz für Neubauten zu schaffen, da diese nicht mehr wirtschaftlich wären (man hat sie wohl bewusst seit Jahren nicht mehr saniert, um nun dick Geld machen zu können)
- man hat mir bis jetzt nur Ersatzwohnungen angeboten die entweder zu teuer, in total vermüllten Häusern oder durch Fernwärmebeheizung im Unterhalt zu teuer waren
- ich weigere mich also mit Unterstützung durch den Mieterschutz auszuziehen und habe der Kündigung widersprochen
- im Frühjahr hat die Wohnungsbaugesellschaft (wohl um meine Auszugswilligkeit zu fördern) durch eine Gartenbaufirma meinen kompletten Garten roden lassen (die haben mir sogar die Blumen aus den Töpfen abgeschnitten), was einen Schaden von mehreren tausend Euro verursacht hat
- nach Klageandrohung durch meinen Anwalt haben wir uns auf eine Entschädigungszahlung von 2000€ geeinigt, die ich in bar erhalten habe. Bei der Geldübergabe hat man mir dann eine Quittung zur Unterschrift vorgelegt, die sich nach dem Durchlesen (darauf hat man wohl nicht gehofft) als Auflösungsvertrag zum Mietverhältnis entpuppt hat! Nach meinem Protest hat man mir dann eine schon vorbereitete anständige Quittung ausgehändigt, die ich auch dann unterschrieb.
- diese 2000€ Entschädigung habe ich dem JC nicht gemeldet (und z.T. schon in neue Pflanzen investiert), da sowohl der Anwalt des Mieterschutzes als auch ich einvernehmlich der Meinung waren dies sei nicht nötig, da es sich hierbei lediglich um Ersatz für mein zerstörtes Eigentum handelt und somit wohl kaum Leistungsrelevant sein kann.
- nun kam ein Schreiben vom Anwalt der Wohnungsbaugesellschaft mit beiliegendem bereits erwähntem Auflösungsvertrag, der Aufforderung diesen zu unterschreiben, der (falschen) Behauptung ich hätte bei der Geldübergabe mich den Mitarbeitern der Gesellschaft gegenüber dazu verpflichtet das Mietverhältnis einvernehmlich zu beenden und dem prickelndem Hinweis auf § 60 SGB1 und § 263 Strafgesetzbuch "Betrug"!!!
Kurz gesagt will man mich erpressen: Entweder Du unterschreibst oder wir verpfeifen dich beim JC!
Nach Rücksprache mit Kollegen ist sich der Mieterschutzanwalt nun nicht mehr sicher ob ich diese 2000€ dem JC hätte melden müssen und ich mich nicht doch des Sozialbetrugs hätte strafbar gemacht!!!
Er regte nun an ob ich dies nicht nachträglich noch dem JC melden solle, da er aber nicht Fachanwalt für Sozialrecht sei und ich diesen Vorschlag nicht so freudestrahlend aufgenommen habe, wäre es auf jeden Fall gut wenn ich weiteres Wissen beibringen könnte, bevor er auf das Schreiben des Gegenanwalts reagiert.
Weiß jemand von Euch Rat? Was sollte ich nun tun?
Habe ich mich wirklich strafbar gemacht? Bin ich jetzt ein Verbrecher?
Es kann doch einfach nicht sein das das JC Zugriff auf diese Entschädigung hat! Das geht doch gegen jeden Verstand! Das würde doch bedeuten das mein Eigentum gewissermaßen vogelfrei ist!!!
Mit der Hoffnung auf Eure erneute, immer zuverlässige und fundierte Hilfe, grüßt Euch Franz
ich könnte nochmals dringend Hilfe gebrauchen, da ich aktuell ein "kleines" Problem habe.
Einen Teil der Vorgeschichte gibt's auch in meinem Thema:
https://www.elo-forum.org/kdu-miete...ngszahlung-auszug-wohnung-angerechnet-jc.html
Die Situation in Stichworten:
- die Wohnungsbaugesellschaft will "mein" Haus und die umliegenden abreißen um Platz für Neubauten zu schaffen, da diese nicht mehr wirtschaftlich wären (man hat sie wohl bewusst seit Jahren nicht mehr saniert, um nun dick Geld machen zu können)
- man hat mir bis jetzt nur Ersatzwohnungen angeboten die entweder zu teuer, in total vermüllten Häusern oder durch Fernwärmebeheizung im Unterhalt zu teuer waren
- ich weigere mich also mit Unterstützung durch den Mieterschutz auszuziehen und habe der Kündigung widersprochen
- im Frühjahr hat die Wohnungsbaugesellschaft (wohl um meine Auszugswilligkeit zu fördern) durch eine Gartenbaufirma meinen kompletten Garten roden lassen (die haben mir sogar die Blumen aus den Töpfen abgeschnitten), was einen Schaden von mehreren tausend Euro verursacht hat
- nach Klageandrohung durch meinen Anwalt haben wir uns auf eine Entschädigungszahlung von 2000€ geeinigt, die ich in bar erhalten habe. Bei der Geldübergabe hat man mir dann eine Quittung zur Unterschrift vorgelegt, die sich nach dem Durchlesen (darauf hat man wohl nicht gehofft) als Auflösungsvertrag zum Mietverhältnis entpuppt hat! Nach meinem Protest hat man mir dann eine schon vorbereitete anständige Quittung ausgehändigt, die ich auch dann unterschrieb.
- diese 2000€ Entschädigung habe ich dem JC nicht gemeldet (und z.T. schon in neue Pflanzen investiert), da sowohl der Anwalt des Mieterschutzes als auch ich einvernehmlich der Meinung waren dies sei nicht nötig, da es sich hierbei lediglich um Ersatz für mein zerstörtes Eigentum handelt und somit wohl kaum Leistungsrelevant sein kann.
- nun kam ein Schreiben vom Anwalt der Wohnungsbaugesellschaft mit beiliegendem bereits erwähntem Auflösungsvertrag, der Aufforderung diesen zu unterschreiben, der (falschen) Behauptung ich hätte bei der Geldübergabe mich den Mitarbeitern der Gesellschaft gegenüber dazu verpflichtet das Mietverhältnis einvernehmlich zu beenden und dem prickelndem Hinweis auf § 60 SGB1 und § 263 Strafgesetzbuch "Betrug"!!!
Kurz gesagt will man mich erpressen: Entweder Du unterschreibst oder wir verpfeifen dich beim JC!
Nach Rücksprache mit Kollegen ist sich der Mieterschutzanwalt nun nicht mehr sicher ob ich diese 2000€ dem JC hätte melden müssen und ich mich nicht doch des Sozialbetrugs hätte strafbar gemacht!!!
Er regte nun an ob ich dies nicht nachträglich noch dem JC melden solle, da er aber nicht Fachanwalt für Sozialrecht sei und ich diesen Vorschlag nicht so freudestrahlend aufgenommen habe, wäre es auf jeden Fall gut wenn ich weiteres Wissen beibringen könnte, bevor er auf das Schreiben des Gegenanwalts reagiert.
Weiß jemand von Euch Rat? Was sollte ich nun tun?
Habe ich mich wirklich strafbar gemacht? Bin ich jetzt ein Verbrecher?
Es kann doch einfach nicht sein das das JC Zugriff auf diese Entschädigung hat! Das geht doch gegen jeden Verstand! Das würde doch bedeuten das mein Eigentum gewissermaßen vogelfrei ist!!!
Mit der Hoffnung auf Eure erneute, immer zuverlässige und fundierte Hilfe, grüßt Euch Franz