Kongo Otto
Priv. Nutzer*in
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Hallo,
Hätte da mal eine frage,
Erlischt bei einer Arbeitsaufnahme,egal ob ZAF oder nicht,die EGV ?
Wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe,wird dann auch die EGV ungültig,
oder hat die EGV weiterhin gültigkeit ?
Und was ist,wenn ich innerhalb der Probezeit gekündigt werde ?
Hätte da mal eine frage,
Erlischt bei einer Arbeitsaufnahme,egal ob ZAF oder nicht,die EGV ?
Wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe,wird dann auch die EGV ungültig,
oder hat die EGV weiterhin gültigkeit ?
Und was ist,wenn ich innerhalb der Probezeit gekündigt werde ?