Hallo allerseits,
wie wird bei Erbschaft die 10-Jahres-Frist rückwirkend gehandhabt?
Das Finanzamt billigt dem Erbnehmer einen "Abschmelzungseffekt" von 10 Prozent pro Jahr zu. Also hat man steuerlich nach Ablauf von 5 Jahren nur noch das halbe Erbe zu deklarieren (das ist ganz besonders bedeutsam bei einer Schenkung zu Lebzeiten, die als "vorweggenommene Erbfolge" gilt, und wo zum tatsächlichen Erbzeitpunkt ein anderer Erbe seine Auszahlung bekommt: die beträgt dann nämlich ganz offziell nur die HÄLFTE der Ursprungssumme!).
Nun die für mich eigentlich wichtige Gretchenfrage:
Ist das bei der Grundsicherung genau so???
Oder gibt's da nur über den ganzen 10-Jahres-Zeitraum "ganz oder gar nicht"?
Ich befürchte: "ganz oder gar nicht".
Das würde dann nach meinem Verständnis bedeuten:
Habe ich vor 9 Jahren 50.000 Euro geerbt, muss ich ein ganzes Jahr lang auf Grusi komplett verzichten, weil ich ja noch die 50.000 Euro habe. DANACH dürfte sich das Amt für die damalige Erbschaft nicht mehr interessieren(?!?).
ODER müsste ich sogar aus eigener Initiative den Grusi -Antrag besser überhaupt erst ein Jahr später stellen, so dass die damalige Summe von vornherein außerhalb jedweder Gedankenspekulation eines SB ist?
Mein persönlicher Hintergrund ist:
Ich werde später definitiv auf Grusi angewiesen sein, das wird aber (hoffentlich) erst in ca. 7 Jahren eintreten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist innerhalb der Familie zu klären, ob die "bald mal" zu vererbende Immobilie am besten schon jetzt per Schenkung auf eines der Kinder übergeht, um spätere Abzüge seitens des Amtes so gering wie möglich zu halten.
Ich habe viele Stunden im Internet recherchiert aber zu dieser speziellen Fragestellung keine einzige Antwort gefunden (was mich zu der Vermutung führt, dass es auf "ganz oder gar nicht hinausläuft" - also nicht so fair wie beim Finanzamt).
Hab mich gerade ganz frisch hier angemeldet, hauptsächlich um diese Frage zu posten - diverse daran anschließende Nachfragen sind recht wahrscheinlich!
Danke für jede Form von Antwort, gerne auch Links wo ich weiterlesen kann!
Matthias
wie wird bei Erbschaft die 10-Jahres-Frist rückwirkend gehandhabt?
Das Finanzamt billigt dem Erbnehmer einen "Abschmelzungseffekt" von 10 Prozent pro Jahr zu. Also hat man steuerlich nach Ablauf von 5 Jahren nur noch das halbe Erbe zu deklarieren (das ist ganz besonders bedeutsam bei einer Schenkung zu Lebzeiten, die als "vorweggenommene Erbfolge" gilt, und wo zum tatsächlichen Erbzeitpunkt ein anderer Erbe seine Auszahlung bekommt: die beträgt dann nämlich ganz offziell nur die HÄLFTE der Ursprungssumme!).
Nun die für mich eigentlich wichtige Gretchenfrage:
Ist das bei der Grundsicherung genau so???

Oder gibt's da nur über den ganzen 10-Jahres-Zeitraum "ganz oder gar nicht"?

Ich befürchte: "ganz oder gar nicht".

Das würde dann nach meinem Verständnis bedeuten:
Habe ich vor 9 Jahren 50.000 Euro geerbt, muss ich ein ganzes Jahr lang auf Grusi komplett verzichten, weil ich ja noch die 50.000 Euro habe. DANACH dürfte sich das Amt für die damalige Erbschaft nicht mehr interessieren(?!?).
ODER müsste ich sogar aus eigener Initiative den Grusi -Antrag besser überhaupt erst ein Jahr später stellen, so dass die damalige Summe von vornherein außerhalb jedweder Gedankenspekulation eines SB ist?
Mein persönlicher Hintergrund ist:
Ich werde später definitiv auf Grusi angewiesen sein, das wird aber (hoffentlich) erst in ca. 7 Jahren eintreten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist innerhalb der Familie zu klären, ob die "bald mal" zu vererbende Immobilie am besten schon jetzt per Schenkung auf eines der Kinder übergeht, um spätere Abzüge seitens des Amtes so gering wie möglich zu halten.
Ich habe viele Stunden im Internet recherchiert aber zu dieser speziellen Fragestellung keine einzige Antwort gefunden (was mich zu der Vermutung führt, dass es auf "ganz oder gar nicht hinausläuft" - also nicht so fair wie beim Finanzamt).
Hab mich gerade ganz frisch hier angemeldet, hauptsächlich um diese Frage zu posten - diverse daran anschließende Nachfragen sind recht wahrscheinlich!
Danke für jede Form von Antwort, gerne auch Links wo ich weiterlesen kann!

Matthias