Hallo Tokess,
Ansonsten hatte ich das mal so verstanden wenn man vorzeitig in Rente geht oder irgendwann zwangsverrentet wird erhält man keine Grundsicherung.
Das kommt ja darauf an in welche Rente man geht (oder gehen muss) ...
Wenn eine EM-Rente bewilligt wird (weil die DRV eine Erwerbsminderung bestätigt), dann gibt es auch Grundsicherung aus dem SGB XII, wenn es sich um eine EM-Rente "auf Dauer" (also bis zur regulären Altersrente) handelt und nicht mit Befristung auf höchstens 3 Jahre ...
Auch ab der regulären Altersgrenze (also ab 65 + X je nach Geburtsjahrgang) ist die Grundsicherung des SGB XII zuständig, vorher allerdings nicht, das hast du komplett richtig verstanden.
Das gilt sowohl für Rentner die freiwillig vorzeitig in Altersrente gehen (wollen) als auch für "Zwangsrente" ab 63, wenn das JC dazu auffordert ... es ist aber IMMER davon abhängig, ob der Betroffene auch entsprechende Möglichkeiten dafür (bei der DRV) erarbeitet hat (also genug anerkannte Versicherungszeiten vorliegen).
Es gibt sehr viele verschiedene Möglichkeiten eventuell in "vorzeitige Rente" zu gehen oder gehen zu müssen und davon ist letztlich abhängig, ob man Grundsicherung aus dem SGB XII erhalten wird / kann oder nicht ... sofern man eine Rente unter dem gesetzlichen Mindestbedarf bekommen würde ...
Ansonsten ist dafür auch das SGB XII zuständig (bei vorzeitiger Rente jeder Art), aber mit Sozial-
HILFE und nicht mit Grundsicherung.
Ansonsten verstehe ich euch so, wenn nichts total Gravierendes vorliegt macht es keinen Sinn das JC zu informieren und es besteht auch kein MUSS.
Korrekt, es gibt kein
MUSS und wenn du mal länger AU sein solltest (wegen deiner Krankheiten, dadurch erfährt ja das JC schon, dass irgendwas nicht ganz in Ordnung ist gesundheitlich bei dir), dann wird das JC (meist jedenfalls) von ganz alleine auf den Gedanken kommen dich mal zum Amtsarzt zu schicken, um deine "Erwerbsfähigkeit" prüfen zu lassen ...
Daraus kann sich dann auch sehr schnell ergeben, dass man dich auffordert eine EM- Rente zu beantragen, weil man dich ja so nicht in Arbeit vermitteln kann ... in vielen Fällen sieht das die DRV dann aber doch nicht als so gravierend an und erwartet vom JC / AfA , dass man dir "passende /geeignete" Arbeit anbieten (können) sollte ...
... wenn man auf eine Frage nicht antworten möchte, muss man das ja nicht...
da hast du natürlich auch völlig Recht, nur würden Viele überhaupt keine Antworten mehr bekommen, wenn die User mit den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen das auch so durchziehen, weil sie die gleichen Erklärungen schon hunderte Male aufgeschrieben haben ...
Vielleicht solltest du auch mal darüber nachdenken, es macht schon einen Unterschied, ob Jemand sich verzweifelt gerade neu angemeldet hat oder bereits seit längerem die Möglichkeit gehabt hätte, nach ähnlichen Fällen mal die Suche zu bemühen ... den so einmalig und selten sind gestellten Fragen meist eher nicht ...
Auch das gehört (aus meiner Sicht) zu einer gut funktionierenden Foren-Kultur, die freiwilligen Helfer nicht unnötig zu belasten wenn es schon genug passende Antworten im Forum dazu gibt, dass man sich bestimmt
NICHT mit den JC-SB über seine Krankheiten austauschen sollte ...
Du hast dich immerhin für die Mühen allgemein bedankt, darum habe ich dir auch gerne erneut geantwortet ...du darfst davon ausgehen, dass ich generell selbst entscheide, wem ich antworten möchte und wem nicht ...
MfG Doppeloma