Erneuter Anspruch auf ALG1 nach Nicht-Verlängerung EMR?

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fredy2206

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

mir spukt schon seit längerem eine Frage im Kopf herum, zu der ich im Internet und auch hier im Forum leider keine Antwort finden konnte.
Meine Arbeitsmarktrente läuft zum 31.12.2017 aus und der Verlängerungsantrag läuft bereits. Ich hoffe auch, dass die Rente verlängert werden wird.
Sollte das aber nicht der Fall sein (wer weiß schon, wie die Mitarbeiter der DRV entscheiden) stellt sich mir die Frage, ob ich erneut ALG1 beantragen kann. Dadurch, dass meine Rente rückwirkend gezahlt wurde, hat das Arbeitsamt ja Leistungen von der DRV erstattet bekommen. Allerdings war das ALG etwas höher als die Rente. Habe ich nun im Falle der Nicht-Verlängerung meiner EMR einen Restanspruch auf ALG1 (mit oder ohne Nahtlosigkeit) oder wie sieht das aus?
Vielen Dank für Eure Tipps und Erfahrungwerte.

fredy
 

axellino

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Hallo,

§ 26 Abs. 2 Nr.3 SGB III

3. von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen,

wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch hatten.

Somit, solltest Du dein Weiterbewilligungsantrag nicht bewilligt bekommen, musst Du dich sofort bei der Arbeitsagentur melden und ALG 1 beantragen.

Eigentlich müsste in deinen Rentenbescheid dazu auch ein Hinweis stehen, das man zum Ablauftermin der Rente, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden soll, so oder so ähnlich meine ich, schauhe mal rein :wink:
 

bla47

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Es ist in der Tat so, das die RV während der EU Rente auch zusätzlich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einzahlt. Aber nur wenn dies vorher auch so war oder eine SGB III Leistung bezogen wurde. Leider kann ich dir nicht sagen , wie hoch somit der ALG 1 Anspruch sein wird.
Das gleiche gilt für Übergangsgeld für eine RV Maßnahme.
 

fredy2206

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Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.
Das beruhigt mich ja schon mal.
Wäre denn ein erneuter Antrag auf ALG wegen Nahtlosigkeit auch möglich, wenn meine Ärztin mich weiter krankschreiben würde?
Ich hoffe ja nicht, dass es soweit kommen wird, möchte nur schon für den Fall der Fälle gewappnet sein.

Viele Grüße
fredy
 

Doppeloma

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Hallo fredy2206,

Wäre denn ein erneuter Antrag auf ALG wegen Nahtlosigkeit auch möglich, wenn meine Ärztin mich weiter krankschreiben würde?

Es wäre wohl angebracht, dass du wieder AU geschrieben wirst (direkt nach Ablauf der aktuellen EM-Rente) bei Ablehnung der Verlängerung, ich nehme doch an, du wirst dann Widerspruch einlegen ?

Wie dir schon erklärt wurde besteht der Anspruch auf erneute Anwendung der "Nahtlosigkeit" bei der AfA wenn du zuletzt VOR der Bewilligung der EM-Rente auch noch ALGI bezogen hast.

Den konkreten Leistungsanspruch wird dir dann die AfA mitteilen müssen, es kann auch eine Neuberechnung nach einem "fiktiven" Einkommen erfolgen.

Ich kenne einige Fälle wo nach Ablehnung einer Verlängerung von EM-Rente wieder ALGI gezahlt wurde bis zu 12 Monaten (die Betroffenen waren noch U 50).
Wir hätten direkt wieder Hartz 4 beantragen müssen, weil das ALGI auch schon lange abgelaufen war, ehe mir die EM-Rente dann rückwirkend bewilligt wurde.

Die AfA bekam trotzdem noch 2,5 Monate erstattet, damit hat das also nicht unbedingt was zu tun. :icon_evil:
Es kommt nur darauf an, ob man noch im laufenden Bezug von ALGI gewesen ist, als die EM-Rente bewilligt wurde.

Hast du einen Gesamtbescheid zur "Arbeitsmarktrente" oder einen separaten Bescheid für die Teilweise EM-Rente (den bekam ich ja damals schon "auf Dauer" zuerst ausgestellt) ???

Falls du das irgendwo schon mal geschrieben hattest, habe ich das leider vergessen ... :sorry:

Ich hoffe ja nicht, dass es soweit kommen wird, möchte nur schon für den Fall der Fälle gewappnet sein.

Wenn es nämlich nur um die Prüfung des zumutbaren Teilzeit-Arbeitsmarktes geht (Teil-EM wurde schon mit separatem Bescheid unbefristet bewilligt) dürfte deine Verlängerung kein besonderes Problem werden, wenn die ganze EM-Rente überprüft wird, sieht das schon etwas anders aus.

In meinem Falle hätte die DRV zumindest die Teil-EM-Rente dann zahlen müssen, aber man war ja "gnädig" und hat in der Verlängerung dann ohne erneute Befristung die reguläre Voll-EM-Rente bewilligt. :first:

Es kann also immer wieder Überraschungen geben, manchmal sogar Positive, hast du den Verlängerungs-Antrag schon abgeschickt ?

MfG Doppeloma
 

fredy2206

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Hallo Doppeloma,

Es wäre wohl angebracht, dass du wieder AU geschrieben wirst (direkt nach Ablauf der aktuellen EM-Rente) bei Ablehnung der Verlängerung, ich nehme doch an, du wirst dann Widerspruch einlegen ?
ja, im Falle der Nicht-Verlängerung werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber das kann ja dauern....

Wie dir schon erklärt wurde besteht der Anspruch auf erneute Anwendung der "Nahtlosigkeit" bei der AfA wenn du zuletzt VOR der Bewilligung der EM-Rente auch noch ALGI bezogen hast.
ja, ich habe vorher ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit bezogen.

Hast du einen Gesamtbescheid zur "Arbeitsmarktrente" oder einen separaten Bescheid für die Teilweise EM-Rente (den bekam ich ja damals schon "auf Dauer" zuerst ausgestellt) ???
Ich habe leider gar nichts auf Dauer, die Teil-EM Rente ist bis zum 31.12.2017 befristet.

Wenn es nämlich nur um die Prüfung des zumutbaren Teilzeit-Arbeitsmarktes geht (Teil-EM wurde schon mit separatem Bescheid unbefristet bewilligt) dürfte deine Verlängerung kein besonderes Problem werden, wenn die ganze EM-Rente überprüft wird, sieht das schon etwas anders aus.
Dem ist leider nicht so.....

Es kann also immer wieder Überraschungen geben, manchmal sogar Positive, hast du den Verlängerungs-Antrag schon abgeschickt ?
ja, der ist schon seit Ende Juni unterwegs. Allerdings war meine Psychologin in Urlaub, als sie den Befundbericht schreiben sollte und Ende August sagte sie zu mir, dass es noch 4-6 Wochen dauern kann, da sie noch Befundberichte für über 20 weitere Patienten schreiben muss, bei denen teilweise die EMR früher auslaufen wie bei mir. Deshalb werde ich zukünftig schon vorher Berichte anfordern und diese gleich mit dem Rentenantrag mitsenden. Obwohl es da ein 40seitiges Gutachten gab, welches ich mitgeschickt hatte. Das war kurz vor dem Rentenverlängerungsantrag von dem selben Gutachter ausgestellt worden, der mich für die DRV begutachtet hatte. Das jetztige Gutachten wurde allerdings im Rahmen der Feststellung meiner Schwerbehinderung erstellt. Darin erwähnt aber der Gutachter, dass ich im Jahr davor schon mal wegen der Rentenbegutachtung bei ihm war und sich mein Zustand trotz Psychotherapie und ärztlichrer Betreuung nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Ich dachte eigentlich, das würde ausreichen, aber nein, die DRV will noch Befundbericht von zig anderen Ärzten. Nun ja, wenn denn was Positives herauskommt, bin ich zufrieden. :idea:

Viele Grüße
fredy
 

fredy2206

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Das habe ich erst noch im Internet gefunden:

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nicht versicherungspflichtig nach dem SGB III, sodass Sie keine neue Anwartschaftszeit erworben haben.

Nun ist es natürlich fraglich, wie die Arbeitsmarktrente in Bezug auf die Anwartschaft gesehen wird. Ich ahne wieder Schlimmes? :doh:Hat jemand damit Erfahrungen? Danke und viele Grüße
Fredy
 

Doppeloma

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Hallo fredy2206,

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nicht versicherungspflichtig nach dem SGB III, sodass Sie keine neue Anwartschaftszeit erworben haben.

Und WOOOO ist der Link dahin wo du das gefunden hast ???
Der gehört dazu, sonst muss das umgehend gelöscht werden, man darf nicht einfach irgendwas "Gefundenes" hier veröffentlichen, ohne beizufügen wo man das gefunden ha.

Zudem kann man so nicht nachvollziehen, ob das eine seriöse Information ist und von wann das ist und ob das überhaupt noch gültig ist ... :idea:

Nun ist es natürlich fraglich, wie die Arbeitsmarktrente in Bezug auf die Anwartschaft gesehen wird. Ich ahne wieder Schlimmes? :doh:Hat jemand damit Erfahrungen?

Du machst immer wieder die gleichen Fehler, suchst so lange im Netz herum bis du endlich wieder was gefunden hast, was deine negativen Erwartungen bestätigt ...

Warte doch erst mal die Entscheidung ab, dann kannst du immer noch in Panik verfallen (soweit erforderlich) wenn dein Antrag abgelehnt wurde ... die "Arbeitsmarktrente" ist übrigens eine EM-Vollrente (steht sogar auf dem Bescheid), du hast ja keine EM-Teilrente bezogen ... :icon_evil:

Ergänze den Link oder der Beitrag (Text ohne Link) wird in 30 Minuten von mir gelöscht.

MfG Doppeloma
 

fredy2206

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AW: Erneuter Anspruch auf ALG1 nach Nicht-Verlängerung EMR?

Hallo Doppeloma,

Und WOOOO ist der Link dahin wo du das gefunden hast ???
Der gehört dazu, sonst muss das umgehend gelöscht werden, man darf nicht einfach irgendwas "Gefundenes" hier veröffentlichen, ohne beizufügen wo man das gefunden ha.

sorry, hier ist der Link:

ALG1 nach abgelaufener EU-Rente ? - frag-einen-anwalt.de

Warte doch erst mal die Entscheidung ab, dann kannst du immer noch in Panik verfallen (soweit erforderlich) wenn dein Antrag abgelehnt wurde ... die "Arbeitsmarktrente" ist übrigens eine EM-Vollrente (steht sogar auf dem Bescheid), du hast ja keine EM-Teilrente bezogen ... :icon_evil:
Du hast ja recht, ich habe Angst und möchte mir im voraus schon einen Plan B überlegen. :idea:

Danke für die tröstenden Worte und ich werde nun erst mal abwarten. Melde mich, wenn ich eine Antwort von der DRV habe.

Liebe Grüße
fredy
 

saurbier

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Hallo fredy2206,

ich möchte dazu noch anmerken, daß eine Teil-EMR lediglich ein Ersatz für den Ausfall der Arbeitsleistung also dem Arbeitseinkommen bis zur vollen Erwerbsfähigkeit darstellt.

Die Teil-EMR (50%) bekommt man ja, weil man eben nur noch zweichen 3 bis 6 Std./tägl. arbeitsfähig eingestuft wird. Bezieher solcher Renten können/könnten also ohne weiteres (berücksichtigt man den gesundheitlichen Zustand) noch ein erhebliches Berufseinkommen zusätzlich erzielen, weshalb dort ja auch eine ganz andere gestaffelte Hinzuverdienstgrenze gilt, als wie die Staren 450,-€/mtl. bzw. neu die 6.300,-€/jährl. bei der vollen EMR.

Ich persönlich z.B. bezog vor meiner vollen EM - Arbeitsmarktrente die Sonderform der Berufsunfähigkeitsrente (2/3) und hätte demnach in einem anderen Beruf entsprechend der Hinzuverdienstgrenze damals z.B. bis zu 1.256,-€/mtl. bei 100% Rente und sogar 2.071,-€/mtl. bei 1/3 - Rente hinzu verdienen können.

Ich möchte jedoch abseits deiner Frage nicht verhehlen, daß die gestaffelte Hinzuverdienstgrenze eh einen Witz darstellt, da hier lediglich 50-100,-€ Netto mehr bei rausgesprungen wäre. Da bleibt dann doch die Frage, wer arbeit freiwillig 2 Std./tägl. länger zu Lasten seiner Gesundheit für so wenig Gegenwert.

Wie doppeloma ja bereits ausführte, dürfte in deinem Rentenbescheid sicherlich wie in meinem auch, auf der ersten Seite stehen - Sie erhalten die Rente wegen voller Erwerbsminderung - und auf der Rückseite zum Bescheid dann - nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern weil für Sie der allgemeine Arbeitsmarkt derzeit als verschlossen anzusehen ist. Hier also die sogenannte Arbeitsmarktrente.

Da unsereins ja hierfür als ALG-I lediglich als Bezugswert den Verdienst erhalten hat, Plus eben die Teil-EMR, dürfte sich das wiederaufleben des ALG-I auch nur auf diesen beziehen.

Das würde also bedeuten es würde dann also die bisherige Teil-EMR plus das ALG-I aus dem Verdienst.

In deinem Fall sähe das jedoch so aus, daß bei dir ja offensichtlich lediglich die Teil-EMR bewilligt wurde und weil eben keine Vermittlungsmöglichkeit in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit möglich war, du gleich die volle EM-Arbeitsmarktrente erhalten hast.

Bei einer Aberkennung dieser (sollte es echt dazu kommen) wäre also wieder dein ehemaliges Einkommen als Berechnungsgrundlage für ein ALG-I heran zu ziehen.

Da du ja leider keine Teil-EMR auf Dauer hast, stünde da leider im Raum das die DRV ggf. auf die Idee verfallen könnte dir deine befristete Teil-EMR ganz abzuerkennen, falls deine ärztlichen Unterlagen nicht doch noch etwas anderes belegen.

Dann bliebe dir leider, leider nur der Kampf um zumindest mal eine dauerhafte Teil-EMR im Raum um eine gewisse untere Haltelinie entsprechend deinem Gesundheitszustand zu erzielen.


Grüße saurbier
 

fredy2206

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Rente wurde verlängert - Arbeitsmarktrente?

Liebe Forummitglieder,

heute bekam ich nun die Verlängerung meiner Rente befristet bis Ende 2020. Also erst mal 3 Jahre Ruhe, gottseidank.
Es steht nur drin, dass meine Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin auf Zeit bis zum 31.12.2020 gezahlt wird.
Ich bekomme aber eine Arbeitsmarktrente. Davon steht da gar nichts drin, ist das so richtig?
Danke für Eure Hilfe .

Herzliche und erleichterte Grüße von
fredy
 

Doppeloma

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Hallo fredy2206,

heute bekam ich nun die Verlängerung meiner Rente befristet bis Ende 2020. Also erst mal 3 Jahre Ruhe, gottseidank.

Das ist doch schon sehr erfreulich zu lesen, so waren deine ganzen Sorgen fast "überflüssig" ... :peace:

Es steht nur drin, dass meine Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin auf Zeit bis zum 31.12.2020 gezahlt wird.

Das steht auf der ersten Seite des Bescheides IMMER, denn es wird ja auch der Betrag der vollen EM-Rente gezahlt, es kann aber auch sein, dass die Rente nun (du warst ja zum Gutachter) als "echte" volle EM-Rente bwilligt wurde.

Ich bekomme aber eine Arbeitsmarktrente. Davon steht da gar nichts drin, ist das so richtig?

Schau bitte mal genauer in deinen Bescheid, da steht irgendwo ob die Rente aus rein gesundheitlichen Gründen so bewilligt wurde oder auch wegen der Lage am Teilzeit-Arbeitsmarkt (oder so ähnlich).

Kann dir aber auch egal sein, wenn du zusätzlich keine sozialen Zuschüsse beantragen musst. :bigsmile:

MfG Doppeloma
 

fredy2206

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Hallo Doppeloma,

ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort und die Glückwünsche.:cheer2:
Auf der Rückseite steht, dass ich die volle EMR aufgrund der Arbeitsmarktsituation erhalte. Habe nicht gesehen, dass auf der Rückseite der Mitteilung auch noch was steht, Asche auf mein Haupt...:sorry:
Aber du hast Recht, im Endeffekt ist es egal. In 3 Jahren wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt auch nicht anders aussehen und ich bin dann Ende 50, was die Vermittlung nicht unbedingt verbessert.:wink:

Liebe Grüße
fredy
 

saurbier

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Herzlichen Glückwunsch auch von mir.

Vor allem aber auch für die jetzt 3-jährige Verlängerung.

Man sieht, niemand weiss wirklich woran er bei der DRV ist.

Ich hab z.B. noch im Sommer meine 2 Verlängerung für lediglich 2-Jahre erhalten, nach dessem Ablauf ich dann bereits die 62 erreicht hätte und eine echte Vermittlung so gut wie wirklich unmöglich werden dürfte.

Und noch eins am Rande, tja so ist das mit den Bescheiden von Behörden. Der normale Bürger soll sie ja gar nicht richtig verstehen, denn nur so läßt er sich mangels rechtzeitigem Widerspruch auf Glatteis führen. Vorne steht schön deutlich - die volle Erwerbsminderung - und auf der Rückseite im voll beschrieben klein versteckt - nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch weil der Arbeitsmarkt als verschlossen anzusehen ist -. Das ist unser Rechtsstaat.


Grüße saurbier
 

fredy2206

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Hallo saurbier,

danke.
Ich bin auch erleichtert, 3 Jahre ist doch schon eine beruhigende Zeitspanne. Habe aber auch eine sehr gute Psychaterin, die das GAnze unterstützt und wohl auch dementsprechend geschrieben hat. Bei meinem letzten Besuch bei ihr kamen wir auch auf das Thema Verlängerung der EMR und sie war sich ziemlich sicher, das es bei mir durchgeht. Für den Fall der Nichtweitergewährung hätte sie mir sofort einen Widerspruch geschrieben. Es ist immer toll, wenn man solche Ärzte an seiner Seite hat. Und natürlich so ein tolles Forum wie dieses:icon_knutsch:

Viele Grüße
fredy
 
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ExUser 2606

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Die RVs machen das gerne mit den Rueckseiten. Und da stehen nichtmal Seitenzahlen drauf. Ich habe Stunden nach dem Witwenrentenbescheid meiner Mutter gesucht, bis ich entdeckt habe, Dass er sich auf der Rueckseite ihre Altersrente befand.
 

fredy2206

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Liebe Forummitglieder,

wie schon geschrieben wurde meine Arbeitsmarktrente bis 31.12.2020 verlängert. Nun habe ich endlich einen Befund für meine seit 3 Jahren andauernden Schmerzen bekommen, dieser lautet Fybromyalgie. Soweit mir bekannt, ist es auch eine chronische Krankheit.
Sollte ich dieses der DRV mitteilen, bzw. den Befundbericht zusenden oder damit lieber bis zur nächsten Verlängerung warten. Die 3 Jahre habe ich ja erst mal. Möchte nur nichts falsch machen. Nicht, dass es nachher zu meinen Lasten geht, weil ich es nicht vorher gemeldet habe? Wer kann mir dazu einen Tipp geben?
Danke im voraus und viele Grüße

fredy
 

fredy2206

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Ich weiß ja nicht, ob ich dazu verpflichtet bin, Änderungen in meiner Gesundheit zu melden?
Möchte nichts falsch machen, deshalb hier die Frage.

Viele Grüße
fredy
 
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