Guten Tag !
Folgender Fall: LE erbt und bekommt demzufolge keine Leistung mehr. Der Betrag wird auf die nächsten 6
Monate verrechnet. In dieser Zeit hat er außerdem zwei Überweisungen getätigt als
Darlehenstilgungen. Monate später hat er wieder Alg 2 beantragt, welcher erst abgelehnt dann
aber doch bewilligt wurde da ja keine bereiten Mittel zur Verfügung standen.
Das Jobcenter möchte jetzt prüfen inwieweit eine Ersatzpflicht besteht und will Darlehenvertrag
sehen, was auch kein Problem ist. Die eine Darlehenstilgung betrifft einen Zeitpunkt der schon
Jahre ist und wo er kein Alg 2 bezogen hat . Ist das ein Problem oder ist egal wann diese
Verträge geschlossen wurden?
Folgender Fall: LE erbt und bekommt demzufolge keine Leistung mehr. Der Betrag wird auf die nächsten 6
Monate verrechnet. In dieser Zeit hat er außerdem zwei Überweisungen getätigt als
Darlehenstilgungen. Monate später hat er wieder Alg 2 beantragt, welcher erst abgelehnt dann
aber doch bewilligt wurde da ja keine bereiten Mittel zur Verfügung standen.
Das Jobcenter möchte jetzt prüfen inwieweit eine Ersatzpflicht besteht und will Darlehenvertrag
sehen, was auch kein Problem ist. Die eine Darlehenstilgung betrifft einen Zeitpunkt der schon
Jahre ist und wo er kein Alg 2 bezogen hat . Ist das ein Problem oder ist egal wann diese
Verträge geschlossen wurden?