Bei mir ist kurz vor Weihnachten eine Sperrzeit (21.12. bis 10.01) eingetreten. Nun hab ich zu diesem Zeitpunkt die Sperrzeit in Kauf genommen als mein Arzt wegen Weihnachten geschlossen hatte und ich mich krank in dem Moment einfach nicht weiter kümmern wollte, von daher passt das schon.
Jetzt hatte ich mich dann zwischenzeitlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gekümmert, diese lief bis einschließlich 11.01. Nun habe ich allerdings ein Schreiben vorliegen, in dem steht, dass mir auch nach Ablauf der Sperrzeit keine Leistungen gezahlt werden, weil ich arbeitsunfähig erkrankt wäre und keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall hätte. Sollte ich wieder arbeitsfähig sein, solle ich die Leistungen neu beantragen.
Als ich das Ganze gerade neu anleiern wollte, fielen mir zwei Punkte ins Auge:
Würde dies nun bedeuten, dass ich für 1. die Zeit von Ende der Sperrzeit bis jetzt die Zeit nicht nachgezahlt bekomme? Und ich wegen 2. tatsächlich persönlich dort vorstellig werden müsste? Denn mir wurde auch eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung zugewiesen, was das Ganze schwierig macht ohne eine erneute Sperrzeit zu riskieren. Was wäre denn hier eurer Meinung nach die vernünftigste Vorgehensweise?
Jetzt hatte ich mich dann zwischenzeitlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gekümmert, diese lief bis einschließlich 11.01. Nun habe ich allerdings ein Schreiben vorliegen, in dem steht, dass mir auch nach Ablauf der Sperrzeit keine Leistungen gezahlt werden, weil ich arbeitsunfähig erkrankt wäre und keinen Anspruch auf Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall hätte. Sollte ich wieder arbeitsfähig sein, solle ich die Leistungen neu beantragen.
Als ich das Ganze gerade neu anleiern wollte, fielen mir zwei Punkte ins Auge:
- Sie erhalten frühestens ab dem Tag der Antragstellung Arbeitslosengeld, jedoch NICHT vor Eintritt der Beschäftigungslosigkeit.
- Um sich arbeitslos zu melden, müssen Sie persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit vorstellig werden.
Würde dies nun bedeuten, dass ich für 1. die Zeit von Ende der Sperrzeit bis jetzt die Zeit nicht nachgezahlt bekomme? Und ich wegen 2. tatsächlich persönlich dort vorstellig werden müsste? Denn mir wurde auch eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung zugewiesen, was das Ganze schwierig macht ohne eine erneute Sperrzeit zu riskieren. Was wäre denn hier eurer Meinung nach die vernünftigste Vorgehensweise?