G
Gelöschtes Mitglied 63191
Gast
Hallo zusammen,
Die Eckdaten bei mir:
Krankheit mit LFZ, dann Krankengeld die übliche Zeit. Rentenantrag auf EM Rente gestellt zusammen mit ALG1 Antrag.
ALG 1 Nahtlosigkeit bewilligt.
Nach 4 Monaten Entscheidung vom Rententräger über volle EM Rente, jedoch rückwirkend ein Jahr zurück und insgesamt 3 Jahre.
ALG1 wurde vom Rententräger komplett zurück gezahlt ans Aamt, KRG teilerstattet.
Nun meine Frage, habe ich bei meinem Weiterbewilligungsantrag auf EM Rente erneut einen Anspruch auf die Zahlung ALG1 Nahtlosigkeit erworben, also für den Fall, dass der Rententräger nicht zeitnah entscheiden kann oder ein Widerspruch fällig wäre.
Im Internet steht, dass bei voller EM Rente Beiträge zur Alos Versicherung pauschal abgeführt werden und dadurch bei 3 Jahren ein neuer Anspruch entsteht. Wenn man vorher versicherungspflichtig war, das war dann das KRG bei mir, denke ich.
Oder ist der alte Anspruch durch die komplette Rückerstattung des Rententrägers noch vorhanden?
Neuer Anspruch auf ALG 1 oder nur WB oder gar kein Anspruch mehr?
Es ist etwas kompliziert, weil die EM Rente ein Jahr rückwirkend gezahlt wurde.
Vielen Dank
Die Eckdaten bei mir:
Krankheit mit LFZ, dann Krankengeld die übliche Zeit. Rentenantrag auf EM Rente gestellt zusammen mit ALG1 Antrag.
ALG 1 Nahtlosigkeit bewilligt.
Nach 4 Monaten Entscheidung vom Rententräger über volle EM Rente, jedoch rückwirkend ein Jahr zurück und insgesamt 3 Jahre.
ALG1 wurde vom Rententräger komplett zurück gezahlt ans Aamt, KRG teilerstattet.
Nun meine Frage, habe ich bei meinem Weiterbewilligungsantrag auf EM Rente erneut einen Anspruch auf die Zahlung ALG1 Nahtlosigkeit erworben, also für den Fall, dass der Rententräger nicht zeitnah entscheiden kann oder ein Widerspruch fällig wäre.
Im Internet steht, dass bei voller EM Rente Beiträge zur Alos Versicherung pauschal abgeführt werden und dadurch bei 3 Jahren ein neuer Anspruch entsteht. Wenn man vorher versicherungspflichtig war, das war dann das KRG bei mir, denke ich.
Oder ist der alte Anspruch durch die komplette Rückerstattung des Rententrägers noch vorhanden?
Neuer Anspruch auf ALG 1 oder nur WB oder gar kein Anspruch mehr?
Es ist etwas kompliziert, weil die EM Rente ein Jahr rückwirkend gezahlt wurde.
Vielen Dank