Hallo Community,
am 16.02.2013 erhielt ich die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters für das Kalenderjahr 2012. Diese war datiert auf den 13.02.2013 und ich habe diese am 18.02.2013 persönlich gegen Empfangsbestätigung bei meinem Jobcenter eingereicht.
Die Nachzahlung für 2012 beträgt 80,56 €; die Nebenkostenvorauszahlung wurde um 5 € erhöht.
Der Vermieter möchte die erhöhte Vorauszahlung schon in diesem Monat berücksichtigt haben, die Nachzahlung soll ich bis spätestens 15.03.2013 überweisen.
Die Erhöhung habe ich noch nicht bei meiner Miete für diesen Monat berücksichtigen können, da das JC auf mein Schreiben noch nicht reagiert hat, sprich die Zahlung meiner Kosten für KDU sind noch nicht angepasst worden.
Frage: Wie lange hat das JC Zeit, auf meinen Antrag zu reagieren?
Nun stehe ich ja bei meinem Vermiter mit 5 € in der Schuld, da ich die Entscheidung abwarten wollte. Auch die geforderte Nachzahlung wird ja zum 15.03.2013 fällig.
Die Verzögerung der Bearbeitung mag damit zusammenhängen, dass ich auf eine Aufforderung der Absenkung meiner KDU Widerspruch erhoben habe.
Diesen Widerspruch habe ich auf folgendes Urteil des BSG gestützt.
Der Vorgang des Widerspruchs, den ich am 06.02.2013 nachweislich eingereicht habe, ist noch beim JC in der Bearbeitung.
am 16.02.2013 erhielt ich die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters für das Kalenderjahr 2012. Diese war datiert auf den 13.02.2013 und ich habe diese am 18.02.2013 persönlich gegen Empfangsbestätigung bei meinem Jobcenter eingereicht.
Die Nachzahlung für 2012 beträgt 80,56 €; die Nebenkostenvorauszahlung wurde um 5 € erhöht.
Der Vermieter möchte die erhöhte Vorauszahlung schon in diesem Monat berücksichtigt haben, die Nachzahlung soll ich bis spätestens 15.03.2013 überweisen.
Die Erhöhung habe ich noch nicht bei meiner Miete für diesen Monat berücksichtigen können, da das JC auf mein Schreiben noch nicht reagiert hat, sprich die Zahlung meiner Kosten für KDU sind noch nicht angepasst worden.
Frage: Wie lange hat das JC Zeit, auf meinen Antrag zu reagieren?
Nun stehe ich ja bei meinem Vermiter mit 5 € in der Schuld, da ich die Entscheidung abwarten wollte. Auch die geforderte Nachzahlung wird ja zum 15.03.2013 fällig.
Die Verzögerung der Bearbeitung mag damit zusammenhängen, dass ich auf eine Aufforderung der Absenkung meiner KDU Widerspruch erhoben habe.
Diesen Widerspruch habe ich auf folgendes Urteil des BSG gestützt.
Laut Urteil des Bundessozialgerichtes zufolge sind die Kosten der Unterkunft im Bundesland Nordrhein-Westfalen bisher zu niedrig bemessen worden (16.05.2012, Az: B 4 AS 109/11 R).
Das Bundessozialgericht stellte klar, dass für die Wohnraumzumessung die aktuellen Vorschriften des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) herangezogen werden müssten. Deswegen sei für den Alleinstehenden eine Wohnungsgröße von 50 Quadratmeter beziehungsweise für jede zusätzliche Person weitere 15 Quadratmeter maßgeblich. Auf Vorschriften der Vergangenheit dürfe die Behörde hingegen nicht verweisen. Folglich sei die bisherige Begrenzung der Wohnungsgröße in Höhe von 45 Quadratmeter als rechtswidrig anzusehen.
Ferner hat das BSG festgestellt, dass es sich bei dieser Entscheidung um eine Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des höchsten Gerichts handelt. Schließlich hatte das Bundessozialgericht für NRW schon am 22.09.2009 (B 4 AS 70/08 R) entschieden, dass die Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz für „angemessene“ Wohnraumgrößen heranzuziehen sind. Mit diesem Hinweis stellen die Bundesrichter klar, dass mit der aktuellen Entscheidung kein „neues Recht“ gesprochen, sondern bestehendes Recht lediglich bestätigt wurde.
Der Vorgang des Widerspruchs, den ich am 06.02.2013 nachweislich eingereicht habe, ist noch beim JC in der Bearbeitung.