E
ExitUser
Gast
hallo liebes forum,
meine güte ich bin ganz aufgeregt,
unsere liebe arge möchte ein ermittlungsverfahren wegen des verdachts einer ordnungswidrigkeit nach §63 abs.1 des SGBII gegen uns einleiten.
anhörungsschreiben nach §55 über ordnungswidrigkeiten.
es geht darum, das ich im mai ein nebenkostenguthaben (gas, wasser, müllgebühr) in höhe von 218,09 gutschrift im 30.juni 2008 mit datum 30.mai 2008 erst im am 17.juli 2008. meldete, also erst 17! tage später.
in dem schreiben mit rechtsfolgenbelehrung wird mir ein busgeld in höhe von 5000€ angedroht, ich habe mir vorsorglich einen termin beim anwalt geben lassen.
das ganze scheint mir alles ein abgekartetes spiel zu sein, weil ich ja schon gestern einen seltsamen brief der arge erhielt wegen der kündigung eines riestervertrages welcher eigentlich unter vermögensumwandlung fällt.
was tun??:icon_kotz:
liebe grüße von barbara
meine güte ich bin ganz aufgeregt,
unsere liebe arge möchte ein ermittlungsverfahren wegen des verdachts einer ordnungswidrigkeit nach §63 abs.1 des SGBII gegen uns einleiten.
anhörungsschreiben nach §55 über ordnungswidrigkeiten.
es geht darum, das ich im mai ein nebenkostenguthaben (gas, wasser, müllgebühr) in höhe von 218,09 gutschrift im 30.juni 2008 mit datum 30.mai 2008 erst im am 17.juli 2008. meldete, also erst 17! tage später.
in dem schreiben mit rechtsfolgenbelehrung wird mir ein busgeld in höhe von 5000€ angedroht, ich habe mir vorsorglich einen termin beim anwalt geben lassen.
das ganze scheint mir alles ein abgekartetes spiel zu sein, weil ich ja schon gestern einen seltsamen brief der arge erhielt wegen der kündigung eines riestervertrages welcher eigentlich unter vermögensumwandlung fällt.
was tun??:icon_kotz:
liebe grüße von barbara