Wermon
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- 23 Aug 2020
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Hallo zusammen,
Ich entschuldige mich vorab für den evtl langen Text und dafür falls meine Fragen nicht in den Bereich gehören.
Also folgendes, ich bekomme seid ein paar Monaten (September 2019) monatlich 87,50€ aus einem Erbe ausbezahlt. Habe dies noch nicht angegeben, werde dies jetzt aber nachholen. Muss ich hier mit Konsequenzen rechnen, weil ich dies erst jetzt melde?
Das Erbe ist scheinbar 2008 mit dem Ableben meines Vaters zustande gekommen. Ich selber hatte zu dem Zeitpunkt des Ableben meines Vaters, gut 20 Jahre keinen Kontakt (ca.2000).
Zu diesem Zeitpunkt bezog ich keine Leistungen, aus gesundheitlichen Gründen erst seid Dezember 2012.
Ich habe erst 2015-16 von dem Tod meines Vaters erfahren.
Über die Erbmasse habe ich keinerlei Kenntnis und Unterlagen, ich weiß nicht wie das Erbe geregelt ist, wie es ausbezahlt wird oder ob es jemals vollständig ausbezahlt wird usw . Das Erbe teile ich mir evtl scheinbar mit meiner Halbschwester und Stiefmutter aber auch dieses kann ich leider nicht mit Gewissheit sagen, zu diesen habe ich auch keinerlei Kontakt.
Kann man in diesem Fall von einer sogenannten "Erbgemeinschaft" ausgehen obwohl es sich nur um Geld handelt und nicht um ein Haus?!
Wie regelt es das Jc wenn es sich tatsächlich um eine Erbgemeinsschaft handelt?
Unterlagen habe ich bisher nur über die monatlichen Zahlungen vorgestern beantragt. Erst gestern bin ich darüber in Kenntnis geraten das ich noch evtl dies benötige :
-Kopie des Testaments und Eröffnungsprotokolls
- Aufstellung über die Erbmasse zum Todeszeitpunkt
- Auflistung über geleistete Zahlungen seit Todeszeitpunkt, aktueller Restbestand
Diese Unterlagen werde ich auch so schnell wie möglich an entsprechender Stelle nachfordern, wobei ich mir bei einigen benötigten Unterlagen schon so meine Gedanken mache bzgl des Datenschutzes und ich weiß auch nicht wirklich ob alle diese Unterlagen das Jobcenter was angehen wie zb das Testament, den dort könnte man ja evtl sensible Daten einsehen, die nur ausschließlich die Erbberechtigten was angehen.
Könnte es auch sein das es garkein Testament gibt (ich war zu keiner Testamentseröffnung jemals eingeladen)? Hatte 2015-16 ein Anruf vom Nachlassgerricht, die wollten eine Unterschrift, damit das sogenannte Erbe an mich, meine halbschwester sowie deren Mutter ausbezahlt werden kann.
Habe aber nix unterschrieben, da ich damit eigentlich nix zu tun haben wollte und belies es dabei bis ich September ein Schreiben von einem Nachlassverwalter , evtl auch Notar bekam, der meine Kontoverbindung haben wollte. Die schickte ich im und seidher erhalte ich diese Zahlung.
Wenn es kein Testament gibt, wie weise ich dem Jc was nach? Wie handhaben Sie es dann?
Entziehen Sie mir dann evtl die monatlichen Zahlungen zum Lebensunterhalt und der Miete bis sich das Thema komplett geklärt hat?
Vielleicht kann mir einer von euch ja hier weiterhelfen?!
Ich weiß auch nicht, wie das Jobcenter mit den monatlichen 87,50€ verfahren wird?!
Rechnet es diese auf die Regelleistungen an (was mir durchaus sinnig erscheint)?!
Oder nur auf den Grundbetrag (mit 10% bis 30%?)?
Ich befinde mich in einer Bedarfsgemeinschaft (2 Personen).
Habe irgendwo auch etwas von einem Grundfreibetrag gelesen (150€ pro Lebensjahr) und wie verhält es sich in einer Bedarfsgemeinschaft, habe gelesen, das sich der Grundfreibetrag dadurch verdoppelt? Um wieviel Gesamt Erbe es sich handelt, weiß ich nicht, es werden mir lediglich 87,50€ pro Monat ausbezahlt. Wie verhält es sich dann wenn es als Vermögen gesehen wird, da es ja kleine monatliche Zahlungen sind und keine einmalige Sache?
Kann das Jc mich dazu zwingen, das Erbe komplett auszahlen zulassen, wenn dieses nicht per Testament geregelt ist bzw wenn es nicht fest angelegt ist.
Wenn ja würde es laut Internet der Grundfreibetrag von 150€ pro Lebensjahr, pro in der Bdg lebenden Person, zum Tragen kommen plus 750€ einmalige Zahlung für Hausrat pro Person und einmalig 30,00€ für Versicherung, Auto (einmalig? Pro Person?)
Wie ist es denn mit dem Grundfreibetrag, bekommt man den ohne zu verwerten oder muss man diesen für seinen Lebensunterhalt verwenden?
Das Erbe ist ja 2008 mit Ableben meines Vaters entstanden, also würde dies ja (trotz meiner unwissendheit über dieses) als Vermögen berechnet werden und nicht als Einkommen, da ich gelesen habe, das es ab Todeszeitpunkt zählt, Richtig?! Seid Ende 2012 beziehe ich selber leistungen vom Amt.
Ich frage mich nur wie das Jobcenter dies berechnen möchte.
Wenn es eine Einmalzahlung wäre, die sofort verfügbar wäre, dann könnte ich dies nachvollziehen aber bisher sieht es eher so aus, dass das Geld fest angelegt ist und monatlich mit Zahlungen von je 87,50€ ausbezahlt wird......ich habe vermutlich keinerlei Zugriff auf das komplette Erbe (dies müsste noch geklärt werden).
Ich habe auch im Internet gelesen dass das JB, die Grundsicherung in ein Darlehen umwandelt kann?! Was ja für mich und womöglich auch für meine Parntnerin bedeuten könnte, das wir selbst wenn wir es schaffen sollten die Hilfebedürftigkeit zubeenden, das wir auf einen Haufen an Schulden sitzen würden die wir auch irgendwie wieder ans JB zurückbezahlen müssen?! Kann das JB dies überhaupt machen oder käme in meinem Fall nicht eher Leistungen als Beihilfe in Betracht?! Wobei ich mir da auch nicht sicher bin, weil ich ja das Erbe in monatlichen "Raten" ausbezahlt bekomme ,eben weil ich scheinbar keinerlei Zugriff aufs komplette Erbe habe /haben werde (Zugriff aufs komplette Erbe, ist meiner Meinung nach auch nicht möglich, das es ja scheinbar evlt insg. drei Erben gibt, höchstens auf den Teil der mir tatsächlich zusteht).
Weiß jemand wie das Jobcenter dies nun handhabt?
Rechnet mir das Jobcenter das monatliche Erbe von 87,50€ dann als monatliches Einkommen an? oder wird mir das monatliche Erbe als anrechnungsfreier Betrag (100,00€) angerechnet ? Gibt es dies überhaupt in der Konstellation Erben und anrechnungsfreier Freibetrag?! Oder kommt dies nur zum tragen bei einem Erwerbseinkommen ?!
Noch eine frage, das ganze verwaltet vermutlich ein Notar, Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker (ich kann leider nichts genaues sagen, da ich keinerlei Unterlagen besitze) und ist scheinbar gesetzlich geregelt mit den Zahlungen, kann das Jobcenter verlangen das mir das komplette Erbe ausbezahlt wird, und ich dies einsetzen muss, um daraus meinen Lebensunterhalt zubestreiten.
Kann das JB eine Aufhebung der Regelungen der monatlichen Zahlungen verlangen, so das ich gezwungen werde, das mir zustehende Erbe komplett auszahlen zulassen?
Mir ist klar, daß ich eigentlich erst die Unterlagen abwarten sollte bevor ich fragen stelle aber mir ist es jetzt schon lieber das ich Hilfe und hilfreiche Informationen bekomme, bevor dies auf den letzten Drücker ist, ich vollstens das Jc im Nacken sitzen habe und mir die Zeit weiter davon rennt (30.Sep endet der Bewilligungszeitraum und ich muss einen neuen WBA stellen), ich befürchte das es alles sonst ziemlich knapp werden könnte und das JB streicht mir /uns womöglich noch die Bezüge komplett.
Kann das JB die Leistungen einstellen bis dies geklärt ist, weil wenn ja wird ja auch dann die Mietzahlung eingestellt und müsste dann mit 2 Personen von 87,50 im monat leben.
Wie man lesen kann, ich habe soviele Fragen, ich kenne mich so überhaupt nicht mit dieser Thematik aus....... Entschuldigt bitte meine vielen fragen. Ich hoffe ihr könnt mir dennoch helfen und mich ein wenig aufklären und erklären.
Für evtl dopplungen meiner Fragen, entschuldige ich mich auch schonmal im vorraus.
Wenn noch fragen sind oder wtwas unklar erscheint , fragt mich einfach.
Danke für die Antworten und Hilfe im voraus.
Liebe Grüße
Ich entschuldige mich vorab für den evtl langen Text und dafür falls meine Fragen nicht in den Bereich gehören.
Also folgendes, ich bekomme seid ein paar Monaten (September 2019) monatlich 87,50€ aus einem Erbe ausbezahlt. Habe dies noch nicht angegeben, werde dies jetzt aber nachholen. Muss ich hier mit Konsequenzen rechnen, weil ich dies erst jetzt melde?
Das Erbe ist scheinbar 2008 mit dem Ableben meines Vaters zustande gekommen. Ich selber hatte zu dem Zeitpunkt des Ableben meines Vaters, gut 20 Jahre keinen Kontakt (ca.2000).
Zu diesem Zeitpunkt bezog ich keine Leistungen, aus gesundheitlichen Gründen erst seid Dezember 2012.
Ich habe erst 2015-16 von dem Tod meines Vaters erfahren.
Über die Erbmasse habe ich keinerlei Kenntnis und Unterlagen, ich weiß nicht wie das Erbe geregelt ist, wie es ausbezahlt wird oder ob es jemals vollständig ausbezahlt wird usw . Das Erbe teile ich mir evtl scheinbar mit meiner Halbschwester und Stiefmutter aber auch dieses kann ich leider nicht mit Gewissheit sagen, zu diesen habe ich auch keinerlei Kontakt.
Kann man in diesem Fall von einer sogenannten "Erbgemeinschaft" ausgehen obwohl es sich nur um Geld handelt und nicht um ein Haus?!
Wie regelt es das Jc wenn es sich tatsächlich um eine Erbgemeinsschaft handelt?
Unterlagen habe ich bisher nur über die monatlichen Zahlungen vorgestern beantragt. Erst gestern bin ich darüber in Kenntnis geraten das ich noch evtl dies benötige :
-Kopie des Testaments und Eröffnungsprotokolls
- Aufstellung über die Erbmasse zum Todeszeitpunkt
- Auflistung über geleistete Zahlungen seit Todeszeitpunkt, aktueller Restbestand
Diese Unterlagen werde ich auch so schnell wie möglich an entsprechender Stelle nachfordern, wobei ich mir bei einigen benötigten Unterlagen schon so meine Gedanken mache bzgl des Datenschutzes und ich weiß auch nicht wirklich ob alle diese Unterlagen das Jobcenter was angehen wie zb das Testament, den dort könnte man ja evtl sensible Daten einsehen, die nur ausschließlich die Erbberechtigten was angehen.
Könnte es auch sein das es garkein Testament gibt (ich war zu keiner Testamentseröffnung jemals eingeladen)? Hatte 2015-16 ein Anruf vom Nachlassgerricht, die wollten eine Unterschrift, damit das sogenannte Erbe an mich, meine halbschwester sowie deren Mutter ausbezahlt werden kann.
Habe aber nix unterschrieben, da ich damit eigentlich nix zu tun haben wollte und belies es dabei bis ich September ein Schreiben von einem Nachlassverwalter , evtl auch Notar bekam, der meine Kontoverbindung haben wollte. Die schickte ich im und seidher erhalte ich diese Zahlung.
Wenn es kein Testament gibt, wie weise ich dem Jc was nach? Wie handhaben Sie es dann?
Entziehen Sie mir dann evtl die monatlichen Zahlungen zum Lebensunterhalt und der Miete bis sich das Thema komplett geklärt hat?
Vielleicht kann mir einer von euch ja hier weiterhelfen?!
Ich weiß auch nicht, wie das Jobcenter mit den monatlichen 87,50€ verfahren wird?!
Rechnet es diese auf die Regelleistungen an (was mir durchaus sinnig erscheint)?!
Oder nur auf den Grundbetrag (mit 10% bis 30%?)?
Ich befinde mich in einer Bedarfsgemeinschaft (2 Personen).
Habe irgendwo auch etwas von einem Grundfreibetrag gelesen (150€ pro Lebensjahr) und wie verhält es sich in einer Bedarfsgemeinschaft, habe gelesen, das sich der Grundfreibetrag dadurch verdoppelt? Um wieviel Gesamt Erbe es sich handelt, weiß ich nicht, es werden mir lediglich 87,50€ pro Monat ausbezahlt. Wie verhält es sich dann wenn es als Vermögen gesehen wird, da es ja kleine monatliche Zahlungen sind und keine einmalige Sache?
Kann das Jc mich dazu zwingen, das Erbe komplett auszahlen zulassen, wenn dieses nicht per Testament geregelt ist bzw wenn es nicht fest angelegt ist.
Wenn ja würde es laut Internet der Grundfreibetrag von 150€ pro Lebensjahr, pro in der Bdg lebenden Person, zum Tragen kommen plus 750€ einmalige Zahlung für Hausrat pro Person und einmalig 30,00€ für Versicherung, Auto (einmalig? Pro Person?)
Wie ist es denn mit dem Grundfreibetrag, bekommt man den ohne zu verwerten oder muss man diesen für seinen Lebensunterhalt verwenden?
Das Erbe ist ja 2008 mit Ableben meines Vaters entstanden, also würde dies ja (trotz meiner unwissendheit über dieses) als Vermögen berechnet werden und nicht als Einkommen, da ich gelesen habe, das es ab Todeszeitpunkt zählt, Richtig?! Seid Ende 2012 beziehe ich selber leistungen vom Amt.
Ich frage mich nur wie das Jobcenter dies berechnen möchte.
Wenn es eine Einmalzahlung wäre, die sofort verfügbar wäre, dann könnte ich dies nachvollziehen aber bisher sieht es eher so aus, dass das Geld fest angelegt ist und monatlich mit Zahlungen von je 87,50€ ausbezahlt wird......ich habe vermutlich keinerlei Zugriff auf das komplette Erbe (dies müsste noch geklärt werden).
Ich habe auch im Internet gelesen dass das JB, die Grundsicherung in ein Darlehen umwandelt kann?! Was ja für mich und womöglich auch für meine Parntnerin bedeuten könnte, das wir selbst wenn wir es schaffen sollten die Hilfebedürftigkeit zubeenden, das wir auf einen Haufen an Schulden sitzen würden die wir auch irgendwie wieder ans JB zurückbezahlen müssen?! Kann das JB dies überhaupt machen oder käme in meinem Fall nicht eher Leistungen als Beihilfe in Betracht?! Wobei ich mir da auch nicht sicher bin, weil ich ja das Erbe in monatlichen "Raten" ausbezahlt bekomme ,eben weil ich scheinbar keinerlei Zugriff aufs komplette Erbe habe /haben werde (Zugriff aufs komplette Erbe, ist meiner Meinung nach auch nicht möglich, das es ja scheinbar evlt insg. drei Erben gibt, höchstens auf den Teil der mir tatsächlich zusteht).
Weiß jemand wie das Jobcenter dies nun handhabt?
Rechnet mir das Jobcenter das monatliche Erbe von 87,50€ dann als monatliches Einkommen an? oder wird mir das monatliche Erbe als anrechnungsfreier Betrag (100,00€) angerechnet ? Gibt es dies überhaupt in der Konstellation Erben und anrechnungsfreier Freibetrag?! Oder kommt dies nur zum tragen bei einem Erwerbseinkommen ?!
Noch eine frage, das ganze verwaltet vermutlich ein Notar, Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker (ich kann leider nichts genaues sagen, da ich keinerlei Unterlagen besitze) und ist scheinbar gesetzlich geregelt mit den Zahlungen, kann das Jobcenter verlangen das mir das komplette Erbe ausbezahlt wird, und ich dies einsetzen muss, um daraus meinen Lebensunterhalt zubestreiten.
Kann das JB eine Aufhebung der Regelungen der monatlichen Zahlungen verlangen, so das ich gezwungen werde, das mir zustehende Erbe komplett auszahlen zulassen?
Mir ist klar, daß ich eigentlich erst die Unterlagen abwarten sollte bevor ich fragen stelle aber mir ist es jetzt schon lieber das ich Hilfe und hilfreiche Informationen bekomme, bevor dies auf den letzten Drücker ist, ich vollstens das Jc im Nacken sitzen habe und mir die Zeit weiter davon rennt (30.Sep endet der Bewilligungszeitraum und ich muss einen neuen WBA stellen), ich befürchte das es alles sonst ziemlich knapp werden könnte und das JB streicht mir /uns womöglich noch die Bezüge komplett.
Kann das JB die Leistungen einstellen bis dies geklärt ist, weil wenn ja wird ja auch dann die Mietzahlung eingestellt und müsste dann mit 2 Personen von 87,50 im monat leben.
Wie man lesen kann, ich habe soviele Fragen, ich kenne mich so überhaupt nicht mit dieser Thematik aus....... Entschuldigt bitte meine vielen fragen. Ich hoffe ihr könnt mir dennoch helfen und mich ein wenig aufklären und erklären.
Für evtl dopplungen meiner Fragen, entschuldige ich mich auch schonmal im vorraus.
Wenn noch fragen sind oder wtwas unklar erscheint , fragt mich einfach.
Danke für die Antworten und Hilfe im voraus.
Liebe Grüße