Hallo in die Runde!
Ich leide unter mehreren chronischen Erkrankungen und wurde bereits in einem medizinischen Gutachten (vom Ärztlichen Dienst der AA, beauftragt durch das Jobcenter) für unter 3h erwerbsfähig, aber das bis zu 6 Monaten gesprochen. Nun steht ein neues Gutachten an. Laut Sachbearbeiter werde ich, wenn das Ergebnis wieder genauso ausfällt, an Rententräger etc verwiesen was in meinem Fall dann Grundsicherung bedeuten würde, da meine Erkrankungen schon während des Studiums begannen und ich nicht in die Rentenkasse eingezahlt habe.
Ich hatte immer so etwas in der Art gelesen, dass solange die Gutachten BIS ZU (=unter) 6 Monaten urteilen, man weiter beim Jobcenter bleibt - da man ja in Behandlung steht und sich der Gesundheitszustand noch verbessern kann, was ja bei mir der Fall ist.
Was ist nun richtig? Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
Ich habe halt das Gefühl dass ich Verschiebebahnhof gespielt wird.. (Wie) kann ich dagegen vorgehen?
Danke im Voraus 🙂
Ich leide unter mehreren chronischen Erkrankungen und wurde bereits in einem medizinischen Gutachten (vom Ärztlichen Dienst der AA, beauftragt durch das Jobcenter) für unter 3h erwerbsfähig, aber das bis zu 6 Monaten gesprochen. Nun steht ein neues Gutachten an. Laut Sachbearbeiter werde ich, wenn das Ergebnis wieder genauso ausfällt, an Rententräger etc verwiesen was in meinem Fall dann Grundsicherung bedeuten würde, da meine Erkrankungen schon während des Studiums begannen und ich nicht in die Rentenkasse eingezahlt habe.
Ich hatte immer so etwas in der Art gelesen, dass solange die Gutachten BIS ZU (=unter) 6 Monaten urteilen, man weiter beim Jobcenter bleibt - da man ja in Behandlung steht und sich der Gesundheitszustand noch verbessern kann, was ja bei mir der Fall ist.
Was ist nun richtig? Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
Ich habe halt das Gefühl dass ich Verschiebebahnhof gespielt wird.. (Wie) kann ich dagegen vorgehen?
Danke im Voraus 🙂