KARLderWEHRER
Priv. Nutzer*in
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- 22 Juli 2012
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Hallo Forumianer,
sorry für die falsche Überschrift!
hat von euch jemand schon einmal erfolgreich eine sogenannte "AGG-Klage" beim Arbeitsgericht durchgeboxt?
Ich selbst habe schon öfter aufgrund von in der Bewerbungsabsage angegebenen Indizien (..."wir teilen Ihnen mit, dass wir uns für eine Bewerberin entschieden haben..." das stand so wortwörtlich in der Absage drinnen!) geklagt. Ich habe das ArbG genommen und mir insbesondere mit dem "AGG" eine schöne Klage gebastelt.
Die Beklagte hat dann auch immer richtig Angst gekriegt und gleich einen FA für Arbeitsrecht beauftragt. Dieser hat dann eine mehrseitige Stellungnahme geschrieben. In der anberaumten Güteverhandlung fiel die Sache dann aber leider immer in sich zusammen.
Hat von euch jemand Erfahrungen gemacht?
Würde eine mögliche Entschädigung ggf. auf das ALG-II angerechnet werden?
Das ist doch eigentlich ein tolles, wenn auch wirklich unmoralisches, Geschäftsmodell, oder nicht?
Schließlich kann man max. 3 Monatsgehälter, also i. d. Regel mehrere Tausend Euros, gewinnen!
Der Arbeitsmarkt ist momentan eh richtig schlecht, sodass es doch egal ist, wenn ich es mir bei ein paar wenigen Arbeitgebern verscherze. Die "Datenbank" für die sogenannten "AGG-Hopper" ist ja von Datenschützern sowieso aufgelöst worden
Na, welche Meinung habt ihr dazu?
Wäre es vielleicht ein kluger Schachzug, eine entsprechende Klage einzureichen und sobald die Ladung für den Gütetermin vom Arbeitsgericht da ist, sich mit der Beklagten in Verbindung zu setzen, um eine außergerichtliche Einigung anzuregen?
Klar, kann man das auch als eine Art Abzocke sehen, ich denke aber, dass sich die Arbeitgeber auch an Recht halten müssen!
Gruß
sorry für die falsche Überschrift!
hat von euch jemand schon einmal erfolgreich eine sogenannte "AGG-Klage" beim Arbeitsgericht durchgeboxt?
Ich selbst habe schon öfter aufgrund von in der Bewerbungsabsage angegebenen Indizien (..."wir teilen Ihnen mit, dass wir uns für eine Bewerberin entschieden haben..." das stand so wortwörtlich in der Absage drinnen!) geklagt. Ich habe das ArbG genommen und mir insbesondere mit dem "AGG" eine schöne Klage gebastelt.
Die Beklagte hat dann auch immer richtig Angst gekriegt und gleich einen FA für Arbeitsrecht beauftragt. Dieser hat dann eine mehrseitige Stellungnahme geschrieben. In der anberaumten Güteverhandlung fiel die Sache dann aber leider immer in sich zusammen.
Hat von euch jemand Erfahrungen gemacht?
Würde eine mögliche Entschädigung ggf. auf das ALG-II angerechnet werden?
Das ist doch eigentlich ein tolles, wenn auch wirklich unmoralisches, Geschäftsmodell, oder nicht?
Schließlich kann man max. 3 Monatsgehälter, also i. d. Regel mehrere Tausend Euros, gewinnen!
Der Arbeitsmarkt ist momentan eh richtig schlecht, sodass es doch egal ist, wenn ich es mir bei ein paar wenigen Arbeitgebern verscherze. Die "Datenbank" für die sogenannten "AGG-Hopper" ist ja von Datenschützern sowieso aufgelöst worden

Na, welche Meinung habt ihr dazu?
Wäre es vielleicht ein kluger Schachzug, eine entsprechende Klage einzureichen und sobald die Ladung für den Gütetermin vom Arbeitsgericht da ist, sich mit der Beklagten in Verbindung zu setzen, um eine außergerichtliche Einigung anzuregen?
Klar, kann man das auch als eine Art Abzocke sehen, ich denke aber, dass sich die Arbeitgeber auch an Recht halten müssen!
Gruß