Hallo,
ich beziehe eine befristete Rente und bekomme noch Leistungen nach SGB XII 250 Euro.
Mein Vater ist gestorben. Es geht um meinen Pflichtteil.
Ich habe Schulden von ca. 2000 Euro , die ich monatlich mit 40 Euro abzahle bei einer Bank. Die sind zusammengekommen, weil ich meine Strom oder Telefonrechnungen nicht mehr bezahlen konnte oder mir das Geld am Monatsende für Lebensmittel fehlte.
Ich benötige noch einen neuen Herd, da bis auf eine Platte nichts mehr geht und eine Matratze.
Meine Fragen: Wenn ich mein Pflichtteil einklage, wird das ja mit meinen Leistungen SGB XII verrechnet. Wie berechnen sie das?
Gibt es einen Freibetrag?
Werden sie meine Schulden mit einbeziehen und den Herd?
Muss ich mein Pflichtteil sogar einklagen, auch wenn für mich nichts übrig bleibt?
Ich bin für dankbar für jede hilfreiche Antwort
ich beziehe eine befristete Rente und bekomme noch Leistungen nach SGB XII 250 Euro.
Mein Vater ist gestorben. Es geht um meinen Pflichtteil.
Ich habe Schulden von ca. 2000 Euro , die ich monatlich mit 40 Euro abzahle bei einer Bank. Die sind zusammengekommen, weil ich meine Strom oder Telefonrechnungen nicht mehr bezahlen konnte oder mir das Geld am Monatsende für Lebensmittel fehlte.
Ich benötige noch einen neuen Herd, da bis auf eine Platte nichts mehr geht und eine Matratze.
Meine Fragen: Wenn ich mein Pflichtteil einklage, wird das ja mit meinen Leistungen SGB XII verrechnet. Wie berechnen sie das?
Gibt es einen Freibetrag?
Werden sie meine Schulden mit einbeziehen und den Herd?
Muss ich mein Pflichtteil sogar einklagen, auch wenn für mich nichts übrig bleibt?
Ich bin für dankbar für jede hilfreiche Antwort