Guten Morgen Zusammen!
Ich muss ein bisschen ausholen...
Wir mussten im letzten Jahr bedauerlicherweise wieder ALG II beantragen, da mein Mann eine sehr lange zeit im Krankenhaus war und danach vorläufig nicht mehr Arbeiten durfte.
Im September wurde uns dann mitgeteilt das der Vater meines Mannes in der Schweiz verstorben ist und er gemeinsam mit seiner Schwester eine Erbengemeinschaft bildet.
Wir haben es dem JobCenter damals sofort gemeldet und ab Oktober wurden dann die Leistungen nur noch Darlehnsweise erbracht, weil ein Haus und mehrere Grundstücke zum Erbe gehört haben.
An und für sich auch alles kein Problem, ist ja logisch das man vorhandenes Vermögen etc erstmal verwerten muss.
Nun sieht es aber so aus das die Auseinandersetzung mit seiner Schwester nicht nur sehr schwierig sondern auch sehr langwierig waren.
Wir bekommen nun seit Juli keine Leistungen mehr, da mein Mann Arbeitet und wir mit Wohngeld + KiZu mehr als genug zum Leben haben.
Vor drei Monaten wurde der Erbteilungsvertrag Unterschrieben, die Schwester meines Mannes brauch das Haus da sie sonst Obdachlos ist, die Grundstücke gehören wiederum zu einer anderen Erbengemeinschaft und können ohne zu Stimmung des dritten nicht veräußert werden, dieser ist jedoch schwer Krank, daher stockt das alles.
Es hieß die ganze Zeit das eine Auszahlung des Erbes erst erfolgt wenn die Schwester einen Job hat um die Hypothek zu erhöhen fürs Haus, den hat sie jedoch nicht.
Da die Familie an sich aber langjährige Stammkunden bei der Bank sind, wollten sie ihr helfen und haben vorgestern entschieden das sie die Hypothek nun auch ohne Arbeitsvertrag erhöhen damit sie die Auszahlung vornehmen kann. Der Wert des Hauses scheint wohl genug Absicherung zu sein.
Nun frage ich mich wenn das Geld nun tatsächlich ausbezahlt wird, angepeilt wäre der 15 diesen Monats (ja sehr schnell ich wunder mich selber), wie es nun mit der Rückzahlung aussieht?
Eigentlich wären wir ja nun nicht mehr im ALG II Bezug, als ist kein Einkommen geflossen während des Bezuges.
Wir haben zwar bisher immer damit gerechnet das wir es zurückzahlen müssen, aber nun haben sich ja die Gegebenheiten geändert.
Wenn wir es zurückzahlen müssen, dann ist das so. Gibt es da irgendeinen Freibetrag der zb. nicht angerechnet werden darf? Wie es das zb. beim Vermögen gibt?
Unser Sachbearbeiter ist bis Ende des Monats nicht anwesend und er hatte gesagt wir müssen dann mal schauen ob wir was anrechnen können oder nicht und wie viel, daher bin ich etwas verwirrt. Die Vertretung hat leider so gar keinen Plan und meinte wir sollen warten bis der andere wieder aus dem Urlaub zurück ist.
Vielleicht kennt ihr euch ja ein bisschen damit aus und könnt mir kurz was dazu sagen, so das ich das alles mit einplanen kann.
Liebe Grüße
Mira
Ich muss ein bisschen ausholen...
Wir mussten im letzten Jahr bedauerlicherweise wieder ALG II beantragen, da mein Mann eine sehr lange zeit im Krankenhaus war und danach vorläufig nicht mehr Arbeiten durfte.
Im September wurde uns dann mitgeteilt das der Vater meines Mannes in der Schweiz verstorben ist und er gemeinsam mit seiner Schwester eine Erbengemeinschaft bildet.
Wir haben es dem JobCenter damals sofort gemeldet und ab Oktober wurden dann die Leistungen nur noch Darlehnsweise erbracht, weil ein Haus und mehrere Grundstücke zum Erbe gehört haben.
An und für sich auch alles kein Problem, ist ja logisch das man vorhandenes Vermögen etc erstmal verwerten muss.
Nun sieht es aber so aus das die Auseinandersetzung mit seiner Schwester nicht nur sehr schwierig sondern auch sehr langwierig waren.
Wir bekommen nun seit Juli keine Leistungen mehr, da mein Mann Arbeitet und wir mit Wohngeld + KiZu mehr als genug zum Leben haben.
Vor drei Monaten wurde der Erbteilungsvertrag Unterschrieben, die Schwester meines Mannes brauch das Haus da sie sonst Obdachlos ist, die Grundstücke gehören wiederum zu einer anderen Erbengemeinschaft und können ohne zu Stimmung des dritten nicht veräußert werden, dieser ist jedoch schwer Krank, daher stockt das alles.
Es hieß die ganze Zeit das eine Auszahlung des Erbes erst erfolgt wenn die Schwester einen Job hat um die Hypothek zu erhöhen fürs Haus, den hat sie jedoch nicht.
Da die Familie an sich aber langjährige Stammkunden bei der Bank sind, wollten sie ihr helfen und haben vorgestern entschieden das sie die Hypothek nun auch ohne Arbeitsvertrag erhöhen damit sie die Auszahlung vornehmen kann. Der Wert des Hauses scheint wohl genug Absicherung zu sein.
Nun frage ich mich wenn das Geld nun tatsächlich ausbezahlt wird, angepeilt wäre der 15 diesen Monats (ja sehr schnell ich wunder mich selber), wie es nun mit der Rückzahlung aussieht?
Eigentlich wären wir ja nun nicht mehr im ALG II Bezug, als ist kein Einkommen geflossen während des Bezuges.
Wir haben zwar bisher immer damit gerechnet das wir es zurückzahlen müssen, aber nun haben sich ja die Gegebenheiten geändert.
Wenn wir es zurückzahlen müssen, dann ist das so. Gibt es da irgendeinen Freibetrag der zb. nicht angerechnet werden darf? Wie es das zb. beim Vermögen gibt?
Unser Sachbearbeiter ist bis Ende des Monats nicht anwesend und er hatte gesagt wir müssen dann mal schauen ob wir was anrechnen können oder nicht und wie viel, daher bin ich etwas verwirrt. Die Vertretung hat leider so gar keinen Plan und meinte wir sollen warten bis der andere wieder aus dem Urlaub zurück ist.
Vielleicht kennt ihr euch ja ein bisschen damit aus und könnt mir kurz was dazu sagen, so das ich das alles mit einplanen kann.
Liebe Grüße
Mira