Erbe und Darlehnsvertrag vor ALG II Bezug

Leser in diesem Thema...

direkta

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Mrz 2016
Beiträge
1
Bewertungen
0
Guten Tag !


Folgender Fall: LE erbt und bekommt demzufolge keine Leistung mehr. Der Betrag wird auf die nächsten 6
Monate verrechnet. In dieser Zeit hat er außerdem zwei Überweisungen getätigt als
Darlehenstilgungen. Monate später hat er wieder Alg 2 beantragt, welcher erst abgelehnt dann
aber doch bewilligt wurde da ja keine bereiten Mittel zur Verfügung standen.
Das Jobcenter möchte jetzt prüfen inwieweit eine Ersatzpflicht besteht und will Darlehenvertrag
sehen, was auch kein Problem ist. Die eine Darlehenstilgung betrifft einen Zeitpunkt der schon
Jahre ist und wo er kein Alg 2 bezogen hat . Ist das ein Problem oder ist egal wann diese
Verträge geschlossen wurden?
 
AW: daneben

Ist man wg . Zufluss nicht mehr leistungsberechtigt, dann ist eine Verteilung des Zuflusses auf Folgemonate nicht mehr statthaft.
Ist man raus aus Hartz4 hat SB jegliches Recht zur Einmischung ins Leben des Ex-Leistungsberechtigten verloren.

Bei erneuter Leistungsberechtigung / Antrag auf Leistungen hat JC nur wie bei anderen auch zu prüfen. Zu prüfen wäre die Höhe des vorhandenen Vermögen wie auch ob evtl. rechtsgrundlos Schenkungen getätigt wurden, die dann möglw. zurücklgefordert werden können.

Eine Prüfung Deines Lebenswandels vor Antragstellung ist nicht möglich.

Der alte Darlehnsvertrag geht Jobcenter nix an. Selbst wenn Du noch eine Kopie haben solltest. Dein Darlehnsgeber ist nicht zu verpflichten dem Jobcenter Auskunft / Kopie zu geben. Ein Darlehnsgeber braucht die Vertragsurkunde um ggf. daraus gerichtliches Mahnverfahren zu betreiben.
 
Zurück
Oben Unten