Erbe: rückwirkende 10-Jahres-Frist / Handhabung zB. nach 6 Jahren?

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Matthias

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Hallo allerseits,
wie wird bei Erbschaft die 10-Jahres-Frist rückwirkend gehandhabt?

Das Finanzamt billigt dem Erbnehmer einen "Abschmelzungseffekt" von 10 Prozent pro Jahr zu. Also hat man steuerlich nach Ablauf von 5 Jahren nur noch das halbe Erbe zu deklarieren (das ist ganz besonders bedeutsam bei einer Schenkung zu Lebzeiten, die als "vorweggenommene Erbfolge" gilt, und wo zum tatsächlichen Erbzeitpunkt ein anderer Erbe seine Auszahlung bekommt: die beträgt dann nämlich ganz offziell nur die HÄLFTE der Ursprungssumme!).

Nun die für mich eigentlich wichtige Gretchenfrage:
Ist das bei der Grundsicherung genau so???:icon_question:
Oder gibt's da nur über den ganzen 10-Jahres-Zeitraum "ganz oder gar nicht"?:icon_question:

Ich befürchte: "ganz oder gar nicht".:icon_frown:

Das würde dann nach meinem Verständnis bedeuten:
Habe ich vor 9 Jahren 50.000 Euro geerbt, muss ich ein ganzes Jahr lang auf Grusi komplett verzichten, weil ich ja noch die 50.000 Euro habe. DANACH dürfte sich das Amt für die damalige Erbschaft nicht mehr interessieren(?!?).
ODER müsste ich sogar aus eigener Initiative den Grusi -Antrag besser überhaupt erst ein Jahr später stellen, so dass die damalige Summe von vornherein außerhalb jedweder Gedankenspekulation eines SB ist?

Mein persönlicher Hintergrund ist:
Ich werde später definitiv auf Grusi angewiesen sein, das wird aber (hoffentlich) erst in ca. 7 Jahren eintreten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist innerhalb der Familie zu klären, ob die "bald mal" zu vererbende Immobilie am besten schon jetzt per Schenkung auf eines der Kinder übergeht, um spätere Abzüge seitens des Amtes so gering wie möglich zu halten.

Ich habe viele Stunden im Internet recherchiert aber zu dieser speziellen Fragestellung keine einzige Antwort gefunden (was mich zu der Vermutung führt, dass es auf "ganz oder gar nicht hinausläuft" - also nicht so fair wie beim Finanzamt).
Hab mich gerade ganz frisch hier angemeldet, hauptsächlich um diese Frage zu posten - diverse daran anschließende Nachfragen sind recht wahrscheinlich!

Danke für jede Form von Antwort, gerne auch Links wo ich weiterlesen kann! :idea:

Matthias
 

Fabiola

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Habe ich vor 9 Jahren 50.000 Euro geerbt, muss ich ein ganzes Jahr lang auf Grusi komplett verzichten, weil ich ja noch die 50.000 Euro habe. DANACH dürfte sich das Amt für die damalige Erbschaft nicht mehr interessieren(?!?).
(...)
Ich werde später definitiv auf Grusi angewiesen sein, das wird aber (hoffentlich) erst in ca. 7 Jahren eintreten.
Solange Du in sieben 7 Jahren monetär noch über dem SGB XII-Schonvermögen von 5.000€ liegst, musst Du alles zu Deinem Lebensunterhalt einsetzen was über den 5.000€ liegt, bis dieser 'Überschuss' aufgebraucht ist. Erst dann giltst Du als bedürtig im Sinne des SGB XII.
 

Matthias

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...bis dieser 'Überschuss' aufgebraucht ist.

Danke Fabiola,
deine Antwort klingt ja so als ob es bei mir liegt, was ich in der Zwischenzeit mit den 50.000 Euro mache. Hab ich sie kurz nach Erhalt des Erbes einfach mal eben so "verprasst", dann kümmert das beim Amt niemand?

Meine Frage zielt eigentlich auf Sinn und Handhabung dieser 10-Jahres-Frist ab, die das Amt rückwirkend schaut was da bei mir finanziell gelaufen ist. Wofür wäre sonst dieser gesetzlich festgelegte Zeitraum, wenn nicht dafür dass man sich für damals stattgefundene Geldflüsse rechtfertigen muss?

Insofern hilft es mir nicht wirklich, wenn du mir eine "statische" Aussage zur Bedürftigkeit 7 Jahre später machst.
Trotzdem danke! :wink:
 

Caramell

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Matthias, wenn Du das Erbe verbraucht hast, dann ist es eben so.
Aber die schauen nach, hast Du jemand einen höheren Betrag überwiesen und/oder nachweißlich geschenkt, dann wird es zurück gefordert.
Leider kann ich das nicht zu 100 % Sicherheit sagen.

In 7 Jahren können sich die Gesetze sicher auch noch ändern. Schonvermögen könnte weniger werden, Versicherungen anders angerechnet.......
 

Matthias

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...hast Du jemand einen höheren Betrag überwiesen und/oder nachweißlich geschenkt, dann wird es zurück gefordert.

Nun kommen wir der Sache schon näher!:idea:
Und da zielt meine Frage nun darauf ab ob das Amt - innerhalb dieser 10-Jahres-Frist - einen Geldfluss anders bewertet, der vor 7 Jahren stattgefunden hat, als einen der z.B. erst vor 2 Jahren stattgefunden hat (jeweils bevor ich in Grusi einsteige). Noch mal zur Erinnerung: beim Finanzamt "schwindet" ein Erbe ganz offiziell Jahr für Jahr um 10 Prozent, also kontinuierlich.

Wie schon gesagt: hab im ganzen Netz keine Antwort darauf gefunden, nicht einmal diese Fragestellung.:icon_sad:
 

Caramell

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Matthias, ich denke das Finanzamt und die Grundsicherung kann man nicht vergleichen.

Hast Du das Geld verlebt oder für normale Anschaffungen verbraucht, kann Dir niemand einen Vorwurf machen. Hast den jemand Geld geschenkt und das ist nachweisbar, dann sieht es schon anders aus.

Klar könnt man mit dem Argument kommen, Du hättest ja etwa für die Rente ansparen können. Aber woher soll man wissen, das man nicht mehr Arbeiten kann und so nichts für die Rente tun kann.
 

Fabiola

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@Matthias
Habe gerade folgendes im Netz gelesen, was für Deinen Fall vielleicht interessant sein könnte - scheinbar gibt es eine Änderung im Gesetz ab 2018:

(...)Tipp für Erben: Wer im Alter wahrscheinlich auf die Grundsicherung angewiesen sein wird und in den Jahren vor dem Ruhestand erbt, sollte das Geld nicht auf die hohe Kante legen. Denn Geldvermögen muss später fast völlig aufgebraucht werden, ehe es Hilfe vom Sozialamt gibt. Wer das Geld verrentet, bekommt dagegen eine kleine Zusatzrente, die in den genannten Grenzen anrechnungsfrei ist.
Ganzer Artikel:
Altersvorsorge auch für Geringverdiener | fnp.de
 

Matthias

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@Fabiola
Danke, das wusste ich schon - in diesem Artikel wird es sehr anschaulich dargestellt. :smile:
Meine eigentliche Frage ist allerdings weiterhin ungeklärt - vielleicht wirft ja noch der eine oder andere 'n Blick drauf, würde mich freuen!
 

Caramell

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Matthias, ich denke Deine Frage ist in dem Beitrag von Fabiola gut beantwortet.

Entweder Du verbrauchst das Geld bis zur Grundsicherung und da kann auch niemand was dagegen haben oder Du legst das Geld so an, das eine Rente von 100€ im Monat raus kommt. Dann darfst Du das auch mit Grundsicherung behalten.

Willst Du aber das Geld behalten, dann musst Du es erst verbrauchen bis es Grundsicherung gibt. Und ich finde, es wäre besser das jetzt zu verbrauchen. Den später schaut die Grundsicherung hin oder gibt vielleicht vor, ws man mit dem Geld machen kann.
 
E

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Primär geht es um Schenkungen, nicht um das Erbe.

Maßgeblich ist vermutlich auch, ob absehbar war, dass man in naheliegender Zeit auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Andererseits:
Es gibt da aber dieses Urteil:
Urteil: Rentnerin verprasst Vermogen und fuhrt Sozialhilfebedurftigkeit herbei (LSG BadenWurttemberg, Az. L 2 SO 2489/14)
Ich finde das Urteil nicht ganz ok, da man auch berücksichtigen muss, welchen Lebensstandard die Person zuvor hatte und wie alt sie ist.

Die 83-Jährige steht nach der Entscheidung des Landessozialgerichts allerdings nicht mit leeren Händen da. Statt der Grundsicherungsleistungen erhält sie vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung fällt ebenso hoch aus wie die Grundsicherung , sie muss aber, weil die Anspruchsvoraussetzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, zurückgezahlt werden. Diese Verpflichtung geht nach dem Tod des Hilfebedürftigen auch auf die Erben über.
Na klasse, also Erbe ausschlagen und dann? Unnd was, wenn es keine Erben gibt? Alles Schwachsinn.

Es kann ja nicht sein, dass man sein ganzen Leben in einem Zeithorizont von 10 J. darauf ausrichten muss, dass man evtl. mal Transferleistungen beanspruchen muss.

Es wird immer heftiger, die ziehen Kohle, wo es nur geht.
Und immer nur dort, wo eher wenig vorhanden ist. Da wo es die Leute dicke haben, sind sie blind, genau wie auf dem rechten Auge.
 

Fabiola

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AW: Erbe: rückwirkende 10-Jahres-Frist / Handhabung zB. nach 6 Jahren?

Das würde dann nach meinem Verständnis bedeuten: Habe ich vor 9 Jahren 50.000 Euro geerbt, muss ich ein ganzes Jahr lang auf Grusi komplett verzichten, weil ich ja noch die 50.000 Euro habe. DANACH dürfte sich das Amt für die damalige Erbschaft nicht mehr interessieren(?!?).
Nein – denn, nach einem Jahr verfügst Du ja immerhin noch über den größten Teil von den 50.000€ - verfügst also noch über einzusetzendes Vermögen. Damit zählst Du nicht zum Kreis der Leistungsberechtigten, da Du ja nicht bedürftig im Sinne des Gesetzgebers bist.

Zitat:
§ 41 SGB XII Leistungsberechtigte
„(1) Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können.“


ODER müsste ich sogar aus eigener Initiative den Grusi -Antrag besser überhaupt erst ein Jahr später stellen, so dass die damalige Summe von vornherein außerhalb jedweder Gedankenspekulation eines SB ist?
Nein – denn: (siehe oben)

Beim Grusiamt kommt es also darauf an, um welches monetäre Vermögen Du bei Antragstellung tatsächlich verfügst. Eine Berechnung des fiktiven Vermögens (wie beim FA) gibt es im SGB nicht, da zählt, worüber Du tatsächlich verfügst.

Weiter heißt es:
Zitat
„(4) Keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Kapitel hat, wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.“

Hier wäre interessant zu wissen, ob Du derzeit und bis zum Eintritt der Altersrente erwerbstätig bist und welchen Lebensstandard Dir Deine Erwerbstätigkeit ermöglicht.
Du bist nicht angehalten, Deinen Lebensstandard (ab der Schenkung) an ein Grundssicherungsniveau anzupassen. Sollten bei späterer Antragstellung (in 7 Jahren) dann noch mehr als 5.000€ übrig sein, musst Du den ‚Überschuss’ erst mal aufbrauchen, bevor Du Leistungen erhältst.

Quelle der Zitate:
SS 41 SGB XII Leistungsberechtigte

Den einzigen Weg den ich sehe die Schenkung zu retten wäre der oben von mir vorgeschlagene Weg. „Wer das Geld verrentet, bekommt dagegen eine kleine Zusatzrente, die in den genannten Grenzen anrechnungsfrei ist.“
 

Dark Vampire

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Häh???

die 10 Jahresfrist gilt doch wenn man SELBER was "herschenkt" "überschreibt" was auch immer.....so habs ich mal verstanden.
 
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Häh???

die 10 Jahresfrist gilt doch wenn man SELBER was "herschenkt" "überschreibt" was auch immer.....so habs ich mal verstanden.

Ich auch. Es sind m.E. zweierlei Situationen, die aber letztlich auf das selbe hinauslaufen. Keine Leistungen zu erhalten.

Hat man verschenkt, muss es zurück gefordert werden.

Hat man Vermögen verschleudert, bekommt man keine Leistungen und es geht auf die Erben über. Letzteres aber nur im SGB XII, da die Erbenhaftung im SGB II (§ 35) abgeschafft wurde.
 

Matthias

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Hier wäre interessant zu wissen, ob Du derzeit und bis zum Eintritt der Altersrente erwerbstätig bist und welchen Lebensstandard Dir Deine Erwerbstätigkeit ermöglicht.
Du bist nicht angehalten, Deinen Lebensstandard (ab der Schenkung) an ein Grundssicherungsniveau anzupassen.

Ja, ich werde bis dahin erwerbstätig sein, ohne ALG2-Aufstockung, aber auch nicht "pralle MEHR"! Ich sag jetzt mal selber einfach so: dass ich mit 200-300 Euro monatlichem Wohlfühl-Aufschlag die Erbsumme abschmelzen lasse wird mir das Amt vermutlich gewähren (reine VERMUTUNG). Was jedoch den Hauptbetrag betrifft stelle ich mir vor, diese Summe auf eine Weise "verschwinden zu lassen", die mir vom Amt garantiert angekreidet wird (zu recht!).
Das Geld ist dann NICHT MEHR DA!
Und das Geld wird mir innerhalb dieser 10-Jahres-Frist gegengerechnet, denn ich bin ja selbst "schuld".
Nun soll diese "Veruntreuung" (Herbeiführen der Bedürftigkeit) zu einem Zeitpunkt stattfinden, der 7 Jahre VOR Eintritt in die Rente und VOR Grundsicherungs-Antrag liegt. Jetzt tut sich die Frage auf:
Verweigert mir das Amt seine Leistungen nur genau bis zu dem Tag, wo seit der damaligen "Veruntreuung" volle 10 Jahre verstrichen sind? Nach dem Motto: "was vor diesen 10 Jahren war geht uns nichts an!" ?
ODER geht das Amt so weit zu sagen: "von der vor 7 Jahren veruntreuten Summe lassen wir Ihnen einen Kulanzanteil von (z.B.) 20.000 Euro, und von den verbleibenden 60.000 Euro können Sie noch locker 7-8 Jahre Ihre Rente aufstocken - kommen Sie gerne in 8 Jahren wieder!" ? (dieser Fall wohlgemerkt bereits 7 Jahre nach dem Datum der "Veruntreuung", also in der Summe 15(!) Jahre)

Also noch mal gaaanz deutlich:
Die Erbsumme VERSCHWINDET, ist 7 Jahre später NICHT MEHR DA! Und JA: das ist Veruntreuung! Und weiter JA: mit den Konsequenzen werde ich LEBEN - gerne sogar! Ich möchte nur herausfinden wie sich die Konsequenzen daraus ERRECHNEN.

Herzlichen Dank an Fabiola und alle weiteren Beteiligten!:smile:
 

Matthias

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Hab mich in meinem letzten Beitrag mit den Zahlen etwas verwurschtelt - bitte die Beträge nicht auf die Goldwaage legen! Ursprungssumme ist und bleibt: 50.000 Euro. Pardon!
 
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AW: Erbe: rückwirkende 10-Jahres-Frist / Handhabung zB. nach 6 Jahren?

Ich möchte nur herausfinden wie sich die Konsequenzen daraus ERRECHNEN.

Was soll man da rechnen? Verhungern lassen dürfen sie dich nicht und die Schulden (also die Leistungen bis zu deinem Tod) gehen auf die Erben über.
Hinzu kommt dann noch eine satte Strafe:
Zoll online - Folgen bei Nichtbeachtung

§ 263 StGB Betrug - dejure.org
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 

Matthias

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Was soll man da rechnen?

Hallo curcuma, es scheint mir so als ob wir da aneinander vorbei reden:

In der Beurteilung "Sozialleistungen erschlichen/nicht erschlichen" gibt es ja die 10-Jahres-Frist. Nach meinem Verständnis spielt alles was VOR 10 Jahren war, keine Rolle. Sofern es gleichzeitig von allen Konten verschwunden ist!

So wie DU es jetzt formulierst, scheint es mir darauf hinauszulaufen, dass es sogar 15 Jahre zurückliegen könnte: wenn ich das Geld damals einem Freund "geschenkt" hätte und er würde es mir ab heute in für mich passenden Monatsbeträgen passend bar persönlich in die Hand drücken, dann würde auch dies ein "Erschleichen von Sozialleistungen" sein (sofern ich gleichzeitg Grusi beziehe). Pardon, aber damit komme ich jetzt nicht klar, ehrlich!

Das ist ein Vorgang, der nicht unbedingt genau SO, aber im Prinzip doch ÄHNLICH, millionenfach in Deutschland praktiziert wird (nämlich einfach in Form von persönlicher Zuwendung seitens der Verwandten). Und DAS willst du jetzt hier als eine anzuprangernde Ordnungswidrigkeit hinstellen? Wollen wir da nicht lieber mal die Kirche im Dorf lassen? :icon_kinn:

Der Link ist übrigens sehr gut! Nur er betrifft mich nicht! Jedenfalls dann nicht, wenn das Amt sich für Vorgänge VOR 10 Jahren nicht interessiert und wenn ich das Geld "verschenkt" habe zu einer Zeit wo ich volle 10 Jahre lang keine Sozialleistungen erhalten habe.

10 Jahre sind eine lange Zeit! Aber eben auch eine BEGRENZTE Zeit! Das hat Vor- und Nachteile, für beide Seiten. Es kann doch nicht angehen dass mich ein Amt 30 Jahre später für das Verzocken von 100.000 Euro in meiner Jugendzeit zur Rechenschaft zieht! Gerade dafür ist ja diese BEGRENZUNG auf 10 Jahre.

Oder verstehe ich hier einfach ALLES nur falsch? :icon_confused:
 

Fabiola

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AW: Erbe: rückwirkende 10-Jahres-Frist / Handhabung zB. nach 6 Jahren?

Das ist ein Vorgang, der nicht unbedingt genau SO, aber im Prinzip doch ÄHNLICH, millionenfach in Deutschland praktiziert wird (nämlich einfach in Form von persönlicher Zuwendung seitens der Verwandten). Und DAS willst du jetzt hier als eine anzuprangernde Ordnungswidrigkeit hinstellen? Wollen wir da nicht lieber mal die Kirche im Dorf lassen?
Das hat sich nicht @curcuma ausgedacht sondern der Gesetzgeber.
Wer absichtlich falsche bzw. unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht bzw. nicht unverzüglich mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Betrugs oder Erschleichens von Sozialleistungen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 263 StGB , § 9 SchwarzArbG).
Hervorhebung von mir
Link wie oben: Zoll online - Folgen bei Nichtbeachtung

(...)millionenfach in Deutschland praktiziert wird (nämlich einfach in Form von persönlicher Zuwendung seitens der Verwandten).
Und genau damit würden sich all die Millionen strafbar machen, da auch Geldzuwendungen von Verwandten als Einkommen/Geldzufluß gelten - da diese nämlich die Bedürtigkeit verringern und in Folge dessen weniger Grusi geleistet werden müßte.
 

Matthias

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Und genau damit würden sich all die Millionen strafbar machen, da auch Geldzuwendungen von Verwandten als Einkommen/Geldzufluß gelten - da diese nämlich die Bedürtigkeit verringern und in Folge dessen weniger Grusi geleistet werden müßte.

Ok - das ist doch mal 'n klares Wort! Und ich bin ein Freund klarer Worte! Danke! :icon_daumen:

Praktisch bedeutet das für mich, dass ich meine Gedankengänge, die nach meiner Vermutung Millionen Menschen teilen und sich theoretisch damit strafbar machen, erst in eine andere Version "um-dolmetschen" muss, um hier zielführend weiter zu kommen.

Also "um-gedolmetscht" gehe ich wie folgt vor:
Zum Zeitpunkt X verschenke ich 50.000 Euro Barvermögen ohne Quittung und ohne irgendeine wie auch immer geartete Nachweisbarkeit an einen Bekannten zu dem ich einen guten Draht habe. Punkt. Weiter nichts. Ich verfüge nicht mehr über diese 50.000 Euro. Ich habe auch keinen Anspruch an den Bekannten auf irgendeinen Teil dieses Geldes. Geschenkt ist geschenkt!

10 Jahre später stelle ich Antrag auf Grundsicherung . KNAPP 10 Jahre später wird man mir den damaligen Vorgang zu recht noch anlasten. ÜBER 10 Jahre später wird man sich dafür nicht mehr interessieren. Das ist jedenfalls mein Verständnis. Dafür ja eben die BEGRENZUNG des Rückblick-Zeitraums.

Verstehe ich das nun so richtig?
Ob der Bekannte mir gegenüber später mal "freundlich" ist oder nicht, sei hier nicht betrachtet (die dann eventuell entstehende Strafbarkeit habe ich verstanden - und ich danke für die Rechtsbelehrung!).

Auch wenn's einerseits vielleicht etwas "nervig" ist (weil so sehr in Details gehend), so finde ich die Auseinandersetzung hier andererseits doch äußerst interessant und hoffentlich auch für spätere Besucher hilfreich. Danke an alle! :smile:
 
E

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Gast
Und wie will man nach so einer langen Zeit noch feststellen können was jemand vor 10 Jahren mit seinem/diesen Geld gemacht hat...? 50000 Euro auf 10 Jahre verteilt sind ja nun auch nicht so ein Batzen Geld.

Und wenn ich 50000 Euro in Bar abhebe muss ich mich doch (zumindest noch nicht...) nicht erklären was ich mit dem Geld vorhabe oder?

Oder darf man auch nicht mal mehr ca. 400 Euro im Monat in der Spielbank verzocken oder in erlesener Damen/Herrengesellschaft in gewissen Etablissements auf den Kopf hauen nur weil man mal in 10 Jahren auf Sozialleistungen angewiesen sein könnte...?:biggrin:


liesa
 

Matthias

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Und wenn ich 50000 Euro in Bar abhebe muss ich mich doch (zumindest noch nicht...) nicht erklären was ich mit dem Geld vorhabe oder?:biggrin: liesa

Ich befürchte dass du dich da gewaltig irrst!
Jedenfalls wenn das innerhalb dieser 10-Jahres-Frist geschieht. Ich kann das sogar nachvollziehen: "Nächstes Jahr erwarte ich Grusi , da lege ich mir von meinem Konto-Guthaben schnell mal eben 50.000 Euro unters Kopfkissen, so dass nur 5.000 Euro übrigbleiben!" Solch ein "Erschleichen" von Leistungen soll verhindert werden, deshalb wird nachgefragt, und das finde ich auch legitim.

Dessen ungeachtet bleiben hier immer noch einige Fragen offen.
So z.B. auch die Frage, die du mit den monatlichen 400 Euro schon angedeutet hast: wo liegt da UNGEFÄHR die Grenze des Zulässigen? Das wird sich vermutlich komplex aus mehreren Gesichtspunkten zusammen-addieren: bisheriger Lebensstil + Relation der zusätzlichen monatlichen "Wohlfühl-Ausgaben" dazu, aber auch überfällig nötige Anschaffungen + Reparaturen die man jetzt endlich tätigen kann, da kommt so allerlei in die Betrachtung mit rein...
Dennoch wär's echt hilfreich wenn hier jemand dazu wenigstens einen ANHALTSPUNKT geben könnte (dass ein Verprassen von zusätzlichen 2.000 Euro im Monat unverhältnismäßig ist finde ich ziemlich logisch, jedenfalls für'n Normalverbraucher, nicht jedoch für Scheich XY).

Bemerkung am Rande: nicht alles was in diesem Bereich in irgendeiner Form "geregelt" ist, entspricht damit zugleich dem gesunden Empfinden eines finanziell Bedürftigen. Naja, die Gesetze sind nicht gerade von den LINKEN gemacht...

Zu meiner eigentlichen Fragestellung (Handhabung "nach vielen Jahren", um es mal etwas weiter gefasst zu formulieren) würde ich mich weiterhin über neue Beiträge/Antworten freuen.
 
E

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Gast
"Nächstes Jahr erwarte ich Grusi , da lege ich mir von meinem Konto-Guthaben schnell mal eben 50.000 Euro unters Kopfkissen, so dass nur 5.000 Euro übrigbleiben!"



Ich schrieb von einer 10-Jahres-Zeitspanne und nicht von diesem Beispiel welches du jetzt hier schreibst!

Und wenn ich vor 10 Jahren solch eine Summe abgehoben habe muss ich mich meiner Meinung nach auch absolut nicht rechtfertigen was ich in diesem Zeitraum damit gemacht habe und ich müsste mir auch keinesfalls vorschreiben lassen/nachweisen für welchen Zweck ich selbige ausgegeben habe das wäre ja noch schöner...!!!


liesa
 

Matthias

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Ich schrieb von einer 10-Jahres-Zeitspanne...

Natürlich musst du dich für nichts und gar nichts rechtfertigen - solange du nichts mit Grusi zu tun hast. Aber MIT Grusi ist es genau umgekehrt: da musst du dich für EINIGES rechtfertigen!
Und wenn mein Beispiel mit dem einen Jahr auch irreführend ist: es würde genauso gelten für einen Zeitraum von 9 Jahren und 11 Monaten - eben bis hin zu 10 Jahren.

Klartext für dich: wenn du heute einen Lottogewinn von 50.000 Euro gleich einen Tag später an jemand "verschenkst", und du willst in 9 Jahren und 11 Monaten Grusi beantragen - dann WARTE besser noch ein paar Monate! Denn wenn du das nicht tust KANN dir blühen dass man dir anlastet damals diese 50.000 Euro "verprasst" zu haben und so unverantwortlich deine eigene Bedürftigkeit herbeigeführt zu haben - KANN! Willst du das Risiko eingehen? Ich nicht! Und genau deshalb der ganze Thread hier! :biggrin:

Dies führt übrigens zurück zu der immer noch unbeantworteten Fragestellung:
Wie rechnet das Amt in einer solchen Angelegenheit?
Die Kulanzsumme von zwei- bis dreihundert Euro (rechnen wir 250) monatlich mal eingerechnet: nach beispielsweise 7 Jahren bleiben dann (abzüglich dieser rund 250 Euro monatlich) 50.000 Euro minus 21.000 Euro (250 x 12 Monate x 7 Jahre = 21.000) = 29.000 Euro.

Gehst du nun einen Monat zu früh damit zum Amt:
A) Versagt es dir dann nur diesen einen Monat? (weil es sich danach für die damilige "Veruntreuung" nicht mehr interessiert - liegt ja länger als 10 Jahre zurück)
Oder B) Sperrt es dir die Leistungen auf weitere Jahre, so lange bis die nach Kulanz-Gegenrechnung übriggebliebenen 29.000 Euro aufgebraucht sind? DIESE Version würde zu einem Nachteil führen, der weit über die 10 Jahre hinausreicht. DIESE Version müsste zwangsläufig zur Folge haben, dass man beim Amt auf keinen Fall vor Ablauf einer solchen 10-Jahres-Frist aufkreuzt.

Diese Frage ist immer noch unbeantwortet.
 
E

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Gast
Entweder kannst oder willst du es nicht verstehen...:cheer2:

Wenn jemand nix mit Grundsicherung zu tun hat oder anderweitigen Sozialleistungen kann derjenige mit einer Erbschaft oder Lottogewinn mit dem Geld machen was er möchte!

Alle fiktiven Annehmungen man könnte doch mal in zig Jahren solcherlei Leistungen beantragen müssen und damit Rechenschaft ablegen was in der Vergangenheit damit passiert ist entbehrt jedweder Grundlage und ist einfach nur Quatsch mit Soße...!

Du kannst hier gerne noch weiter deine Gedankengänge in dieser Richtung diskutieren wollen aber ich bin hier raus.

cheers liesa
 

Matthias

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Alle fiktiven Annehmungen man könnte doch mal in zig Jahren solcherlei Leistungen beantragen müssen und damit Rechenschaft ablegen was in der Vergangenheit damit passiert ist entbehrt jedweder Grundlage und ist einfach nur Quatsch mit Soße...!

Diese Sichtweise steht in so krassem Widerspruch zu allem was hier bisher in Bezug auf die 10-Jahres-Frist besprochen wurde dass ich jetzt nur noch um weitere Kommentare anderer User bitten kann - sorry, bin am Ende mit meinem Latein!
 
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