Hallo liebe Leute,
ich habe eine wichtige Frage: Kann Einkommen in Vermögen überführt werden? Und damit der Freibetrag von 200 Euro*Lebensjahre geltend gemacht werden?
Wenn ich ALGII (Hartz IV-)Empfänger bin und während meines Bezuges ein kleines Erbe erwarte, dann wird dieses Erbe ja als Einkommen gezählt und es gibt keinen Freibetrag für mich.
Wenn ich das Erbe aber vor dem Bezug von ALGII bekommen hätte, so wäre es als Vermögen gewertet worden und ich könnte wenigstens den Freibetrag behalten.
ich habe eine wichtige Frage: Kann Einkommen in Vermögen überführt werden? Und damit der Freibetrag von 200 Euro*Lebensjahre geltend gemacht werden?
Wenn ich ALGII (Hartz IV-)Empfänger bin und während meines Bezuges ein kleines Erbe erwarte, dann wird dieses Erbe ja als Einkommen gezählt und es gibt keinen Freibetrag für mich.
Wenn ich das Erbe aber vor dem Bezug von ALGII bekommen hätte, so wäre es als Vermögen gewertet worden und ich könnte wenigstens den Freibetrag behalten.
- Gibt es eine (legale) Möglichkeit, das durch das Erbe zu erwartende Einkommen in Vermögen umzuwandeln?
- Wird beim Wiederholungsantrag auf ALGII nach 6 Wochen automatisch mein Erbe (vorher noch Einkommen) zu Vermögen?