Hallo,
ich war heute auf dem JC wegen eines Gesprächs bei meinem Vermittler. Da lief alles gut, keine Probleme.
Im Anschluss wollte ich an der Anmeldung noch etwas in Erfahrung bringen, worauf man meinen Ausweis sehen wollte. Das habe ich unter Berufung Datenschutz verweigert. Daraufhin drückte man mir ein Blatt in die Hand mit Überschrift
"Erklärung anlässlich der Identitätsprüfung bei Arbeitslosmeldung und Antragsstellung" und fordert mich auf meinen Ausweis nachträglich nachzureichen, obwohl mein Anliegen keinerlei Leistungsbezug hatte. Angedroht wird die Einstellung der Unterstützung und bezogen wird sich auf §60, Mitwirkungspflicht.
Da ich mich nun weder arbeitslos gemeldet, noch einen Antrag gestellt habe und ich aus §60 nun auch keinen Zwang zur Ausweisvorlage herauslesen kann, wie nun weiter?
ich war heute auf dem JC wegen eines Gesprächs bei meinem Vermittler. Da lief alles gut, keine Probleme.
Im Anschluss wollte ich an der Anmeldung noch etwas in Erfahrung bringen, worauf man meinen Ausweis sehen wollte. Das habe ich unter Berufung Datenschutz verweigert. Daraufhin drückte man mir ein Blatt in die Hand mit Überschrift
"Erklärung anlässlich der Identitätsprüfung bei Arbeitslosmeldung und Antragsstellung" und fordert mich auf meinen Ausweis nachträglich nachzureichen, obwohl mein Anliegen keinerlei Leistungsbezug hatte. Angedroht wird die Einstellung der Unterstützung und bezogen wird sich auf §60, Mitwirkungspflicht.
Da ich mich nun weder arbeitslos gemeldet, noch einen Antrag gestellt habe und ich aus §60 nun auch keinen Zwang zur Ausweisvorlage herauslesen kann, wie nun weiter?