Ich lasse mich nicht unterkriegen und setze mich auch mit meinen Rechten / Pflichten genau auseinander. D.h. ich hab mir aktuelle Gesetzestexte zu Hartz IV und anderen Sozialleistungen besorgt und informiere mich genau was möglich ist.
Gibts denn irgendeine Möglichkeit, dass durch eine ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt oder so schriftlich niederlegen zu lassen so dass als schwerwiegender Fall nicht in die Standard Behandlung beim Amt falle? Oder schicken die mich trotzdem zu einem Amtsarzt der natürlich nur die Interessen der Arge vetritt?
Und Arbeitsgelegenheiten (1 Euro Job) sollen für die geschaffen werden, die keine Arbeit finden können.
Heiko1961 meinte:Und Arbeitsgelegenheiten (1 Euro Job) sollen für die geschaffen werden, die keine Arbeit finden können.
Irrtum, 1€-Jobs müssen abgeschafft werden.![]()
Das ist auch meine Meinung. Habe lediglich das wiedergegeben was sich gewisse Leute ausgedacht haben oder wollen.
Ich hab die Gesetze zu H4 im SGBII durchstöbert aber für meinen Fall gibts einfach kein Gesetz. Dass ich meinen Eltern noch 150€ vom ALG2 abgeben muss damit wir zurecht kommen beachten die garnicht im Gesetz. So wie ich das verstehe sollen meine Eltern mich noch mitfinanzieren. Mein Bruder studiert und kann sich mithilfe eines Nebenjobs grade mal selbst versorgen und auch kaum was abgeben an unsere Eltern. Die Studiengebühren sind ja nun so gestiegen, dass es auch für ihn sehr hart ist/wird. Hat hier jemand vielleicht einen Tipp wie man diese Sache im Antrag geltend machen kann?
Ich würde jedoch erstmal den Antrag nur für dich stellen. Ratsam wäre im Vorfeld ein Termin bei einer Beratungsstelle in deiner Nähe. Adressen findest du unter: https://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx(3)Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
Einem Umzug in einen anderen Ballungsraum oder Großstadt, in der du dich mit Bus und Bahn bewegen kannst, stünde aber nichts entgegen?Star82 meinte:Guten Morgen,
erstmal danke für die Antwort Silkem. Ich bin 24 Jahre alt und somit werden die Vermögens und Einkommensverhältnisse mitgeprüft.
Da ich aufgrund meiner Sehbinderung keinen Führerschein machen darf bin ich mit Bus und Bahn unterwegs. Das bedeutet, dass ich mich mit Bewerbungen im Ruhrgebiet bewege, da es für mich auch erreichbar sein muss.
EDIT: Das mit dem Untermietervertrag wurde mir schon woanders gesagt wobei das in einem anderen Forum als nutzlos abgetan wurde. Konkret heißt das also ich fülle den Antrag nur mit meinen Daten aus und lege mit meinen Eltern im Untermietervertrag die Konditionen fest?
Nein, aber einfach mal googlen, sind leicht zu bekommen.Star82 meinte:Vorlagen für Untermieterverträge gibts auch hier im Forum? Hab sowas noch nicht gemacht. Übrigens bin ich Bürokaufmann![]()
Wenn du einen Job hast, kannst du trotzdem ausziehen! Nur während des Bezugs ist ausziehen nicht gestattet.Das mit dem Umziehen ist ja nicht ganz sicher, denn U25 Leute sollen ja bei den Eltern bleiben.
Klar, das hindert einen aber nicht, sich außerhalb der Region zu bewerben 8)Und außerdem muss man erstmal den Arbeitsvertrag in der Hand haben bevor man eventuell umzieht.
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