Erforderlicher Umzug - Welche Gründe werden wie anerkannt? - Mietbescheinigungen

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M

Mitglied 61702

Gast
Ich muß erneut umziehen, wie bereits an anderer Stelle erwähnt. Ich werde permanent und massivst gemobbt, und eine normale Nutzung meiner Räumlichkeiten ist nicht mehr möglich, ich bin quasi auf 17-18 qm reduziert worden. Nicht nur, daß dies an und für sich schon unerträglich ist, es schlägt mir bös auf die bereits angegriffene Gesundheit. Ich bin im Dauerstress und will hier nur noch raus. Da es sich aber um ein familiäres Problem handelt, möchte ich nicht noch Öl ins Feuer gießen.

Wie also die Erforderlichkeit des Umzugs darlegen? Gibt es eventuell einfachere Wege? Reicht beispielsweise die einfache Kündigung des Vermieters aus? Es dürfte kein Problem geben, diese zu bekommen.

Das Hauptproblem sind die Umzugskosten und die Kaution. Ich benötige definitiv Hilfe beim Umzug, da ich kein geeignetes Fahrzeug habe und auch aufgrund meines WS-Schadens nichts Schweres mehr schleppen kann. Außerdem bin ich ohne Kaution hier eingezogen, werde aber mit Sicherheit eine beim Umzug benötigen.

Und wie sieht das mit Mietbescheinigungen und detailliert aufgedröselten Nebenkosten aus? Ich rede von sowas hier:

https://www.pforzheim.de/wirtschaft...-zusicherung-des-jobcenters-erforderlich.html

Ist nicht die einzige Stadt bei der ich solche Infos gefunden habe. Diese ist eine Optionskommune , aber ich fands auch beim einen oder anderen Landkreis.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Watch,

Nutzung meiner Räumlichkeiten ist nicht mehr möglich, ich bin quasi auf 17-18 qm reduziert worden.

Kannst du bitte mal dazu kurz was schreiben, wie es zu diesem Umstand kommt?

Reicht beispielsweise die einfache Kündigung des Vermieters aus? Es dürfte kein Problem geben, diese zu bekommen.

Hmmm bleibt die Frage wie will der Vermieter das begründen?

Und wie sieht das mit Mietbescheinigungen und detailliert aufgedröselten Nebenkosten aus?

Die Nebenkosten können auch im Mietvertrag stehen, mit der jeweiligen Position plus Betrag.

Welche Gründe werden wie anerkannt?

Hier mal als Beispiel welche Gründe es zum Umzug gibt:

aus gesundheitlichen (VGH BY 29.3.1976 - 316 III 75 - FEVS 24, 284; LSG BE-BB 28.11.2008 - L 29 B 1944/08 AS ER ) bzw. dringenden persönlichen Gründen erzwungen wird (z.B. Bedrohung durch den Partner SG Berlin 26.4.2005 - S 37 AS 801/05 ER ; SG Lüneburg 9.11.2006 - S 25 AS 163/06 - info also 2007, 77 [mit zust. Anm. Spindler info also 2007, 81]; Ort besonderer medizinischer Behandlung [SG Schwerin 1.5.2005 - S 10 ER 29/05 AS]; Zerbrechen einer Wohngemeinschaft [SG Lüneburg 19.8.2005 - S 24 AS 472/05 ER ], persönliche Pflege eines nahen Angehörigen [SG Berlin 6.9.2005 - S 37 AS 8025/05 ER ] bzw. Trennung/Scheidung [VGH BW 26.5.1971 - VI 921/69 - FEVS 13268, 421]), ebenso bei gewichtigen familiären Gründen (SG Berlin 28.6.2007 - S 106 AS 4730/07 - [Zuzug an den Wohnort des mit sorgeberechtigten Kindesvaters unter Verbesserung der Betreuungssituation]; LSG HE 19.3.2009 - L 7 AS 53/09; LSG BE-BB 5.2.2008 - L 10 B 2193/07 AS ER - [Zusammenziehen von Eheleuten]) oder er durch sonstige untragbare Zustände in der bisherigen Wohnung, z.B. durch einen nicht behebbaren Konflikt mit anderen Hausbewohnern (LSB BE-BB 3.6.2007 - L 28 B 676/07 AS ER ) nach Scheitern zumutbarer „Befriedungsmaßnahmen" (SG Berlin 25.5.2007 - S 63 AS 10511/07 ER ), motiviert war,

Text hervorgehoben für die Gründe als Beispiel.

Quelle:https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/44577-umzug-gruende.html

Wichtig ist für dich, wenn du einen Wohnung gefunden hast, dann reiche das Mietangebot beim JC ein, persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung oder persönliche Vorsprache.
 
M

Mitglied 61702

Gast
Hallo Seepferdchen,

Kannst du bitte mal dazu kurz was schreiben, wie es zu diesem Umstand kommt?

Ich lebe in einer WG , normalerweise gehört neben dem WG -Zimmer ja auch Gemeinschaftsbereich dazu, den ich nicht mehr nutzen kann. Die WG ist zerrüttet (kann man dir eine PN schicken? Hintergründe sind mir hier offen im Forum zu privat).

Danke für die Infos, da bin ich schon drübergestolpert. Leider scheinen dies nur Methoden zu sein, bei denen man das JC vor den Kadi ziehen muß. Dazu habe ich keinerlei Nerv momentan. Ich suche nach einer guten Begründung, die so "gekauft" wird.
 
M

Mitglied 61702

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Na ja, ich hatte offensichtlich (aber jetzt erst für mich ersichtlich) von vorneherein keine echte Chance. Hätte ich das gewußt; wo ich vorher wohnte gabs genügend Wohnraum. Jetzt suche ich schon seit Monaten und wenns dann soweit ist, werde ich schnell zusagen können müssen.

Größter Witz: es sieht so aus, als ob ich hier sogar Arbeit fände, die zu meinen gesundheitlichen Problemen passt. Nur direkt hier vor Ort wird rein garnichts zu finden sein an Wohnung. Der Abstand zwischen "angemessen" und "Marktwert" liegt bei flapsigen 150-200 Euro Kaltmiete...
 
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Mitglied 61702

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Wenn ich wollte, wäre ich sofort draußen, wenn du das meinst. Ich soll ja ausziehen.

Offiziell, je nach Auslegung des Mietvertrags, 14 Tage bis 3 Monate.
 

Nena

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Und andersrum? Denn natürlich ist eine Kündigung durch den Vermieter ein (anzuerkennender) Umzugsgrund. Und ich meine, dass das JC die mietrechtliche Seite daran auch nicht überprüft/überprüfen kann (ob die Kündigung berechtigt ist zum Beispiel).
 
M

Mitglied 61702

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Es sollte kein Problem sein. Die Frage ist halt, ob das JC diesen zweiten Umzug innerhalb eines Jahres einfach so schluckt.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
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Hallo @Watch

Offiziell, je nach Auslegung des Mietvertrags, 14 Tage bis 3 Monate.

Du hast ein möbeliertes Zimmer und der Vermieter (Mutter) ist die Hauptmieterin oder
Eigentümerin der Wohnung, daher kannst du bis spätestens zum 15. des Monats nachweisbar das Zimmer kündigen, also deine Mutter bestätigt per Unterschrift die Kündigung erhalten zu haben, was wohl in deinem Fall wichtig ist.

Genauso kann deine Mutter dir kündigen, auch schriftlich.

Wichtig ist das der Mietvertrag nicht zeitlich befristet ist!

Eine Begründung zur Kündigung ist nicht erforderlich.
 
M

Mitglied 61702

Gast
Es müßte so klappen. Ich hoffe das jetzt einfach mal, insbesondere da es so aussieht, als ob mich das JC mit dem Umzug "loswird".
 
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