Gerade habe ich einen Brief von der ARGE bekommen, indem sie mir mitteilen, dass ein "Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Ordnungswidrigkeit" gegen mich eingeleitet wird.
Zum Sachverhalt:
Ich wurde aufgrund der Insolvenz der Firma, bei der ich gearbeitet hatte, im November 2007 arbeitslos. Daraufhin habe ich mir einen neuen Antrag geholt und ihn ordnungsgemäß auzsgefüllt. Aufgrund meines "Vermögens" (da ich ja 4 Monate gearbeitet hatte - bis zur Insolvenz) wurde der Antrag abgelehnt. Ich legte mir ein gebrauchtes Auto zu und stellte erneut einen Antrag, dem dann im Januar 2008 stattgegeben wurde. Im Juni 2008 kam dann ein Schreiben, indem ich Auskunft über die Zinsen, die ich im Jahr 2007 bezogen habe, geben sollte. Dieser Aufforderung bin ich umgehend nachgekommen. 1-2 Monate später wurde ich aufgefordert, die Summe von 129,32 € (Höhe der Zinsen) wegen Überzahlung zurückzuzahlen. Auch dieses habe ich umgehend getan. Die Sache schien für mich erledigt.
Nun kam aber der besagte Brief mit dem Ermittlungsverfahren. Innerhalb von 14 Tagen soll ich mich zu diesem Sachverhalt äußern. Hat jemand eine Ahnung, was ich das ungefähr schreiben soll/kann, damit dass Bußgeld so gering wie möglich ausfällt?
Zum Sachverhalt:
Ich wurde aufgrund der Insolvenz der Firma, bei der ich gearbeitet hatte, im November 2007 arbeitslos. Daraufhin habe ich mir einen neuen Antrag geholt und ihn ordnungsgemäß auzsgefüllt. Aufgrund meines "Vermögens" (da ich ja 4 Monate gearbeitet hatte - bis zur Insolvenz) wurde der Antrag abgelehnt. Ich legte mir ein gebrauchtes Auto zu und stellte erneut einen Antrag, dem dann im Januar 2008 stattgegeben wurde. Im Juni 2008 kam dann ein Schreiben, indem ich Auskunft über die Zinsen, die ich im Jahr 2007 bezogen habe, geben sollte. Dieser Aufforderung bin ich umgehend nachgekommen. 1-2 Monate später wurde ich aufgefordert, die Summe von 129,32 € (Höhe der Zinsen) wegen Überzahlung zurückzuzahlen. Auch dieses habe ich umgehend getan. Die Sache schien für mich erledigt.
Nun kam aber der besagte Brief mit dem Ermittlungsverfahren. Innerhalb von 14 Tagen soll ich mich zu diesem Sachverhalt äußern. Hat jemand eine Ahnung, was ich das ungefähr schreiben soll/kann, damit dass Bußgeld so gering wie möglich ausfällt?