Erlebniss Maßnahme und die folge eines nicht unterschrieben Vertrages

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banditone

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Hallo alle mit einander,

ich habe am 14.05.2018 einen Zuweisungsbescheid von meiner Fallmanagerin bekommen, wo ich mich bei einer Maßnahme melden solle.

Das erste Problem, der Zuweisungsbescheid kam erst am 14.05.2018, dort sollte ich allerdings schon um 8.45 Uhr bei der Maßnahme erscheinen.
Ich habe dann versucht die angegebene Nummer des Ansprechpartners anzurufen, die auf den Zuweisungsbeischeid stand. Ergebniss: "Kein Anschluss unter dieser Nummer".
Ich schrieb eine Email an meine Managerin, die mir dann die richtige Telefonnummer zurück schrieb und sagte ich soll anrufen.

Dort habe ich dann angerufen, heute war dann also der Große Tag.

In Freudiger Erwartung bin ich also Zur Maßnahme gelaufen, die ist sogar ganz in der nähe, yippie.

Dort angekommen, hat mich der Personallleiter in sein Büro gebeten und mir den Inhalt der Maßnahme erklärt.

"Wir lernen hier mit den Teilnehmern wie man richtig Bewerbungen schreibt und Festigen Ihre Arbeitskenntnisse, in den Bereichen Holz, Metall und Lager Logistik, desweiteren Festigen wir Ihre Schulkenntnisse."

Ich sagte Ihn daraufhin das ich keine Körperliche Arbeit verrichten darf, da ich mir vor 4 Jahren die Wirbelsäule gebrochen hatte.
Ich sagte: "Ich habe mir mit meiner Fallmanagerin ausgemacht im EDV Bereich was zu suchen, so steht es auch in meiner (damals leider unterschriebenen) EGV . Der Personallleiter sagte, "Das ist kein Problem, sie können selbstverständlich auch im EDV Bereich geschult werden, Computer haben wir".

Dann holte er die Verträge raus, die ich hier auch hochgeladen habe, ich würde euch gerne bitten die mal durchzuschauen ob die so überhaupt rechtens sind.

Er sagte "Bitte Unterschreiben Sie den Vertrag". Er gab mir als erstes den Vertrag selber, ohne Zusätze und drehte Ihn gleich um, so das sofort unterschrieben werden kann.

Ich sagte "wo sind die anderen Verträge? Kommt da noch mehr oder ist das alles?"

"Nein nein, da kommen noch viel mehr Verträge, aber unterschreiben Sie doch erstmal diesen."

"Erst will ich die anderen lesen", nach einiger Überredungskunst meinerseits, gab er dann den Rest der Verträge raus die auf seinem Tisch lagen. Die Hausordnung verweigerte er allerdings: "Die bekommen sie erst wenn alles unterschrieben ist, vorher nicht."

"In Ordnung" sagte ich, "bei diesen Stapel Verträgen muss ich diese aber erst für ein oder zwei Tage begutachten, dann entscheide ich ob ich Sie Unterschreibe oder nicht. Hier vor Ort kann ich leider nichts unterschreiben, bei den ganzen Paragraphen die dort stehen."

"Das gibt es nicht, Sie müssen die Verträge sofort unterschreiben, ohne unterschrift darf ich Sie hier nicht Arbeiten lassen. Was machen Sie wenn was passiert, Sie sind dann nicht Versichert." :peace:

Ich weigerte mich zu unterschreiben, der Personalleiter schaute mich grimmig an: "Dann rufe ich jetzt mal ihre Fallmanagerin an, dann werden wir ja sehen was Sie sagt.
Er ging in ein Nebenbüro und ich hörte ihn Telefonieren: In Ordnung Frau ... ich sage es ihm so."

Er kam weder in den Raum und Schnaufte: "Ich habe gerade mit Ihrer Fallmanagerin geredet, es ist in Ordnung wenn Sie zwei Tage nach hause gehen, um den Vertrag zu begutachten. Schönen Tag noch"

"Nein Herr ... das geht nicht, wenn ich jetzt gehe habe ich keinen Nachweis das ich anwesend bin. Aber Sie haben doch den Anwesenheitsschein Unterschrieben Herrn ... (Ich habe ihn wirklich unterschrieben für heute, ich hoffe das war kein Fehler)

Ich weigerte mich zu gehen und bestand auf eine Bescheinigung auf der steht, das ich nicht an der Maßnahme teilnehmen darf, wegen fehlender Unterschrift.
"Sie können gerne hierbleiben, aber diesen Bescheid werde ich Ihnen ganz bestimmt nicht geben"

Gut sagte ich dann bleibe ich hier.
Ich ging in den Klassenraum, wo eine Art Lehrer saß und setzte mich.
Ich unterhielt mich ein wenig mit den dort Anwesenden. Ein Teilnehmer sagte mir: "Das bringt überhaupt hier nichts, das was wir hier machen müssen sind Grundschulaufgaben und Gartenarbeiten".

Kurz darauf gab der Lehrer? mir ein Blatt wo 1x1 Mathematik aufgaben drauf stehen. (Ich habe Fachabitur und habe erstmal verdutzt geschaut).
Ein andere Teilnehmer der schon 5 Monate da war hat auch dieses Blatt gekriegt, daher gehe ich davon aus das solche Aufgaben über der gesamten Maßnahme Standard sind.

Ein teil der Schüler starte knobelnd auf den Aufgaben, ein anderer teil Spielte mit den Handy rum, einer aß und einer Hörte Musik.

Dann Sprang auf einmal der Lehrer auf und sagte: "Macht euch langsam fertig, in einer halben Stunde fahren wir in der Gartenanlage, Gartenarbeiten machen". (Ich wusste von einem Teilnehmer das der Maßnahmeträger wohl einen Kleingarten in einer Gartensparte besaß.)

Gut dachte ich, lass Sie in den Garten fahren, der Projektleiter hat ja gesagt ich werde hier auch in EDV geschult und muss sowas nicht machen.
Langsam wurde der Raum immer leerer bis nur noch ich über war. 10 min Später kam der Projektleiter rein und sagte: "kommen Sie, es ist Pause, ich zeige Ihnen derweil die Räumlichkeiten."
Das habe ich dann auch gemacht, er zeigte mir alles und wir gingen am Ende auf den Hof, wo ich dachte da stehen die anderen Teilnehmer.

Doch der Hof war leer und ich ahnte schon Ich wurde verarscht...

Er schloss die Haustüre ab und sagte: "Ich fahre jetzt in den Garten dort müssen alle Teilnehmer arbeiten. Sie können allerdings nicht mitkommen, da Sie nicht unterschrieben haben. Auf wiedersehen"

Da stand ich nun, verarscht vom Projektleiter, völlig verdutzt und fassungslos.
Und da war ich doch am Anfang noch so voller Vorfreude und wollte den ganzen Tag in der Maßnehme bleiben.



Ich hoffe es war euch nicht zu lang und war einigermaßen lesbar.
Meine Frage an euch, was kann ich hier nun unternehmen. Ich möchte keinesfalls in solch einer Maßnahme bleiben, wo ich mein Wissen festige, den Garten umzugraben und 1x1 Aufgaben das ganze Jahr über zu lösen.


LG Andreas
 

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banditone

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Sorry falls mein Text vorhin etwas aggressiv rüberkam, aber ich war einfach so fassungslos, dass ich mich hier ein wenig ausgeschrieben habe.

Ich kenne mich rechtlich leider kaum aus, kann mir wer sagen ob der Vertrag Rechtlich überhaupt anfechtbar ist oder es sinn macht?
Bis morgen habe ich Zeit zum überlegen was ich nun mache. In den Sauren Apfel beißen und ein halbes Jahr dort hingehen oder den Rechtsweg einschlagen (Rechtsschutz habe ich leider nicht).

Zu meiner Person. Ich bin 33 Jahre alt und gelernter Maler. Vor 4 Jahren hatte ich einen Autounfall und kann den Beruf nicht mehr ausüben.

Danach habe ich meine Fachhochschulreife gemacht und bin seit dem auf der Suche nach einer Umschulung. Am liebsten wäre mir die Richtung Fachinformatiker, so steht es auch in meiner EGV , das ich eine Umschulung bzw. Ausbildung zum Fachinformatiker machen will und keine Körperlich schweren Arbeiten ausführen muss.

Nur wenn ich jetzt den Vertrag hier unterschreibe und danach im Garten umgraben muss ist mir auch nicht geholfen...
 

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Hey banditone, :welcome: im Forum

Sorry falls mein Text vorhin etwas aggressiv rüberkam

Quatsch, alles im grünen Bereich. :cheer2:

Gab es eigentlich eine Unterweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift? Die ist zwingend vorab nötig.

...die Angaben über die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses mit Angabe des möglichen Arbeitgebers an den Auftraggeber meldet

Solltest du eine Arbeit finden, dann meldest du das selbst beim "Auftraggeber", dem Amt. Auch der Name der Firma geht dem Maßnahme Träger nichts an. Das riecht nach Vermittlung in Arbeit durch den Träger
die für die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung oder die Gewährung von Leistungen notwendigen Mitteilungen im zweckgebundenen und erforderlichen Umfang an den Auftraggeber weiterleitet...

Welche sind die notwendigen sowie erforderlichen Mitteilungen? Der Träger kann nicht in Arbeit vermitteln, daß ist Aufgabe des Leistungsträgers (Jobcenter).

AnonNemo hat in einen ähnlichen Fall folgendes geschrieben:

LSG Niedersachsen-Bremen Az. L 7 AS 1058/13 B v. 10.02.2014
22 weil der Vermittlungsvorschlag und das Arbeitsangebot nur von der Behörde, nicht aber durch Dritte erfolgen dürfen (BSG , SozR 3-4100 § 119 Nr. 21).

Quelle: https://openjur.de/u/680972.html

...im Rahmen der Kooperation mit dem/den für das Praktikum zuständigen Unternehmen fachliche und persönliche Daten und Angaben ausgetauscht.

Es ging doch um einen EDV-Kurs, nicht etwa um ein Praktikum. Ebenso muß ein Praktikum auch bezahlt werden, umsonst Malochen ist nicht. Der Datenaustausch zwischen Maßnahme Träger und Jobcenter ist ohnehin geregelt, es bedarf dafür keine Unterschrift.

Sie sind aufgrund eines Teilnehmervertrages bei uns bei der xyz versichert

Man ist zugewiesen worden und ist damit versichert. Eine extra Unterschrift bedarf es dafür regelmäßig nicht. Das du nicht versicherst wärst, wenn du nicht unterschreibst ist eine Lüge und sollte dich zur Unterschrift nötigen. Das wird sehr gern immer als Grund für eine Unterschrift vorgetragen.

Jedes Fernbleiben von der Einrichtung melden Sie bitte am ersten Tag bis spätestens 10Uhr (Telefon)... AU müssen laut Arbeitsrecht spätestens am 3. Werktag nach Krankheitsbeginn in der Einrichtung vorliegen.

Einen telephonischen Anruf gibt es nicht, auch die AU geht zum Jobcenter, mit Nichten aber zum Träger. Laut Arbeitsrecht? Du bist in einer Maßnahme und nicht auf der Arbeit! Der gemeine Elo ist laut SGB dazu verpflichtet, die AU beim Amt binnen 3 Werktagen vorzulegen.
...Eine vertragskonforme Leistungserbringung ist ohne eine solche Datenverarbeitung nicht möglich... Folgende Daten werden bei uns gespeichert: Name/Vorname/Adresse/Geburtsdatum/Telefonnummer/Schulbildung/Berufsabschlüsse/Kontodaten

Der Träger erhält vom Elo die vom Gesetzgeber zugestandenen Daten:

Name/Vorname/Adresse eventuell noch den Burzeltag. Keine Telephonnummer/Schulbildung/Berufsabschlüße/Kontodaten!

Gemäß §35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber Träger xyz die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit...von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung...widerrufen... .

Mir fehlt da der Hinweis, daß die Datenerhebung, außer die vom Gesetzgeber zugestandenen, auf freiwilliger Basis zu erfolgen hat. Wenn man alles Widerrufen kann, warum sollte man überhaupt erst einwilligen? Für einen EGV -Kurs sind diese Daten nicht nötig, schon gar nicht die Kontonummer. Auch das Fahrgeld wird mit dem Jobcenter abgegolten, nicht mit dem Träger.

Immerhin kann man auf Blatt 4 gänzlich, laut Träger, darauf verzichten. Also machen wir das doch.

Maßnahme Ziel: Individuelle Förderung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter/Entwicklung der Gruppenfähigkeit/Heranführung an den Arbeitsmarkt/Unterstützung in Vermittlung

Man möchte die Elo in Arbeit vermitteln, was die Aufgabe des Amtes darstellt. Auch die Berufsfelder Metall/Holz/Lager/Logistik/Hauswirtschaft/ Handel etc hat so gar nichts mit einen EGV -Kurs zu tun. Was das Berufsfeld Holz oder Metall darstellen soll, bleibt der Träger ebenso schuldig. Vielleicht meinen die ja Holzfäller oder Metallbauer oder doch was anderes?

Nimmt man keine Vermittlung in Arbeit durch den Träger an, hat 0zymandias hier: https://www.elo-forum.org/2199585-post38.html

etwas zusammen getragen (Tenor: Maßnahmenträger keine Sanktions-Filiale / Gehorsam nicht durch Sanktionsdrohung)

Was wichtig ist, wäre deine Zuweisung zu dieser Maßnahme. Lade diese bitte geschwärzt einmal hier noch hoch. Stimmt in der Zuweisung die Zeiten der Maßnahme überein? Also von 8.00 bis 14.45Uhr? Die Zeiten regelt der Leistungsträger, nicht der Maßnahme Träger.

Sonstige wesentliche Bedingungen

...beim Fernbleiben...unverzüglich dem Träger Nachricht zu geben...ärztliche Bescheinigung innerhalb von 3 Tagen dem Träger zuzuleiten.

Oberhalb wurde darum noch gebeten, jetzt ist es eine wesentliche Bedingung, die der Elo aber nicht erfüllen kann, da das SGB dies bereits regelt (AU zum Jobcenter).

...bei Arbeitsaufnahme, auch nach der Beendigung der Maßnahme, ist der Träger sofort zu informieren (SGB III §318 Abs. 2 Nr. 1)

Bei Arbeitsaufnahme wird der Träger weder informiert und schon dreimal nicht wenn die Maßnahme nicht mehr läuft. Darf es noch ein Arbeitsvertrag sein, den man den Träger vorlegt? Wohl kaum! Schauen wir uns doch mal den SGB III §318 Abs. 2 Nr. 1, an:
ihre Beurteilungen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers unverzüglich der Agentur für Arbeit zu übermitteln,... .

Was das nun mit einer Arbeitsaufnahme am Hut hat, bleibt der Träger schuldig. Natürlich kann der Träger die Beurteilung der TL an die Agentur für Arbeit übermitteln. Das hat aber nichts damit zu tun, dem Träger dahingehend zu informieren, ob man in Lohn und Brot ist.

Die Träger erhalten Unsummen von Geldern, wenn diese Elo in Arbeit vermitteln, da gibt es satte Gutscheine, am besten wenn man noch den Arbeitsvertrag vorlegt.

ein allgemeines Rücktrittsrecht für beide Vertragsparteien besteht innerhalb von 14 Tagen...Kosten entstehen dadurch nicht

Obacht, Kosten. Der Elo ist kein Vertragspartner, man ist zugewiesen worden. Bei Kosten werde ich stutzig und da ich mir die Tragweite durch Unterschrift nicht bewußt bin, unterzeichnet man dann lieber nicht. Wird man rausgeworfen oder sonstiges, will man wohl noch Kosten geltend machen, wer weiß das schon?

Der TL ist durch die xyz bei der xyz unfallversichert.

Nanu, man ist versichert, so ganz ohne Unterschrift, siehe oberhalb.

Haftung/ Ansprüche werden im Schadensfall von der zuständigen Versicherung geprüft und beschieden. Hier gelten die Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft... .

Die da wären? Welche Bestimmungen sind gemeint?

Blatt 7 Dauer der Maßnahme vom 06.06.2017 bis 05.06.2018

Ist sehr individuell auf dich zugeschnitten der Vertrag... . Nicht mal ein richtiges Datum ist der Träger dem Elo wert.

Abtretungserklärung des TL/ Hiermit erkläre ich gegenüber dem Jobcenter xyz, dass ich die mir im Rahmen der o.g. Maßnahme gewährten Fahrkosten in voller Höhe an den Träger der Maßnahme abtrete.

Das hatten wir bereits oberhalb schon mal. Die Fahrkosten werden beim Jobcenter beantragt und dieser überweist die Gelder auf dein Ihnen bekanntes Konto. Eine Abtretungserklärung für den Maßnahme Träger gibt es nicht. Der Träger bekommt keine Kontostammdaten ausgehändigt!

Seite 8 Teilnehmerbogen:

Ganz oben kommt der Name rein, dann noch Adresse und eventuell Burzeltag, daß war es. Keinen Familienstand, Telephon, Kontostammdaten, Kundennummer oder sonstiges. Nur die vom Gesetzgeber zugestandenen Daten wie Name/Adresse. Wobei Name und Adresse dem Träger bereits bekannt sein dürften, wozu also nochmals ausfüllen? Der Träger hat alle relevanten Daten vom Jobcenter für die Durchführung der Maßnahme erhalten.

Beim letzten Schmierblatt kann nochmal der Name rein und die Adresse, wobei man das nun doch schon 3 mal ausgefüllt hatte auf anderen Seiten, zudem ist dies dem Träger bereits hinlänglich bekannt. Auch gesundheitliche Einschränkungen gehen einem Dritten, hier Träger, nichts an, Sozialdatenschutz.

Du hast dich sehr gut geschlagen. Ob 2 Tage für die umfangreiche Begutachtung der Verträge ausreichen, halte ich für unwahrscheinlich. Denn auch dein "Rechtsbeistand" hockt nicht bei dir unter dem Tisch und tanzt wenn du pfeifst. Da ich persönlich die Tragweite mit Unterschrift nicht überschauen kann, könnte ich das nicht unterzeichnen. Man ist zugewiesen worden, damit ist ein Vertrag zwischen Träger und Jobcenter zu Stande gekommen, der Elo erscheint, mehr bedarf es dafür regelmäßig nicht. Man ist vor Ort, man "möchte" teilnehmen und "mitwirken" aber nur so viel wie vom Gesetzgeber verlangt, nichts darüber hinaus, wann geht es los? Extra-Zusatz-Verträge sollten dem Elo nicht tangieren.

Bitte lade noch die Zuweisung hier hoch. In seltenen Fällen ist eine Zuweisung ordnungsgemäß erstellt worden. Ich vermisse auch die Angaben durch den Träger, daß viele Angaben der Freiwilligkeit unterliegen, da vom Sozialdatenschutz gedeckt.

Fazit. Man ist zugewiesen, damit ist ein Vertrag zwischen Träger und Jobcenter zu Stande gekommen, der Elo erscheint, ohne irgendwelche Zusatz-Unterschriften leisten zu müssen.

Was das allerdings mit einem EDV-Kurs am Hut haben soll... .
 
G

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Nix unterschreiben.
Datenaustausch ist gesetzlich geregelt und braucht keine weiteren Regelungen.

Unterlagen gut aufheben.
 

banditone

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Vielen lieben dank für die Antworten, ich habe im Anhang den Zuweisungsbeischeid hochgeladen, sowie die zweite Seite meines EGV Vertrages.

Was soll ich morgen machen? Ich hatte daran gedacht einen Wiederruf gegen den Zuweisungsbeischeid zu schreiben und Ihn dann beim ALG2 Amt abzugeben.
Als Grund würde ich angeben, das bei dem Maßnahme Vertrag zu viele Persönlichen Daten eingefordert werden, die außerhalb des Gesetzgebers zugestandener Daten wie Name und Adresse liegen.

Soll ich morgen wieder in der Maßnahme antreten und unterschreiben das ich da war? Lange wird das wohl wieder nicht sein, denn Gartenarbeit steht an. (Die ist 4KM vom Standort entfernt zu verrichten)



Gab es eigentlich eine Unterweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift? Die ist zwingend vorab nötig.

Nein, es gab keine Unterweisung, das Problem ist aber auch, ich habe keine Zeugen, denn in Büro war nur der Personalleiter.

Das riecht nach Vermittlung in Arbeit durch den Träger

Genau so kam es mir auch vor, vor allem als der Personalleiter gesagt hat, ich darf mir kein eigenes Praktikum aussuchen, sondern werde zugewiesen.

Man ist zugewiesen worden und ist damit versichert. Eine extra Unterschrift bedarf es dafür regelmäßig nicht.

Das habe ich den Personalleiter auch gesagt, allerdings hat Ihn das nicht Interessiert und er beharrte auf seine Meinung.

Einen telephonischen Anruf gibt es nicht, auch die AU geht zum Jobcenter, mit Nichten aber zum Träger.

Seine Worte: "Der AU muss auf jeden Fall zu uns, wir schicken dann den AU zum ALG2 Amt."
Auch auf meinen Widerspruch , ich bin verpflichtet den AU direkt zum ALG2 Amt zu schicken, hat er verneint, - "Er muss zu uns."
 

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ergänzend zu den obigen Beiträgen:

Falls es sich um dieses Projekt handeln sollte:

https://ausschreibungen-deutschland...Deine_Chance-_Los_1_und_2_2017_Bernburg_Saale
und
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:34857-2017:TEXT:DE:HTML&tabId=1

entsprichst du mit deiner abgeschlossenen Schul- und Berufsausbildung nicht der Zielgruppe laut deren Kurzbeschreibung:
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines niedrigschwelligen Angebotes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Vorfeld von Ausbildung oder Beruf mit Qualifizierung und Beschäftigung, um diese für eine erfolgreiche Eingliederung in das Berufsleben (Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) zu motivieren und zu qualifizieren. Die Maßnahme ist darauf gerichtet, erwerbsfähige Leistungsberechtigte individuell und kleinschrittig zu fördern, um sie an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranzuführen sowie die regionale oder überregionale Vermitlung zu unterstützen.
"Niederschwelliges Angebot" - für was? In was? Was ist überhaupt das ZIEL ("Förderung, Heranführung, Unterstützung" sind keine ZIELE!!)?? Um welche "Bildungs- und Beschäftigungsangebote" handelt es sich überhaupt?

In dem JC -Schreiben steht dazu nichts als
Lehrgangsinhalte: Einstiegs- und Orientierungsphase
Pojektarbeit (sic!) in den Berufsfelder: Metall, Holz, Lager/Logistik, Hauswirtschaft und Handel
Aktievierung (sic!), Qualifizierung, Integration und Vermittlung individuell bedarfsorientiert
Stärkung/Förderung der Schlüsselkompetenzen
(Rechtschreibfehler übernommen:) -> von Gartenarbeit steht da kein einziges Wort.

Zudem wird auf der Homepage des Trägers dieses ganze "Projekt" mit keinem einzigen Wort erwähnt, somit ist keine Recherche über Inhalte, Ziele, Zeiten, Abläufe und somit die Zumutbarkeit möglich. Hast du irgendwelche weiteren Infos über diese Maßnahme und den Träger bekommen - ausser den Zetteln, die du schon hochgeladen hast?

Die Zettel sind wirklich von vorne bis hinten riesengroßer Mist und irgendwie riecht das für mich beinahe ziemlich streng nach Schwarzarbeit und noch mehr. Was war das denn für ein Garten, wo die hingefahren sind? Ein Privatgarten oder Trägereigentum (was ebenfalls privat wäre). Für das gesamte "Vertragswerk" würde sich evtl. der Zoll, die Gärtner-Innung, die Gewerbeaufsichtsbehörde, der Bund der Steuerzahler, der Bundesrechnungshof und die Regionaldirektion der Jobcenter deines Bundeslandes interessieren. Ausserdem noch der Landesdatesdatenschützer deines Bundeslandes.

Ich persönlich würd diese Zettelsammlung mit kurzer Darstellung deiner Eindrücke und Fragen mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme an alle Obengenannten faxen oder mailen und alle anderen jeweils ins CC setzen, damit die Adressaten sehen können, wer über den Sachverhalt noch informiert worden ist. Wer sich dann wie dazu äussert, können die ja dann unter sich ausmachen.

auf Seite 2 von 2 (6. Zettel) unter Pkt "8. Sonstiges" steht übrigens auch noch was Komisches:
zu 3. Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Was soll das sein? Pkt 3 auf der Seite davor hat nichts mit Zeiten zu tun und Pkt 2 behandelt die "Unterrichtszeiten". Diese gehen jeweils bis 14:45 Uhr. Wollen die da noch mehr Stunden Garten-Zwangsarbeit reinmogeln?

Bemerkenswert auch Pkt. 7, denn dort steht, dass ausschließlich eine Haftpflichtversicherung für "Erprobung im Betrieb" abgeschlossen worden ist. Dh. für alle anderen Orte/Bereiche NICHT.

Interessant auch die Laufzeit auf Blatt 7 ("Abtretungserklärung") v. 06.06.2017 bis 05.06.2018. Möchten die etwa rückwirkend fürs ganze letzte Jahr Fahrtkosten für dich abkassieren?

Achja und was ist das überhaupt für ein "Unfallausweis", der unbedingt immer mitzuführen und dir ausgehändigt worden sei? Hast du sowas bekommen?

Achja und nochwas: bekommen die Leute denn auch fachgerechte Arbeitskleidung oder buddeln die da in ihren eigenen Klamotten rum? Wird dort mit Werkzeugen/schwerem Gerät gearbeitet? Gab es dazu auch entsprechende Facheinweisungen?

Da sind noch mehr so Klopper drin, viele wurden schon aufgezählt, also würde ich KEINEN EINZIGEN von diesen Zetteln ausfüllen oder/und unterschreiben! Und wie weiter oben schon gesagt wurde, würde ich auch keine "Anwesenheit" (die können sie selbst auf ihrer Liste abhaken), wenn du morgen da hingehst. Im Gegenteil würde ich mir MEINE Anwesenheit auf einem Zettel von denen Bescheinigen lassen (nicht dass dort jemand "vergisst" oder "übersieht", dass du dort warst).

Und weiterhin sagst du halt, die Unterlagen werden noch geprüft und liegen noch bei den prüfenden Instanzen und sie (der MT) würden beizeiten von den entsprechenden Stellen Nachricht erhalten und Du hättest da jetzt keinen weiteren Einfluss mehr drauf.

Dann nimmst du da weiter teil, so gut es geht (keine Computer benutzen, nirgends anmelden/einloggen oder so), führst über jede Kleinigkeit Protokoll (Beweissicherung) und unterschreibst NICHTS, egal wie harmlos es erscheinen mag.

Und wenn die in Dauerschleife nerven (was sie gerne tun, um Druck aufzubauen), dann nervst du eben in Dauerschleife (gaaanz ruhig) zurück und wirfst die Gebetsmühle an: Du bist zugewiesen, möchtest und musst deine Obliegenheiten erfüllen, sie mögen dich bitte nicht behindern und basta. Deinen Namen haben sie vom Amt, mehr brauchen sie nicht für ihre Auftragserfüllung und du möchtest jetzt endlich wissen, was du da Schönes lernen sollst und wo der Stundenplan und der Lehrplan sind. Damit du - wie vom Amt gefordert - proaktiv mitarbeiten und dich entsprechend vor- und nachbereiten kannst!

Zusätzlich würde ich möglichst viele Infos sammeln. Sowohl über den Laden, als auch über das, was die da so treiben und so viele Beweise wie möglich sammeln. Zusätzlich gründliche Rundgänge machen und die räumlichen Gegebenheiten hinsichtlich Brand- Arbweitsschutz- und sonstige Sicherheitsstandards (z.B. nach Arbeits- und Gaststättenverordnung) überprüfen und protokollieren: Feuerlöscher vorhanden und aktuell? Notausgänge vorhanden und offen/nicht verstellt? Fluchtwege frei? Stolperfallen? Sanitäre Anlagen? Stromkabel irgendwo offen etcpp.

Vielleicht fährst Du ja doch mal mit in den Garten und guckst dir das alles dort mal an? Vllt machst ja auch paar schöne Fotos von paar schönen Blumen und schönen Pflastern und (ganz aus Versehen natürlich) auch ein paar Teilnehmerinnen bei der schönen Beschäftigung^^ - möglichst mit Straßenschild oder wiedererkennbaren Merkmalen oder Markenzeichen für den Standort des Gartens? Ich glaub, ich wär da neugierig ;)
 
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rebelwithoutacause

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Hast Du nur einen Zuweisungsbescheid erhalten oder hast Du auch schon vorher bei SB bzw. Fallmanagerin eine einvernehmliche EGV abgeschlosssen und unterschrieben, das Du diese Maßnahme machen willst? Oder hast Dir Fallmanagerin einen einseitigen EGV per Verwaltungsakt ausgdruckt? Hat die Fallmanagerin eine gesetzlich vorgeschriebene Potenzialanalyse nach dem SGB II § 15, Absatz 1 mit Dir beim persönlichen Gesprächtermin durchgeführt?
 

banditone

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Nur wie soll ich meine Anwesenheit dort nachweisen können? Die unterschreiben mir dort nix, haben sie auch heute nicht gemacht.

Und weiterhin sagst du halt, die Unterlagen werden noch geprüft und liegen noch bei den prüfenden Instanzen und sie (der MT) würden beizeiten von den entsprechenden Stellen Nachricht erhalten und Du hättest da jetzt keinen weiteren Einfluss mehr drauf

Ja das werde ich sagen, leider ist es aber so das ich nicht Rechtsschutzversichert bin und alle Widersprüche usw. selber schreiben muss. Dazu muss ich mich erstmal etwas einlesen.
Später kann ich ja immer noch einen Anwalt nehmen, wenn ich selber nicht mehr weiter komme.

ergänzend zu den obigen Beiträgen:

Falls es sich um dieses Projekt handeln sollte:

Ja, genau die Maßnahme ist es, jetzt weiß ich auch warum die dort 1x1 Rechenaufgaben durchnehmen.

Was war das denn für ein Garten, wo die hingefahren sind?

Das ist eine Kleingartensparte, die heißt "Gartenverein Chemie und Kali e.V." in Bernburg.

jeweils ins CC setzen

Was meinst du mit CC? EDIT: Achso du meinst die emails, ja das mache ich.

Ich werde dann an allen diesen Einrichtungen einen Brief Faxen. Soll ich dort auch persönliche Eindrucke hineinschreiben? Natürlich nicht in den selben Wortlaut des ersten Beitrages.

Was soll das sein? Pkt 3

Das habe ich Ihn auch gefragt, das sind laut Ihm die die Bürozeiten.

Achja und was ist das überhaupt für ein "Unfallausweis", der unbedingt immer mitzuführen und dir ausgehändigt worden sei? Hast du sowas bekommen?

Nein da habe ich nix mitbekommen.


Achja und nochwas: bekommen die Leute denn auch fachgerechte Arbeitskleidung oder buddeln die da in ihren eigenen Klamotten rum? Wird dort mit Werkzeugen/schwerem Gerät gearbeitet? Gab es dazu auch entsprechende Facheinweisungen?


Das kann ich dir nicht sagen, da habe ich die anderen Teilnehmer nicht gefragt nach. Den Personalleiter habe nicht gefragt, denn ich wusste in den Gespräch gar nicht das wir im Garten buddeln sollen. Das hab ich erst vom Lehrer und den Teilnehmern erfahren.


Ok dann werde ich morgen nichts unterschreiben, ich ärgere mich schon das ich Heute die Anwesenheitsliste unterschrieben habe...

Ja ich werde mal in den Garten dort fahren, mitfahren kann ich allerdings nicht, denn jeder soll selber hinfahren. Die sind dann alle mit ihren Fahrrädern los.
Kamera nehme ich mit, vielleicht gibts ja ein paar tolle Fotos ohne Arbeitsbekleidung und Arbeitsschutz.

Danke nochmal für deine Ausführlichen Antworten.
 
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laut diesem Artikel:

https://www.mz-web.de/bernburg/gart...-ungebetene-besucher-sorgen-fuer-unmut-826394

handelt es sich um einen Kleingartenverein mit Privatparzellen. Und laut diesem Artikel:

https://www.mz-web.de/bernburg/umfrage-zu-biergaerten-der-schoenste-wird-gesucht-28105660

befindet sich dort auch ein kommerziell genutzter Biergarten. Sicherlich wäre es interessant zu erfahren, inwieweit die Nutzung "deines Projektes" für die unentgeltliche Pflege und Instandsetzung von Privatgärten und kommerziellen Einrichtungen auf Staatskosten rechtmäßig ist und inwieweit es in Ordnung ist, Menschen per Androhung des Entzuges ihrer Existenzgrundlage in Form von Sanktionen ohne zumindest eine (Mehr-)Aufwandsentschädigung dort komplett für lau ackern zu lassen.

Also nicht nur 0.- €-Job, sondern allein durch diese Art der Arbeit entsteht ein erheblicher Kostenaufwand (Klamotten, Schuhe reinigen, Verschleiss, körperliche Anstrengung, zusätzlicher Mehr-Ernährungsaufwand, Sonnen- und Wetterschutz, Verletzungen etc.), der durch den Regelsatz (der ja das Existenzminimum darstellt) in keiner Weise gedeckt ist.

Leider konnte ich nicht herausfinden, ob dieses Projekt ESF -gefördert (also durch EU-Gelder) ist, denn dann wäre es sowieso freiwillig. Vielleicht kannst du diese Frage ja auch noch stellen.

Was meinst du mit CC?
die anderen Adressaten in Kopie setzen (falls du das per Mail als PDF verteilst). Da kannst du mehrere Mailadressen sichtbar ins CC setzen. Falls du das per Fax verschickst, würde ich oben links handschriftlich eine Verteilerliste einfügen, dann sehen die auch, wer das noch bekommen hat.

Soll ich dort auch persönliche Eindrucke hineinschreiben? Natürlich nicht in den selben Wortlaut des ersten Beitrages.
Ja klar, ich würde auf jeden Fall erstmal meine Situation und dann meine persönlichen Eindrücke von dem Erlebnis sachlich schildern. Und betonen, dass ich mit meinem beruflichen und bildungstechnischen Werdegang - offenbar und soweit überpüfbar - nicht der Zielgruppe entspreche und auch nicht "motiviert" werden muss, sondern ganz im Gegenteil ganz klare Ziele vor Augen habe (die Umschulung) und durch solche willkürlichen und unpassenden Maßnahmen allein durch Zeitverlust und potentielle Dequalifizierung an meiner Zielerreichung massiv behindert werde.

Und alles was du schon geschrieben hast und auch alle Fragen, die hier im Thread schon aufgezählt worden sind. Halt keinen Roman aber schön knackig, griffig und sachlich.

Ein wichtiger Punkt ist meiner Meinung nach eben auch die fehlenden Infos zu dieser Maßnahme, denn dass die seit 1 Jahr existiert und immer noch überhaupt nicht auf der HP des MT auftaucht, ist nicht nur irgendwie komisch;

sondern damit fehlt ein wesentliches Kriterium, da überhaupt nicht überprüft werden kann, inwieweit die Ziele, Inhalte und Abläufe überhaupt passend, zumutbar oder rechtskonform sind.

Die können mit den Leuten quasi machen was sie wollen und es gibt überhaupt keine Kontrollmöglichkeit dafür, ob das, was da stattfindet, überhaupt so geplant und genehmigt worden ist, immerhin fließt da ja ne ganze Menge Staatsknete hin.

Das habe ich Ihn auch gefragt, das sind laut Ihm die die Bürozeiten.
*lach* dann muss er das auch so hinschreiben. So wie das da steht, kann es eben auch was anderes heissen. Nämlich, dass Die und Do eben länger im Garten geackert wird.

Nein da habe ich nix mitbekommen.
Aha, aber unterschreiben sollst du schon, dass du den bekommen und immer dabei hast. Soso *hüstel*

Das kann ich dir nicht sagen, da habe ich die anderen Teilnehmer nicht gefragt nach. Den Personalleiter habe nicht gefragt, denn ich wusste in den Gespräch gar nicht das wir im Garten buddeln sollen. Das hab ich erst vom Lehrer und den Teilnehmern erfahren.
Ein weiteres Indiz dafür, dass es da nicht ganz koscher zugeht

Ok dann werde ich morgen nichts unterschreiben, ich ärgere mich schon das ich Heute die Anwesenheitsliste unterschrieben habe...
Ja, einmal Lehrgeld halt, aber ansonsten hast du doch alles gut gemeistert:welcome:

Ja ich werde mal in den Garten dort fahren, mitfahren kann ich allerdings nicht, denn jeder soll selber hinfahren. Die sind dann alle mit ihren Fahrrädern los.
Wie geil ist das denn? Die verschleißen noch ihre eigenen Fahrräder, um sich in dem K.ackverein auf eigene Kosten kaputtackern zu dürfen? Oh mein Gott:doh:

Wie kommst du denn dann da hin? Dafür würde ich Fahrtkosten beim JC beantragen - NICHT beim MT (Maßnahmeträger).

Kamera nehme ich mit, vielleicht gibts ja ein paar tolle Fotos ohne Arbeitsbekleidung und Arbeitsschutz.
Oder ganz ohne Kleidung (sorry, kleiner Sparwitz):biggrin: ich wünsche viel Erfolg, vergiss den Sonnenhut, Sonnenschutz und Extra-Wasser nicht, morgen soll wieder die Sonne knallen^^

Danke nochmal für deine Ausführlichen Antworten.
Gerngeschehen!

P.S.: übrigens würde ich den Antrag auf einen Bildungsgutschein schnellstmöglich schriftlich und nachweisbar als ANTRAG einreichen. Möglichst gut begründet und mehrere alternative Bildungsträger mit Kursnummern, Preisen, Dauer und Inhalten (z.B. von der Kursnet-seite von der BA ). Damit hättest du ein weiteres Argument gegen solche Sinnlos-Maßnahmen.

Den Antrag müssen sie bearbeiten, den können sie nicht einfach so abwimmeln (wie alles Mündliche). Falls sie ihn ablehnen, kannst du gegen den Ablehnungsbescheid rechtlich vorgehen (z.B. per Widerspruch ). Und falls sie den Antrag verschleppen und nach 6 Monaten noch nicht beschieden haben, kannst du Untätigkeitsklage erheben.

Übrigens, deine Zuweisung habe ich noch nicht durchgelesen, aber mit Hilfe des Forums ergeben sich dazu bestimmt in der nächsten Zeit auch noch gute Ideen und Vorschläge.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dinobot

Gast
Leider konnte ich nicht herausfinden, ob dieses Projekt ESF -gefördert (also durch EU-Gelder) ist, denn dann wäre es sowieso freiwillig. Vielleicht kannst du diese Frage ja auch noch stellen.

Die Maßnahme ist nicht EU-gefördert. Siehe Dein zweiter Link vorher. Da steht die Antwort darauf schon mit drin. Zitat:

I.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein.
 
E

ExitUser

Gast
I.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein.
Ja stimmt, das habe ich auch gelesen. Mich irritiert hier nur das "in Verbindung mit". Denn es gibt auch ESF -Projekte, die mit anderen ESF -Projekten "in Verbindung" stehen. Das "nein" bedeutet deswegen für mich nicht unbedingt, dass das Projekt selbst nicht ESF -gefördert ist.

Übrigens noch ein Nachtrag zu den Fragen des TE :
Nur wie soll ich meine Anwesenheit dort nachweisen können? Die unterschreiben mir dort nix, haben sie auch heute nicht gemacht.
Dann machst halt jeden Tag ein Selfie auf der Toilette oder im Flur oder irgendwo mit Wiedererkennungswert, wo dich keiner sieht. Möglichst mit Datum/Uhrzeitstempel im Foto. Besser noch mit ner aktuellen Tageszeitung mit sichtbarem Datum. Bestimmt liegt da jeden Tag irgendwo eine BLÖD rum oder ein regionales Käsblatt.

Ja das werde ich sagen, leider ist es aber so das ich nicht Rechtsschutzversichert bin und alle Widersprüche usw. selber schreiben muss. Dazu muss ich mich erstmal etwas einlesen.
Später kann ich ja immer noch einen Anwalt nehmen, wenn ich selber nicht mehr weiter komme.
Wenn du nicht in HH oder Bremen wohnst, kannst du beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beantragen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung dafür sind meines Wissens nach oft regional unterschiedlich.

Du könntest mal bei deinem Amtsgericht anrufen und nachfragen, wie weit ein "Fall" gediehen sein muss, damit man ihn bekommt (ob beispielsweise schon für Anschreiben, Widersprüche oder erst bei Sanktionen, Klagen oder einstweiligen Anordnungen).
 

Makale

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Der Zuweisungsbescheid ist rechtswidrig. Das ergibt sich aus der Begründung -> keine Ermessensausübung -> keine Ermessensbegründung -> rechtswidrig gemäß § 54 Abs. 2 SGG.

Damit ist die Sache rein rechtlich gegessen.
 
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ExitUser

Gast
Habs gefunden, das Ding ist tatsächlich ESF -gefördert! Auf der Seite:

https://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do

kann man alle Ausschreibungen finden. Zur Erläuterung aus dem Link:
Was ist TED?
TED (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.

TED veröffentlicht 520 000 Vergabebekanntmachungen pro Jahr – allein 210 000 Ausschreibungen mit einem Gesamtwert von rund 420 Milliarden Euro.

Wozu dient TED?
Über TED werden kostenlos Geschäftsmöglichkeiten in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und darüber hinaus angeboten.

Von Dienstag bis Samstag werden Tag für Tag 2 000 öffentliche Ausschreibungen in TED bekannt gegeben.

Sie können Ausschreibungen nach Land, Region, Branche und anderen Kriterien durchsuchen.[...]
und hier ist der Auftrag:

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:34857-2017:TEXT:DE:HTML&tabId=1

also wenn mich nicht alle guten Geister verlassen haben und ich nichts falsch gelesen und verstanden habe, ist die Maßnahme eindeutig ESF -gefördert somit freiwillig!

Und nicht nur DAS. Der Maßnahmeträger, das JC sowie alle Kooperationspartner verstossen mit ihrer Verschleierungspolitik ganz klar gegen die Bestimmungen der Europäischen Kommission für ESF -geförderte Vorhaben. Denn es muss zwingend glasklar und eindeutig transparent gemacht werden, dass das jeweilige Projekt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert werden, eben damit jedem Teilnehmer sofort klar wird, dass hier besondere Freiwilligkeit und Datenschutzregeln existieren.

ESF -geförderte Maßnahmen dürfen nicht sanktioniert werden! (man müsste mal ausrechnen, wo dein JC und der Träger überall abkassieren)

Jedenfalls sind noch weitere Infos im Anhang. Ich würde hier ein schönes, dickes Fässchen aufmachen, denn es gibt strenge Auflagen und Bestimmungen und auch feine Sanktionen bei Verstoß gegen diesen Missbrauch:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Europäische Union gewährt Ihnen eine finanzielle Unterstützung bei der Verwirklichung Ihres beantragten Vorhabens. Die Finanzmittel der Europäischen Union kommen aus Steuergeldern der Mitgliedstaaten, die von deren Bürgerinnen und Bürgern gezahlt werden.

Es ist daher das Anliegen der Europäischen Union, die Öffentlichkeit über die mit den Finanzmitteln erzielten Ergebnisse und Erfolge zu informieren und für die Ziele der Europäischen Politik zu sensibilisieren.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die Mittel der Union verwendet werden. Damit wird auch ein Beitrag zur Transparenz geleistet, der das Vertrauen in die Europäische Union stärken soll.

Sie als Begünstigte sind daher aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit in geeigneter Form über Ihr von der Europäischen Union mitfinanziertes Vorhaben informiert wird.
Diese Verpflichtung geht auch aus Ihrem Bewilligungsbescheid hervor.

Sie resultiert aus den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 sowie (EU) Nr. 821/2014.

Die Ausführungen in dieser Broschüre gelten als eine verbindliche Anleitung der Verwaltungsbehörde für den EFRE und ESF in Sachsen-Anhalt.
https://europa.sachsen-anhalt.de/es...informations-kommunikationspflichten/efreesf/

Also, alle Unterlagen, Verträge, Webseiten und Schriften müssen genormt und deutlich mit dem ESF -Logo gekennzeichnet sein. Das ausführliche Regelwerk habe ich ebenfalls unten angehängt.

Mehr Infos auch hier:

https://europa.sachsen-anhalt.de/es...paeischen-struktur-und-investitionsfonds/esf/

Also ich würde mich noch zusätzlich zu den Adressaten oben direkt bei der EU-Kommission beschweren. Aber sowas von. Die dürften ein nicht unerhebliches Interesse daran haben, zu erfahren was mit ihren Geldern passiert:icon_pause:
 

Anhänge

  • 2017_02_17_Leitfaden_EFRE_ESF_final.pdf
    2 MB · Aufrufe: 228
  • operationelles_programm_europaeischer_sozailfonds_sachsen_anhalt_2014_2020.pdf
    1,5 MB · Aufrufe: 227
Zuletzt bearbeitet:
D

Dinobot

Gast
und hier ist der Auftrag:

Da irrst Du Dich -leider. Dein nachfolgender Link hat zwar EU-Kennzeichnung -im Zusammenhang mit dem Kreis, doch weist das dann auf eine andere EU -Norm hin- und die bezieht sich nicht auf die Maßnahme -ist aber auch schwer auseinanderzuhalten, darum hier die die genaue Erklärung:

In Deinem Link erfolgt die Zuordnung der EU zum Salzlandkreis dort unter der Kennzeichnung (oben drüber, ganz klein über der Ortsbezeichnung Salzlandkreis ) RL 2014/24/EU ), welche dann die Meldung zur Maßnahme enthält -aber wieder mit der Verneinung der EU -Förderung hinterher im Text -was die Maßnahme selbst anbetrifft.

Die EU Kennzeichnung RL 2014/24/EU und die damit verbundene Förderung für den Kreis als solchen hat einen anderen Zweck, für den der Kreis ganz allgemein als solches gefördert wird.

Nach meiner Recherche anhand dieser EU- Kennzeichnung bezieht sich die EU-Förderung dazu nur auf diesen Sachverhalt:

https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/da/service/eu-verordnungen/

Zitat daraus:

Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU )

"Am 28.3.2014 sind die neuen EU-Vergaberichtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die drei Richtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts traten am 17.4.2014 in Kraft und müssen innerhalb von zwei Jahren in das deutsche Recht umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig"

" Vergabeverfahren sollen einfacher und flexibler, eine vollelektronische Abwicklung garantiert und der Zugang für kleinere und mittelständische Unternehmen verbessert werden. Soziale und umweltpolitische Ziele sollen in Vergabeverfahren zudem stärkere Berücksichtigung finden"

Und diese Eu-Mittel, die erhält auch der Salzlandkreis -damit deren Maßnahmen dann schön EU-gerecht aufbereitet bereitgestellt werden können -wie auf dem von Dir eingebrachten Link.

Die EU bezahlt also den Salzlandkreis bzw.die Gelder werden von Ministerium dahin dann verteilt, damit deren Maßnahmen hübsch EU gerecht präsentiert werden können - auf den Ausschreibungsportalen.

Inzwischen mischen da eine Menge anderer Kreise und Jobcenter mit -um deren Angebot an Maßnahmen moderner und europäischer wirken zu lassen -sogar zusätzlich in Englisch.

Das hat aber ansonsten nichts mit der Maßnahme selbst zu tun. -jedenfalls in diesem Fall nicht.
 

HermineL

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Das ist eine Kleingartensparte, die heißt "Gartenverein Chemie und Kali e.V." in Bernburg.
Noch ein Ansatzpunkt um den Maßnahmeträger zu ärgern. Weise mal den Kleingartenverein darauf hin das er mit der Verpachtung eines Kleingartens an den "gewerblichen" Maßnahmeträger, der auch mit diesem Garten Gewinn erwirtschaftet, gegen die Förderung des Kleingartenwesen verstößt und das Finanzamt damit dem Verein die Gemeinnützigkeit entziehen kann was bei einer Sparte zur Folge hätte das sie schließen können und evtl. für Jahre Steuern nachzahlen müssen.

Bin selber seit Jahren im Vorstand einer Sparte sowie Kreisverband und kümmere mich um die rechtlichen Sachen. Das Eis auf dem die da laufen ist mehr als dünn. Der Maßnahmeträger benötigt für so etwas eine als Gewerbefläche gekennzeichnetes Gelände.
 
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Gast
Da irrst Du Dich -leider. [...] Das hat aber ansonsten nichts mit der Maßnahme selbst zu tun. -jedenfalls in diesem Fall nicht.
Danke Dinobot für deine ausführlichen Erläuterungen. Da habe ich anscheinend tatsächlich was falsch interpretiert, schade und sorry für viel Wind um nix:sorry:.

Ich habe eben bei der Vergabestelle angerufen und die Dame meinte klar, diese Maßnahme sei NICHT ESF -gefördert, sie habe die Ausschreibung selbst gemacht. Es gäbe für jede Region und für jede Ausschreibung ganz unterschiedliche Fördermöglichkeiten (Bund oder Länder) und es gäbe (angeblich) keine zentrale Stelle zur transparenten Einsichtnahme für die Geldströme ESF -> Bund -> Länder -> Träger (komisch eigentlich).

Naja wieder was gelernt und das macht die MN und die "Zuweisung" ja nicht rechtmäßiger und es ging mir ja nur darum, noch einen Zusatzjoker obendraufzupacken. Dann gehts halt weiter ohne den, Argumente gibt es ja genug.
 

Pixelschieberin

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Die Vorgehensweise erinnert an die Politikerin, die sich von 1-€-Jobbern den privaten Garten gestalten ließ.
Der Wirbel darum scheint ein Sturm im Wasserglas gewesen zu sein - ich finde grad keinen Link dazu.
 
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banditone

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Vielen dank für die weiteren Anworten.

Der Zuweisungsbescheid ist rechtswidrig. Das ergibt sich aus der Begründung -> keine Ermessensausübung -> keine Ermessensbegründung -> rechtswidrig gemäß § 54 Abs. 2 SGG.

Damit ist die Sache rein rechtlich gegessen.


Ich habe mal einen Widerruf gegen den Zuweisungsbescheid erstellt, ist der denn so einigermaßen in Ordung? Die PDF befindet sich im Anhang.
Ich habe in dem Widerruf jetzt erstmal nur angeprangert, das es keine Ermessensausübung sowie keine Begründung gibt.

Einen Widerruf wegen des Vertrages selber wollte ich gesondert schreiben. Ist das so richtig?





Ein kurzer heutiger Erlebnissbericht

Maßnahmetag 2



Ich war heute wieder um 8:00Uhr anwesend, doch hier stimmt was nicht, keiner da, die Tür war aber offen.
Nun gut, dann setze ich mich mal in den Klassenraum. Die Stunden vergehen, ich Streife im Gebäude umher, bis ich den Personalleiter antreffe.

"Wo sind denn alle, ist Teilnehmer Stefan da?" (mit dem hatte ich mich am längsten unterhalten, Name ist erfunden)

"Die sind heute alle im Garten arbeiten, das wurde gestern so ausgemacht."

Daraufhin sagte ich: "Herr Blablub, in ihren Vertrag steht garnichts von Gartenarbeit".

"Ja die Gartenarbeit ist ja auch Freiwillig und die müssen Sie nicht mitmachen"

"Da hat mir der Teilnehmer Stefan aber was anderes gesagt, die Gartenarbeit ist nämlich ganz und gar nicht Freiwillig"

"Doch die ist Freiwillig, jeder kann sich das aussuchen, zudem findet Gartenarbeit nur Mittwochs statt."

"Aber heute ist doch Donnerstag und nicht Mittwoch."

"Wir sind gestern nicht ganz fertig geworden und so habe ich noch 3 Leute hingeschickt?"

"Und Warum ist dann keiner hier?" :doh:

Dann ist er ins Büro rein und hat die Tür zu geamacht...



So gegen 13.00Uhr bin ich dann in die Gartenanlage gefahren und habe mich umgeschaut.
Auf den Hauptweg kamen mir eine ganze menge Arbeiter entgegen, einige haben im Dreck mit ihren Händen gebuddelt. Allerdings kam mir keiner von denen bekannt vor, so fragte ich Wer Sie sind und in welchem Betrieb Sie arbeiten?

"Wir sind von der blabla GGmbH und 1 Euro Jobber." Auf der Frage wo den meine Jungs von der Maßnahme sind wussten sie keine Antwort.

So ging ich ins Büro des Gartens und Verlangte die Cheffin. Sie sagte daraufhin: Die VHS Bildingswerke GmbH hat ihren Garten direkt dort hinten, Nr33.

Ich ging hin aber keiner war mehr dort, der Garten war ein Doppelgarten wo der Zaun in der mitte weg war. Ich denke, so 600-800m² wird er haben.

Fotos hab ich von allem gemacht


Das war es erstmal. Teinehmer hab ich keinen einzigen heute gesehen.
 

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Vielen Dank für deinen Bericht, das hört sich ja mittlerweile schon richtig unheimlich an...

haben die Lunte gerochen? Als du da heute den ganzen morgen und vormittag alleine in dem Laden warst, war da sonst keiner, der sich um dich gekümmert hat? Und der Leiter-Typ hat vor Schreck die Tage verwechselt und sich dann in seinem Büro verschanzt und noch nichtmal nach den Unterlagen gefragt? Was hast du denn dort den halben Tag lang gemacht?

Und eigentlich geht die "Unterrichtszeit" laut einem von deren Zetteln doch bis 14:45 Uhr; die Jungs wären dir doch dann entgegengekommen, wenn sie um die Mittagszeit wieder auf dem Rückweg zum MT gewesen wären? Fragen über Fragen.
 
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ExitUser

Gast
naja Selfies und Landschaftsaufnahmen sind ja wohl noch nicht verboten :wink:

Übrigens banditone, deinen Widerspruch finde ich gut und ausreichend für das Jobcenter (nur kurz das Erstelldatum würde ich noch anpassen ;)

Kleine Anmerkung: Widerspruch und Widerruf sind 2 unterschiedliche paar Schuhe, du hast deinen Widerspruch aber richtig benannt, also alles gut.

Gegen den "Vertrag" brauchst du nichts weiter machen, da du ihn ja nicht unterschrieben hast und er deshalb keine Wirksamkeit entfalten kann. Also brauchst du nur den Widerspruch nachweisbar ans Jobcenter übermitteln.

Und dann würde ich ein nettes Schreiben entwerfen, mit ich die obigen Stellen mit Bitte um schriftliche Stellungnahme zu dem ganzen Prozedere ersuchen könnte. Denn damit würde man 3 Fliegen mit einer Klappe schlagen:

  1. würdest du den Ball damit ins Spielfeld der "Gegenseite" spielen und somit deiner Privatmanagerin den Wind für etwaige Sanktionsphantasien aus den Segeln nehmen
  2. für eine Art Öffentlichkeit und Transparenz sorgen und
  3. dein eigentliches Vorhaben (Umschulung) vorantreiben und deinem Amt zeigen, dass es nicht mit dir machen kann, was es will
 
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Pixelschieberin

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naja Selfies und Landschaftsaufnahmen sind ja wohl noch nicht verboten :wink: [...]
Kommt auf die "Location" und die genauen Umstände an.
Auf öffentlichem Straßenland herrscht Panoramafreiheit.

Auf Privatgelände hingegen - wozu Laubenpieper-Parzellen durchaus gehören können - sind Hausrechte der Besitzer und/oder Persönlichkeitsrechte Anwesender zu berücksichtigen.
Selbst wenn böse Buben Gegenteiliges behaupten werden, sind Fotos zwecks Beweissicherung in eigener Sache zulässig.
Der Knackpunkt ist stets die Publikation.

Meist ist am Eingang ein Schild, das von öffentlichem Straßenland aus zu sehen ist - ohne extra auf Stühle steigen zu müssen.
Mit etwas Kreativität geht da immer was.
 

banditone

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AW: Erlebniss Maßnahme und die folge eines nicht unterschrieben Vertrages

Übrigens banditone, deinen Widerspruch finde ich gut und ausreichend für das Jobcenter.

[/LIST]

Ok, dann schicke ich den Widerspruch morgen raus. Soll ich weiterhin in der Maßnahme anwesend sein, oder kann mir das hinterher vielleicht sogar zum Verhängnis werden?

Nicht das dann nachher gemeint wird, der Zuweisungsbescheid ist laut Ihnen Rechtswidrig, warum gehen Sie dann trotzdem zur Maßnahme, damit erkennen Sie ja an das alles in Ordnung ist.



@Pixelschieberin

Ja ich habe zwar Fotos gemacht, aber veröffentlichen oder bloßstellen bei der Maloche, werde ich hier keine Menschen.
 

Pixelschieberin

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AW: Erlebniss Maßnahme und die folge eines nicht unterschrieben Vertrages

[...] Nicht das dann nachher gemeint wird, der Zuweisungsbescheid ist laut Ihnen Rechtswidrig, warum gehen Sie dann trotzdem zur Maßnahme, damit erkennen Sie ja an das alles in Ordnung ist. [...]
Nein - du schickst dich nur drein.
Bis zur rechtssicheren/gerichtsverwertbaren Klärung der strittigen Angelegenheit.

Solange VA / Zuweisung nicht vom JC oder durch das SG aufgehoben/für unrechtmäßig erklärt worden ist, ist der HE daran gebunden und muß die darin auferlegten Pflichten bedienen.
Nichts anderes tust du wenn du dort mit der Motivation einer angezogenen Handbremse aufschlägst.
Das ist vergleichbar mit bis zum Vertragsende freigestellten Mitarbeitern.
Die müssen ihre Arbeitskraft auch jeden Tag "anbieten" und zur Verfügung stellen wenn sie die Kündigung unwirksam machen wollen.


Im Fall der passiven Maßnahme-Abwehr wird darauf spekuliert, daß der MT den Zwangszugeführten nicht ohne Nebenabreden (Unterschriften) bespaßen (wollen) wird.
DER soll die Nicht-Erfüllung seines Vertrags (mit dem JC ) gefälligst selbst vertreten.
 
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