Ermessens- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

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Makale

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Nachfolgend Zitiertes sollte für die Anfechtung von sinnlosen Maßnahmezuweisungen sich als hilfreich erweisen. Bitte beachten, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Außerhalb von rein privater Verwendung zwingend die Quelle angeben.






Ist demzufolge eine Maßnahme nicht erforderlich, zB weil aus der Berufsbiografie klar ersichtlich ist, dass jedwede § 45 SGB III Maßnahme nicht zweckmäßig für die Eingliederung in Arbeit wäre, wurde das Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt und vor allem ist dann der Grundsatz der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit verletzt. Jobcenter und AfA haben sorgsam mit denen ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln umzugehen.

Demnächst folgt von mir noch etwas zur Aufsicht über die Jobcenter und Optionskommunen (§§ 47, 48 SGB II). Wenn ein SB/FM/IF absolut "uneinsichtigt" ist, lassen sich durchaus schärfere Geschütze auffahren.
 

Makale

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Sehr schön, vielen Dank. Allerdings wird man leider nicht drumherum kommen, die Maßnahme erst einmal antreten zu müssen, bis eine Gerichtsentscheidung vorliegt, oder?

Das würde ich so nicht sagen. Wenn im Ergebnis das Angebot der Eingliederungsmaßnahme ermessensfehlerhaft, mithin rechtswidrig ist, so ist demzufolge die verängte Sanktion bei einem Nichtantritt (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB II) ebenfalls rechtswidrig. Allerdings sind Zumutbarkeit und Erforderlichkeit unbestimmte Rechtsbegriffe, welche der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass man im Vorhinein sehr genau prüfen sollte, ob die oder jene Maßnahme erforderlich, geeignet und daher im Ergebnis zumutbar ist. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle - man sollte praktisch befähigt sein, ein realistisches und selbstehrliches Profiling der eigenen Person vornehmen zu können.

Dazu sei noch erwähnt, sollte man mit der Materie nicht fundiert vertraut sein, lieber Abstand von einen Nichtantritt nehmen und stattdessen probatere Mittel wie der geschickten Vereitelung der Vertragsunterschrift vorziehen!

Obiges richtet sich daher vordergründig an Betroffene, die sich schon einige Zeit mit der Materie beschäftigen, aber z.B. mangels Barmittel sich keine Fachkommentierungen leisten können.
 
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