Erlernter Beruf. Was muss das Jobcenter tun um mir wieder hinein zu helfen?

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rundregelsatz

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Hallo!

Ich habe eine Ausbildung als Mediengestalter, also nichts was das letzte Mal vor 20 Jahren eingestellt worden wäre.

Durch verschiedene Negative Ereignisse in meinem Leben, aber auch durch fehlende Unterstützung (schlechtes Umfeld gehabt, Hilfe durch Familie, Freunde, Bekannte nicht Möglich gewesen) kam es bei mir vor ein paar Jahren zu einem Absturz.

Ich war komplett vom JC abhängig. Man hat mir jegliche Hilfe verweigert bzw. mich Jahrelang an der Nase herum geführt. Ich war menschlich am A... und Internet hab ich erst seit letztem Jahr wieder. Konnte mich sehr lange Zeit nicht richtig informieren.

Ich hab jegliches Fordern über mich ergehen lassen in der Hoffnung auf dieses Fördern. Naiv, ich weiß, aber ich wusste es nicht besser. Ich hab die Schnauze voll!

Ich frage mich deshalb; gibt es eine Art Pflicht für das JobCenter einem Menschen mit erlerntem Beruf in den Beruf zu helfen? Welche Maßnahmen gibt es?
 
[...]
Ich frage mich deshalb; gibt es eine Art Pflicht für das JobCenter einem Menschen mit erlerntem Beruf in den Beruf zu helfen?
Im ALG II (Hartz-IV ) ist sowas leider nicht vorgesehen. Oberste Maxime ist, dass du deinen Bedarf reduzierst. Am besten mit Arbeit. Dabei ist dir JEDE Arbeit zumutbar. Berufsschutz wie im ALG I gibt es im ALG II nicht mehr. Es kann also durchaus passieren, dass du als Mediengestalter Bürotürme putzen "darfst", wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht. Schau dir mal den § 10 SGB II an.
Welche Maßnahmen gibt es?
Informiere dich bei KursNet. Dort kannst du passende Maßnahmen finden, die bei dir in der Nähe angeboten werden. Stelle dann einen Antrag. Schriftlich und nachweislich.
==> KURSNET - Startseite
 
Stimmt alles, aber so einfach sollte man es denen auch nicht machen.

Informiere Dich im Internet was aktuell in Deinem gelernten Beruf gefordert wird, suche Dir in KursNet oder sonstige Fortbildungsanbieter Deinen für Dich DEINES ERACHTENS passenden Kurs raus.

Anschließend einen Termin beim Arbeitsvermittler vereinbaren und versuche die Kostenübernahme durchzusetzen. Nehme aber einen fachlich versierten Begleiter als Unterstützer mit !!

Hast Du derzeit eine laufende EGV ?
 
Ja. Da steht drin das ich mich durch Praktikas etc. auf den aktuellen Stand in meiner Branche bringen soll. Das funktioniert aber nicht richtig. Wenn man schon 5 Jahre im Beruf nichts gemacht hat dann sind die Chancen gleich null. In meinen Augen wäre es besser wenn ich erst Bildung erhalten würde um mich dann damit Bewerben zu können. Ich hab 4 Jahre einen Zusatzjob gemacht. Also gefordert worden bin ich genug.
 
Ja. Da steht drin das ich mich durch Praktikas etc. auf den aktuellen Stand in meiner Branche bringen soll. Das funktioniert aber nicht richtig. Wenn man schon 5 Jahre im Beruf nichts gemacht hat dann sind die Chancen gleich null. In meinen Augen wäre es besser wenn ich erst Bildung erhalten würde um mich dann damit Bewerben zu können. Ich hab 4 Jahre einen Zusatzjob gemacht. Also gefordert worden bin ich genug.
Praktika - wenn denn unentgeltlich - dürfen nicht angeboten werden. Dürfen sogar sanktionslos beendet werden!
Bei einem unentgeltlichen Praktikum handelt es sich nicht um eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) SGB II , so dass dem Gericht nicht der Auffassung der Antragsgegnerin folgt, wonach der Hilfebedürftige sich durch den Abbruch des Praktikums geweigert hat , eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit fortzuführen.

Nach der Wertung des § 10 Abs. 1 und des § 2 Abs. 2 S. 2 SGB II ist “Arbeit” in diesem Sinne jede (lohn-)abhängige Erwerbstätigkeit, die sozialversicherungsrechtlich ein (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis konstituiert (Rixen in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, § 10 Rn. 25). Ein Praktikum, für das kein Entgelt oder Lohn gezahlt wird, erfüllt diese Kriterien nicht. Dies folgt bereits aus § 2 Abs. 2 S. 2 SGB II , der bestimmt, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige ihre Arbeitskraft zur Beschaffung ihres Lebensunterhalts einzusetzen haben. Da unentgeltliche Tätigkeiten diesen Zweck (unmittelbar) nicht zu erreichen vermögen, sind sie insofern auch nicht als “Arbeit” i.S.d. §§ 10 und 31 SGB II zuu qualifizieren.
Ein Praktikum ist auch keine Ausbildung im oben genannten Sinne. Denn der Begriff der Ausbildung betrifft die Berufsausbildung . - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 7 B 321/07 AS ER - 02.05.2008 rechtskräftig
==> https://www.elo-forum.org/weiterbil...-massnahmen/108300-kostenloses-praktikum.html
 
Möcht hier noch was einwerfen: Es muss doch irgendjemand ein Interesse daran haben das mir mit möglichst wenig Aufwand und somit Geld geholfen wird. Für meinen Fall bedeutet das: Hätte man mir effektiv geholfen, sprich hätte man mich ernst genommen und mich nicht einfach abgeschoben und ausgebremst, so wäre es wohl ausreichend gewesen wenn man 15.000-20.000€ in die Hand genommen hätte. Das hat man nicht. Statt dessen sind nun schon über 50.000€ für mich ausgegeben worden ohne das es auch nur Ansatzweise einen beruflichen Nutzen gehabt hätte. Im Zusammenhang mit der Weiterbildung die ich einstmals anstrebte, hab ich wer weiß wie oft von meinem FM gehört das man verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umgehen muss und man müsse mich deshalb eingehend prüfen. Bei der Weiterbildung ginge es schließlich um eine Menge Geld (2500€, Bildungsgutschein). Irgendwie muss es doch möglich sein denen genau das vorzuhalten um endlich in den Genuss von Bildung zu kommen...?
 
Möcht hier noch was einwerfen: Es muss doch irgendjemand ein Interesse daran haben das mir mit möglichst wenig Aufwand und somit Geld geholfen wird.
Das würde voraussetzen, dass in Behörden betriebswirtschaftlich und kundenorientiert gedacht wird. Beides kannst du aber vergessen. Der, der diese Show finanziert - der Steuerzahler - zahlt ja so oder so.
Für meinen Fall bedeutet das: Hätte man mir effektiv geholfen, sprich hätte man mich ernst genommen und mich nicht einfach abgeschoben und ausgebremst, so wäre es wohl ausreichend gewesen wenn man 15.000-20.000€ in die Hand genommen hätte. Das hat man nicht. Statt dessen sind nun schon über 50.000€ für mich ausgegeben worden ohne das es auch nur Ansatzweise einen beruflichen Nutzen gehabt hätte.
Siehe oben.
Im Zusammenhang mit der Weiterbildung die ich einstmals anstrebte, hab ich wer weiß wie oft von meinem FM gehört das man verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umgehen muss und man müsse mich deshalb eingehend prüfen.
Du hast einen kapitalen Fehler begangen - typischer Anfängerfehler und passiert fast jedem. Du hast auf mündliche Aussagen von Behördenmitarbeitern vertraut. Das kannst du aber vergessen. Mit solchen Lügen will man dich abspeisen. Wenn du wirklich etwas willst (Maßnahmen usw.), dann musst du ANTRÄGE stellen und dir das notfalls einklagen.
Bei der Weiterbildung ginge es schließlich um eine Menge Geld (2500€, Bildungsgutschein). Irgendwie muss es doch möglich sein denen genau das vorzuhalten um endlich in den Genuss von Bildung zu kommen...?
Deine Argumente sind logisch. Aber Logik und JC verträgt sich genau so wie Feuer und Wasser. Sowas muss man im Notfall da klären lassen, wo noch Resthirn vorhanden ist. Vor dem (L-B)SG . Verabschiede dich von der Vorstellung, dass man dir bei der BA oder dem JC helfen möchte. Das Gegenteil ist der Fall.
 
Möcht hier noch was einwerfen: Es muss doch irgendjemand ein Interesse daran haben das mir mit möglichst wenig Aufwand und somit Geld geholfen wird.
Nein.

Eine der obersten Maximen in den Jobcentern (JC ) lautet:
Die Abhängigkeit des Kunden vom JC ist um jeden Preis zu erhalten.

Bedeutet nichts anderes, als dass du gemäß § 10 SGB II Arbeit zu jeder Konditon anzunehmen hast, und die wird üblicherweise im Niedriglohnbereich angeboten.

Nur so verlierst du die für die MA überlebensnotwendige Tuchfühlung mit dem JC nicht.

Anderenfalls laufen die Mitarbeiter (MA) in den JC Gefahr, wegen "guter Konjunktur" selbst Opfer der Arbeitsmarktpolitik zu werden.
Für meinen Fall bedeutet das: Hätte man mir effektiv geholfen, sprich hätte man mich ernst genommen und mich nicht einfach abgeschoben und ausgebremst, so wäre es wohl ausreichend gewesen wenn man 15.000-20.000€ in die Hand genommen hätte.
Wenn du das Prinzip "Hartz IV " in all seinen Facetten verstanden hast, wirst du erkennen, dass es völlig kontraproduktiv wäre, die Arbeitslosen in Arbeit bringen.

Es geht um einen kompletten Umbau der Gesellschaft, systematischer Veränderung der herrschenden Machtverhältnisse,
Entdemokratisierung, Exklusion ganzer Bevölkerungsschichten, Entrechtung.

Oder wie ein User es so treffend schreibt, "Hartz IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage".

Damit wäre eigentlich alles gesagt.
Das hat man nicht. Statt dessen sind nun schon über 50.000€ für mich ausgegeben worden ohne das es auch nur Ansatzweise einen beruflichen Nutzen gehabt hätte.
Man wird sich auch nicht scheuen, dass doppelte und dreifache für dich springen zu lassen - solange es deren Zielen dient, werden keine Ausgaben gescheut.
Im Zusammenhang mit der Weiterbildung die ich einstmals anstrebte, hab ich wer weiß wie oft von meinem FM gehört das man verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umgehen muss und man müsse mich deshalb eingehend prüfen.
"Verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgehen" - ein schöner Euphemismus für
"Die gewünschte Maßnahme wird nicht finanziert, denn die BA allein legt fest, wofür Steuergelder verschleudert werden"
Bei der Weiterbildung ginge es schließlich um eine Menge Geld (2500€, Bildungsgutschein). Irgendwie muss es doch möglich sein denen genau das vorzuhalten um endlich in den Genuss von Bildung zu kommen...?
Solange du das System "Hartz IV " rational und mit gesundem Menschenverstand zu greifen und begreifen versuchst, wirst du Schiffbruch erleiden, denn mit Vernunft hat das System "Hartz IV " nicht zu tun. :icon_smile:

Such dir Kurse aus Kursnet heraus und beantrage sie schriftlich beim FM deines Grauens.
Vermutlich wirst du deinen Anspruch vor dem SG durchkämpfen müssen.

Hilfe , Informationen und Unterstützung im Umgang mit dem JC , den MA, SG oder ZAF erhältst du hier im Froum. :icon_smile:
 
Ich glaub, das ich nicht mehr glauben sollte ;)

Danke für alle Antworten! Also werd ich mal Kursnet durchforsten u diesmal alles richtig ähhmm schriftig machen. Das war damals mein großer Fehler. Mündliche Absprachen. Echt sche... wenn man Jahre später erst merken kann wie sehr man verar... worden ist.
 
Ich glaub, das ich nicht mehr glauben sollte ;)

Danke für alle Antworten! Also werd ich mal Kursnet durchforsten u diesmal alles richtig ähhmm schriftig machen. Das war damals mein großer Fehler. Mündliche Absprachen. Echt sche... wenn man Jahre später erst merken kann wie sehr man verar... worden ist.
In der Tat sehr erstaunlich, dass deine Naivität so lange überlebt hat.
 
Wenn ich damals gewusst hätte was ich heute weiß, vor allem; wenn ich damals die Einstellung gehabt hätte die ich heute besitze, dann wär ich ganz anders mit denen umgesprungen. Aber so war es leider nicht. Mir bleibt nur daraus lernen und weiter machen. So lange weiter machen bis auch ich mal mein Geld mit einem Job verdienen kann den ich auch langfristig durch ziehen kann. Alles andere bringt nix. Ich lass mich nicht von denen da hin bringen wo die es wollen. Das ist nicht einzusehen. Ich und alle anderen Menschen auch, wir sind kein Vieh. Danke für die Hilfe !
 
Ich frage mich deshalb; gibt es eine Art Pflicht für das JobCenter einem Menschen mit erlerntem Beruf in den Beruf zu helfen?
Nein.
Praktisch gibt es eigentlich keinerlei Pflichten fürs Vorgehen von JC . Theoretisch sind sie zwar wie jede andere Behörde, jede andere Institution, kurz: wie jeder andere Mensch an Gesetze gebunden. Aber selbst die werden permanent gebogen und gebrochen, selbstverständlich konsequenzlos.

Du könntest im Sinne von Fördern und Forden dein Anliegen in eine EGV aufnehmen lassen; darauf werden diese Mitmenschen sich aber nicht einlassen, da ersteres kaum bis gar nicht stattfindet.

Konkretes Beispiel für deinen Fall:
Wenn du jetzt zb über eine ZAF einen Hilfsarbeiterjob als Eisenbieger für 5€/h kriegst und diesen nach § 10 SGB II Zumutbarkeit ausüben kannst, kannst dir deine Mediengestalterei an den Hut stecken (das klingt böse, ist auch nicht meine Meinung, sondern eine Tatsachenbeschreibung des Sozialstaates).
 
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