Startbeitrag
- Mitglied seit
- 11 Aug 2011
- Beiträge
- 131
- Bewertungen
- 42
Hallo liebe Forumsmitglieder,
mir spukt schon seit längerem eine Frage im Kopf herum, zu der ich im Internet und auch hier im Forum leider keine Antwort finden konnte.
Meine Arbeitsmarktrente läuft zum 31.12.2017 aus und der Verlängerungsantrag läuft bereits. Ich hoffe auch, dass die Rente verlängert werden wird.
Sollte das aber nicht der Fall sein (wer weiß schon, wie die Mitarbeiter der DRV entscheiden) stellt sich mir die Frage, ob ich erneut ALG1 beantragen kann. Dadurch, dass meine Rente rückwirkend gezahlt wurde, hat das Arbeitsamt ja Leistungen von der DRV erstattet bekommen. Allerdings war das ALG etwas höher als die Rente. Habe ich nun im Falle der Nicht-Verlängerung meiner EMR einen Restanspruch auf ALG1 (mit oder ohne Nahtlosigkeit) oder wie sieht das aus?
Vielen Dank für Eure Tipps und Erfahrungwerte.
fredy
mir spukt schon seit längerem eine Frage im Kopf herum, zu der ich im Internet und auch hier im Forum leider keine Antwort finden konnte.
Meine Arbeitsmarktrente läuft zum 31.12.2017 aus und der Verlängerungsantrag läuft bereits. Ich hoffe auch, dass die Rente verlängert werden wird.
Sollte das aber nicht der Fall sein (wer weiß schon, wie die Mitarbeiter der DRV entscheiden) stellt sich mir die Frage, ob ich erneut ALG1 beantragen kann. Dadurch, dass meine Rente rückwirkend gezahlt wurde, hat das Arbeitsamt ja Leistungen von der DRV erstattet bekommen. Allerdings war das ALG etwas höher als die Rente. Habe ich nun im Falle der Nicht-Verlängerung meiner EMR einen Restanspruch auf ALG1 (mit oder ohne Nahtlosigkeit) oder wie sieht das aus?
Vielen Dank für Eure Tipps und Erfahrungwerte.
fredy